Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.05.2016

Rechtsprechung
   BFH, 20.05.2016 - III B 62/15   

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https://dejure.org/2016,21875
BFH, 20.05.2016 - III B 62/15 (https://dejure.org/2016,21875)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2016 - III B 62/15 (https://dejure.org/2016,21875)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - III B 62/15 (https://dejure.org/2016,21875)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Übergehen eines Beweisantrags - keine Revisionszulassung wegen der Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 145, FGO § 128 Abs 4 S 2
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Übergehen eines Beweisantrags - keine Revisionszulassung wegen der Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Übergehen eines Beweisantrags - keine Revisionszulassung wegen der Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Übergehen eines Beweisantrags - keine Revisionszulassung wegen der Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 200 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 145 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 128 Abs. 4 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Übergehen eines Beweisantrags - keine Revisionszulassung wegen der Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und gegen die Sachaufklärung; unzulässige Überraschungsentscheidung; Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1293
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    bb) Das FG hat sich darüber hinaus auch mit dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 (BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659) auseinandergesetzt, wonach derjenige, der keinen Gewinn ermitteln will, auch (durch schlüssiges Verhalten) keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen hat.

    aa) Hinsichtlich der gerügten Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 und weiteren unter III.2, III.1.2 ihres Schriftsatzes vom 3. Juni 2015 genannten Urteilen fehlt es insbesondere an der Darlegung, dass der angegriffenen FG-Entscheidung und den betreffenden BFH-Entscheidungen vergleichbare Sachverhalte zugrunde liegen.

    Tatsächlich ging es etwa im BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 um die Frage, ob den Aufzeichnungen über Einnahmen und Werbungskosten, die der Steuerpflichtige für Zwecke der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erstellt hat, bei einer späteren Umqualifizierung der Einkünfte ein Erklärungswert im Hinblick auf die Wahl einer Gewinnermittlungsart zukommt.

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    a) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; Senatsbeschluss vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein Sachverhalt zugrunde liegt, der mit dem der Divergenzentscheidung vergleichbar ist und es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 58).

  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann damit nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2014 III B 20/13, BFH/NV 2014, 704, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Ein Verstoß liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114).
  • BFH, 28.04.2014 - X B 12/14

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2014 X B 12/14, BFH/NV 2014, 1383).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    bb) Soweit die Kläger eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 8/02 (BFH/NV 2003, 1315) rügen, fehlt es jedenfalls an einer Darlegung zur Vergleichbarkeit der Sachverhalte.
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Im Übrigen ist das FG weder verpflichtet, mit den Beteiligten vorab umfassend alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte zu erörtern (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235) noch obliegt ihm eine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung andeuten müsste (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dagegen nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.1995 - III B 169/95

    Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen eine

    Auszug aus BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
    Die Ausnahme in § 128 Abs. 4 Satz 2 FGO, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde in Streitigkeiten über Kosten statthaft ist, hat nur für solche Urteile Bedeutung, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1995 III B 169/95, BFH/NV 1996, 430).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 52/94

    Zugrundelegung eines atypischen Sachverhaltes bei der Besteuerung - Aufklärung

  • BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09

    Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

  • BFH, 19.08.2013 - IX B 67/13

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

  • BFH, 12.05.2011 - IX B 121/10

    Darlegung von Zulassungsgründen: Zur grundsätzlichen Bedeutung der

  • BFH, 12.11.2012 - III B 186/11

    Verfahrensmängel durch Übergehen von Beweisanträgen - Revisionszulassung wegen

  • FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12

    Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06

    NZB: unsubstantiierter Beweisantrag, Hinweispflicht

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dagegen nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293; vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2023 - X B 1/23

    Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls

    d) Auch die Einwendungen des Klägers gegen die vom FG getroffene Kostenentscheidung rechtfertigen kein anderes Ergebnis; denn die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn --wie hier-- der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (BFH-Beschluss vom 20.05.2016 - III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 48, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 17/15

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dagegen nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2012 IV B 142/10, BFH/NV 2012, 784; vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    a) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 37, m.w.N.): Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 I B 96/13, BFH/NV 2015, 237, Rz 10; vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 200, 202).
  • BFH, 21.02.2019 - III B 7/18

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (z.B. Senatsbeschluss vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2021 - 10 K 3159/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüfer-Handakte während

    Eine Divergenz zur Entscheidung des FG des Saarlandes in EFG, 2019, 1217 ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Kostenentscheidung und somit nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293).
  • BFH, 01.02.2017 - VIII B 15/16

    Übertragung eines Teils der Beteiligungsrechte auf einen Mitgesellschafter ohne

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; siehe zum Ganzen BFH-Beschluss vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 16, 17, m.w.N.) setzt die Zulassung der Revision aus diesem Grund voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist.

    Dabei muss der Beschwerdeführer von den vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen ausgehen, die den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision grundsätzlich binden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1293).

  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    bb) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist: Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; in BFH/NV 2018, 240, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2019 - V B 99/16

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293; vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Die Voraussetzungen eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269, Rz 5), insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8).
  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

  • BFH, 12.06.2017 - III B 157/16

    Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder - Wohnsitz im Inland - Zulassung der

  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig -

  • BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22

    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • BFH, 28.03.2017 - III B 7/16

    Divergenz bei Schätzung durch das FG - Fehlen der Urteilsbegründung

  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

  • FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2016 - IX B 2/16   

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https://dejure.org/2016,16987
BFH, 12.05.2016 - IX B 2/16 (https://dejure.org/2016,16987)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2016 - IX B 2/16 (https://dejure.org/2016,16987)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - IX B 2/16 (https://dejure.org/2016,16987)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und eines Augenscheins

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und eines Augenscheins

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und eines Augenscheins

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und eines Augenscheins

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und eines Augenscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens oder eines Augenscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.2015 - IX B 14/15

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IX B 2/16
    Daher muss es substantiierten Beweisanträgen der Beteiligten in der Regel nachkommen, "ins Blaue hinein" gestellten Beweisanträgen aber nicht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, und vom 7. Mai 2015 IX B 14/15, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 12.05.2016 - IX B 2/16
    Daher muss es substantiierten Beweisanträgen der Beteiligten in der Regel nachkommen, "ins Blaue hinein" gestellten Beweisanträgen aber nicht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, und vom 7. Mai 2015 IX B 14/15, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18

    Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH

    Einem solchermaßen ins Blaue hinein gestellten Beweisantrag muss das Gericht nicht nachgehen (vgl. Beschluss des BFH vom 12. Mai 2016, IX B 2/16, BFH/NV 2016, 1293 m. w. N.).
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