Rechtsprechung
BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, FGO § 99 Abs 2
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils
- Bundesfinanzhof
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 99 Abs 2 FGO
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils - IWW
§ 9 Nr. 1 Sätze 2 bis 5 des Gewerbesteuergesetzes, § ... 39 der Abgabenordnung, § 98 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 99 FGO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 9 Nr. 1 Sätze 2 bis 5 GewStG, § 126 Abs. 2 FGO, § 39 AO, § 120 Abs. 2, Abs. 3 FGO, § 99 Abs. 2 FGO, § 7 GewStG, § 39 Abs. 1 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Entscheidung über die Zulässigkeit des Abzugs von AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Betriebs-Berater
Wirtschaftliches Eigentum beim Teilarmortisationsleasing einer Immobilie
- rewis.io
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Entscheidung über die Zulässigkeit des Abzugs von AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de
FGO § 99 Abs. 2
Zulässigkeit eines Zwischenurteils - datenbank.nwb.de
Wirtschaftliches Eigentum bei Teilamortisationsleasing einer Immobilie - Voraussetzungen eines Zwischenurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilamortisationsleasing einer Immobilie - und das wirtschaftliche Eigentum
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Zwischenurteil des Finanzgerichts
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Individuelle Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Sale- und Lease-Back-Gestaltungen auf dem Prüfstand
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.03.2007 - 10 K 104/01
- BFH, 25.02.2010 - IV R 24/07
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 10 K 148/10
- BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Papierfundstellen
- BB 2017, 43
- BFH/NV 2016, 1433
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Entscheidungserheblich sind danach nur solche Vorfragen, ohne deren Beantwortung ein Urteil über die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung nicht möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139; vom 29. Mai 2008 V R 7/06, BFHE 221, 528, BStBl II 2009, 64).Denn im Hinblick auf den Beschleunigungs- und Vereinfachungszweck des § 99 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, und vom 19. März 2009 V R 50/07, BFHE 225, 224, BStBl II 2010, 78) reicht es aus, wenn eine Vorfrage zumindest dann Entscheidungserheblichkeit erlangen kann, wenn eine andere zur Entscheidung gestellte Vorfrage in einem bestimmten Sinn entschieden wird.
Betrifft ein Zwischenurteil mehrere voneinander getrennte Streitpunkte, so kann das Revisionsgericht, wenn die Revision nur in Bezug auf einen Streitpunkt begründet ist, den Urteilsspruch insoweit aufheben und das Zwischenurteil im Übrigen durch Zurückweisung der Revision bestätigen (BFH-Urteil in BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139).
Die Kostenentscheidung bleibt dann dem Endurteil vorbehalten (BFH-Urteil in BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139).
- BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66
Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Ein wirtschaftlicher Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers in diesem Sinne wird u.a. angenommen, wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (grundlegend BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264).Auch wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als die Grundmietzeit ist, kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten vorliegen, wenn diesem ein Recht auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung oder eine Kaufoption zu so günstigen Konditionen zusteht, dass bei wirtschaftlich vernünftiger Entscheidungsfindung mit der Ausübung des Rechts zu rechnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825; vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311;… vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517; vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, m.w.N.).
- BFH, 29.05.2008 - V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Entscheidungserheblich sind danach nur solche Vorfragen, ohne deren Beantwortung ein Urteil über die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung nicht möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139; vom 29. Mai 2008 V R 7/06, BFHE 221, 528, BStBl II 2009, 64).
- BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Auch wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als die Grundmietzeit ist, kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten vorliegen, wenn diesem ein Recht auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung oder eine Kaufoption zu so günstigen Konditionen zusteht, dass bei wirtschaftlich vernünftiger Entscheidungsfindung mit der Ausübung des Rechts zu rechnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825; vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311;… vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517; vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, m.w.N.). - BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93
Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
(1) Sachdienlich ist ein Zwischenurteil jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die betreffende Vorfrage streiten und nach deren Klärung von einer einvernehmlichen Klärung des Rechtsstreits im Übrigen auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439). - FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 10 K 148/10
Zurechnung von Gegenständen im Rahmen des Immobilienleasings
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Auf die Revision des Beklagten wird das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2013 10 K 148/10 insoweit aufgehoben, als es ausspricht, dass Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben Berücksichtigung finden und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 bis 5 des Gewerbesteuergesetzes gewährt wird. - BFH, 19.03.2009 - V R 50/07
Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Denn im Hinblick auf den Beschleunigungs- und Vereinfachungszweck des § 99 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, und vom 19. März 2009 V R 50/07, BFHE 225, 224, BStBl II 2010, 78) reicht es aus, wenn eine Vorfrage zumindest dann Entscheidungserheblichkeit erlangen kann, wenn eine andere zur Entscheidung gestellte Vorfrage in einem bestimmten Sinn entschieden wird. - BFH, 30.05.1984 - I R 146/81
Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag - …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Auch wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als die Grundmietzeit ist, kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten vorliegen, wenn diesem ein Recht auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung oder eine Kaufoption zu so günstigen Konditionen zusteht, dass bei wirtschaftlich vernünftiger Entscheidungsfindung mit der Ausübung des Rechts zu rechnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825; vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311;… vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517; vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, m.w.N.). - BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Auch wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als die Grundmietzeit ist, kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten vorliegen, wenn diesem ein Recht auf Verlängerung der Nutzungsüberlassung oder eine Kaufoption zu so günstigen Konditionen zusteht, dass bei wirtschaftlich vernünftiger Entscheidungsfindung mit der Ausübung des Rechts zu rechnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825; vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311; vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517; vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, m.w.N.). - BFH, 25.02.2010 - IV R 24/07
Unstatthaftes Teilurteil: Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - Teilurteil …
Auszug aus BFH, 02.06.2016 - IV R 23/13
Auf die Klage gegen den Gewerbesteuermessbescheid erließ das Finanzgericht (FG) zunächst ein Teilurteil gemäß § 98 der Finanzgerichtsordnung (FGO), das der erkennende Senat mit Urteil vom 25. Februar 2010 IV R 24/07 als verfahrensfehlerhaft aufhob. - BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13
Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen …
- BFH, 25.07.2019 - III R 22/16
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern …
Entsprechend können die einzelnen Feststellungen des Zwischenurteils in der Revisionsinstanz auch einem eigenständigen prozessualen Schicksal unterliegen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.02.1999 - IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, unter II. am Anfang; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433;… BFH-Beschluss vom 09.02.2006 - VIII B 52/05, BFH/NV 2006, 1155, unter 1., jeweils zur Teilaufhebung eines mehrere Feststellungen umfassenden Zwischenurteils).Entscheidungserheblich sind danach nur solche Vorfragen, ohne deren Beantwortung ein Urteil über die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung nicht möglich ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1433, Rz 19, m.w.N.).
- BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13
Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von …
(vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter C.III.2.; vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825, unter II.2.; vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311, unter II.1.b; vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, Rz 22, m.w.N.; vom 2. Juni 2016 IV R 23/13, Rz 31). - BFH, 15.07.2021 - IV R 36/18
Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer …
Bei solchen Vertragsgestaltungen ist in Betracht zu ziehen, dass das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggut --abweichend von dem zivilrechtlichen-- ununterbrochen der Leasingnehmerin zuzurechnen und das Wirtschaftsgut in deren Betriebsvermögen (jedenfalls steuerbilanziell) zu aktivieren ist (vgl. zu denkbaren Konstellationen z.B. BFH-Urteile vom 13.10.2016 - IV R 33/13, BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 27 ff.; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, Rz 30 ff.).
- BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15
Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten
Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzten Wirtschaftsguts trägt und ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer, Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts wirtschaftlich zustehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 28, m.w.N.; vom 2. Juni 2016 IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433, Rz 31). - BFH, 24.10.2018 - I R 69/16
Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-Vertrag
(1) Unabhängig von der Antwort auf die Frage, ob in der Konstellation des Streitfalls ein Rückrufsrecht nach § 41 UrhG (s. insoweit allgemein Senatsbeschluss in BFHE 137, 178, BStBl II 1983, 367) bestehen kann, hat das vom FG ebenfalls angeführte Sachkriterium des fortdauernden Eventualanspruchs des Urhebers auf weitere Erfolgsbeteiligung (§ 32a UrhG) ausreichendes Gewicht, die angefochtene Entscheidung zu tragen (…s. zu dem Prüfungsmaßstab BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1311;… s.a. parallel --zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO-- z.B. BFH-Urteile vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577; vom 2. Juni 2016 IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433). - BFH, 14.04.2022 - IV R 32/19
Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von …
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13.10.2016 - IV R 33/13, BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 27; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, Rz 30, m.w.N.).bb) Ein schuldrechtlich oder dinglich Nutzungsberechtigter hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.05.2015 - IV R 3/13, Rz 21; in BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 28; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, Rz 31, m.w.N.).
Etwas anderes kann gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzten Wirtschaftsguts trägt und ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer, Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts wirtschaftlich zustehen (BFH-Urteile vom 28.05.2015 - IV R 3/13, Rz 21; in BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 28; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, Rz 31).
Darüber hinaus kommt auch bei entgeltlichen Nutzungsüberlassungen, bei denen das Gesamtentgelt die vom Eigentümer getragenen Anschaffungs- und Herstellungskosten abdeckt, eine vom Eigentum abweichende wirtschaftliche Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO beim Nutzungsberechtigten in Betracht, wenn sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstands und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Nutzungsberechtigten ein Recht auf Verlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist, d.h. bei wirtschaftlich vernünftiger Entscheidungsfindung mit der Ausübung des Rechts zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 28.05.2015 - IV R 3/13, Rz 22; in BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 29; vom 02.06.2016 - IV R 23/13, Rz 31).
- BFH, 24.10.2018 - I R 83/16
Im Wesentlichen inhaltgleich mit BFH-Urteil vom 24.10.2018 I R 69/16 - …
(1) Unabhängig von der Antwort auf die von der Klägerin ablehnend beantwortete Frage, ob in der Konstellation des Streitfalls (Termin der Erstverwertung) ein Rückrufsrecht nach § 41 UrhG (s. insoweit allgemein Senatsbeschluss in BFHE 137, 178, BStBl II 1983, 367) oder aus § 42 UrhG bestehen kann, hat das vom FG ebenfalls angeführte Sachkriterium des fortdauernden Eventualanspruchs des B als Urheber auf weitere Erfolgsbeteiligung (§ 32a UrhG) ausreichendes Gewicht, die angefochtene Entscheidung zu tragen (…s. zu dem Prüfungsmaßstab BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1311;… s.a. parallel --zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO-- z.B. BFH-Urteile vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577; vom 2. Juni 2016 IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20
Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers …
Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Würdigung der Gesamtumstände im jeweiligen Einzelfall, bei der das jeweilige Wirtschaftsgut zu berücksichtigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 02.06.2016 - IV R 23/13 - juris Rn. 30;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 39 AO Rn. 87, 89 mwN).Dies ist auch beim Leasing in jedem Einzelfall nach den konkreten Umständen zu beurteilen (vgl. BFH, Urteil vom 02.06.2016, aaO Rn. 32;… Urteil vom 26.01.1970 - IV R 144/66 - BFHE 97, 466, juris Rn. 71).
- FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 3 K 1024/17
Abgabe von Fertigarzneimitteln durch eine Krankenhausapotheke als steuerfreier, …
Entscheidungserheblich sind dabei nur solche Vorfragen, ohne deren Beantwortung ein Urteil über die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung nicht möglich ist (BFH-Urteil vom 02. Juni 2016 IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433). - FG Nürnberg, 07.12.2016 - 5 K 526/15
Steuerpflicht in Deutschland wegen Aufgabe des Wohnsitzes im Inland
Sachdienlich ist ein Zwischenurteil jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die betreffende Vorfrage streiten und nach deren Klärung von einer einvernehmlichen Klärung des Rechtsstreits im Übrigen auszugehen ist (BFH-Urteil vom 02.06.2016 IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433 m.w.N.).