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   BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15   

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https://dejure.org/2016,16991
BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15 (https://dejure.org/2016,16991)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2016 - XI B 109/15 (https://dejure.org/2016,16991)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2016 - XI B 109/15 (https://dejure.org/2016,16991)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a
    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber

  • Bundesfinanzhof

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 1999
    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG § Abs. 1a
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht der Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsveräußerung im Ganzen; Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1306
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    cc) Allerdings verhilft dies der Beschwerde selbst in Bezug auf den dritten Begründungsstrang des FG unter dem Gesichtspunkt der "nachträglichen Divergenz" (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918, Rz 11) nicht zum Erfolg, weil das FG in seinem Urteil seine Auffassung, es liege keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, nicht damit begründet hat, bei einem "Durchgangserwerb" scheide eine Geschäftsveräußerung im Ganzen aus, sondern den Streitfall dahin gehend tatsächlich gewürdigt hat, das Unternehmen, das die B-GmbH von der X-KG erworben habe, und das Unternehmen, das die B-GmbH an die Z-AG veräußert habe, seien unterschiedlich gewesen.

    Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).

  • BFH, 25.11.2015 - V R 66/14

    Grundstücksübertragung als Geschäftsveräußerung - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    bb) Dazu hat der V. Senat des BFH in dem --noch innerhalb der verlängerten Beschwerdebegründungsfrist veröffentlichten-- Urteil vom 25. November 2015 V R 66/14 (BFHE 251, 526, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 311, Rz 29 f.) entschieden, die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit müsse bei einer mehrfachen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen.

    Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).

  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    dd) Soweit die Klägerin in ihrer Beschwerde --im Stile einer Revisionsbegründung-- die Auffassung vertritt, die tatsächliche Würdigung des FG sei unzutreffend, berücksichtigt sie nicht, dass der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO an die --soweit ersichtlich-- verfahrensfehlerfrei zustande gekommene, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende und mögliche Würdigung in dem angestrebten Revisionsverfahren gebunden wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13; vom 23. September 2014 V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8).
  • BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14

    Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828; vom 18. Juli 2014 XI B 37/14, BFH/NV 2014, 1779).
  • BFH, 22.10.2014 - I B 169/13

    VGA: Kapitalgesellschaft als nahestehende Person

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).
  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz -

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828; vom 18. Juli 2014 XI B 37/14, BFH/NV 2014, 1779).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    cc) Allerdings verhilft dies der Beschwerde selbst in Bezug auf den dritten Begründungsstrang des FG unter dem Gesichtspunkt der "nachträglichen Divergenz" (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918, Rz 11) nicht zum Erfolg, weil das FG in seinem Urteil seine Auffassung, es liege keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, nicht damit begründet hat, bei einem "Durchgangserwerb" scheide eine Geschäftsveräußerung im Ganzen aus, sondern den Streitfall dahin gehend tatsächlich gewürdigt hat, das Unternehmen, das die B-GmbH von der X-KG erworben habe, und das Unternehmen, das die B-GmbH an die Z-AG veräußert habe, seien unterschiedlich gewesen.
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 40/13

    Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    bb) Diese tatsächliche Würdigung des FG steht hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Annahme, ein Verpachtungsunternehmen und ein Produktionsunternehmen seien sich nicht hinreichend ähnlich, in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32; vom 21. Oktober 2015 XI R 40/13, BFHE 251, 474, DStR 2016, 50, Rz 63, dort jeweils zu Fällen der Organschaft).
  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15
    dd) Soweit die Klägerin in ihrer Beschwerde --im Stile einer Revisionsbegründung-- die Auffassung vertritt, die tatsächliche Würdigung des FG sei unzutreffend, berücksichtigt sie nicht, dass der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO an die --soweit ersichtlich-- verfahrensfehlerfrei zustande gekommene, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende und mögliche Würdigung in dem angestrebten Revisionsverfahren gebunden wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13; vom 23. September 2014 V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8).
  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 09.09.2014 - V B 43/14

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile

  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 103/13

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 17/13

    Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung

  • BFH, 16.08.2013 - III B 144/12

    Schallschutzwand als Betriebsvorrichtung - Keine Revisionszulassung wegen

  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    e) Zu der materiell zwischen den Beteiligten vorrangig streitigen Frage, ob im Jahr 2003 eine Teil-Geschäftsveräußerung an die Stadt S oder O stattgefunden hat, ergeht ein Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.2015 - V R 66/14 (BFHE 251, 526, BStBl II 2020, 793, Rz 29), den BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15 (BFH/NV 2016, 1306, Rz 21) sowie das BFH-Urteil vom 26.06.2019 - XI R 3/17 (BFHE 265, 549, Rz 78).
  • BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22

    Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff

    Abgesehen davon, dass bereits Zweifel bestehen, ob der Abbau und die Aufbereitung von Braunkohle mit der Erzeugung und Aufbereitung von Biogas vergleichbar sind und damit überhaupt vergleichbare Sachverhalte vorliegen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - XI B 109/15, Rz 22), ist das FG nicht von den Rechtsgrundsätzen des EuGH abgewichen, sondern hat seine Entscheidung in Übereinstimmung mit dem EuGH-Urteil RWE Power vom 09.03.2023 - C-571/21 (EU:C:2023:186) getroffen und die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EnergieStRL bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von einem engen Zusammenhang der Verwendung des Stroms zum Betrieb von Gebläsen, Kühlungsvorrichtungen und Pumpen mit der Stromerzeugung im technischen Sinne abhängig gemacht.
  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

    Ist das Urteil des FG --wie hier-- kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17) und vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2016 - V B 83/15, BFH/NV 2016, 1309, Rz 5).
  • BFH, 12.10.2018 - XI B 29/18

    Steuerbescheid als Grundlagenbescheid für Zinsbescheid; Verzinsung bei

    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 2014 XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062, Rz 9; vom 15. April 2016 XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2023 - XI B 13/23

    Zur "zweiten" Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Quotenzahlung durch

    c) Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 22) zum Urteil des FG Düsseldorf vom 25.01.2023 - 5 K 1749/21 U (EFG 2023, 726 m. Anm. V. Wendt; Revision eingelegt unter Az. des BFH: XI R 3/23) vor; denn das FG Düsseldorf ist zur Berichtigung der Umsatzsteuer davon ausgegangen, dass aus der dogmatischen Verankerung der Rechtsprechung zur Doppelberichtigung in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG folge, dass die Durchführung der zweiten Berichtigung nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung abhänge.
  • FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch

    b) Dem FA ist darin zuzustimmen, dass das von der Klägerin betriebene Produktionsunternehmen (Fischzucht, Handel und Gaststättenbetrieb) und das jeweils von den Erwerbern betriebene Verpachtungsunternehmen sich nicht hinreichend ähnlich sind (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rn. 29, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2020 - 11 V 3249/19

    Leistungsgebot wegen steuerlicher Masseverbindlichkeiten gegen den früheren

    Insoweit besteht keine hinreichende Identität zwischen dem erworbenen und dem fortgeführten Geschäftsbetrieb (BFH Beschluss vom 15.4.2016 XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306).
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