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   BFH, 21.06.2016 - III B 95/15   

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https://dejure.org/2016,29455
BFH, 21.06.2016 - III B 95/15 (https://dejure.org/2016,29455)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2016 - III B 95/15 (https://dejure.org/2016,29455)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - III B 95/15 (https://dejure.org/2016,29455)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG VZ 2011, GG, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 64 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 64 EStG, § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, Art. 36 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 1612 BGB, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Kindergeldanspruch des Barunterhalt leistenden Vaters eines im Haushalt der Mutter lebenden volljährigen Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Kindergeldanspruch des Barunterhalt leistenden Vaters eines im Haushalt der Mutter lebenden volljährigen Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 64
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Kindergeldanspruch des Barunterhalt leistenden Vaters eines im Haushalt der Mutter lebenden volljährigen Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vorrangige Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1575
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.11.2011 - X B 211/10

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Nichteingehen auf beantragten Vorwegabzug -

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Die Abgrenzung zwischen erheblichen und nicht wesentlichen Begründungsmängeln hat sich am Zweck der Urteilsbegründung zu orientieren, der darin besteht, für den Ausspruch der Urteilsformel den Nachweis der Rechtmäßigkeit zu liefern (BFH-Urteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, und BFH-Beschluss vom 10. November 2011 X B 211/10, BFH/NV 2012, 426).

    Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist danach dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 426, m.w.N.).

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Die Konkretisierung erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Die Abgrenzung zwischen erheblichen und nicht wesentlichen Begründungsmängeln hat sich am Zweck der Urteilsbegründung zu orientieren, der darin besteht, für den Ausspruch der Urteilsformel den Nachweis der Rechtmäßigkeit zu liefern (BFH-Urteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, und BFH-Beschluss vom 10. November 2011 X B 211/10, BFH/NV 2012, 426).
  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Nicht ausreichend ist hingegen, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs (BFH) orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Dieser Zulassungsgrund ist ein Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2014 III B 85/13, BFH/NV 2014, 1186), der hier --wie ausgeführt-- nicht in einer den Anforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt wurde.
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Auszug aus BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 21.02.2019 - III B 7/18

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

    Die Konkretisierung erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 11).
  • BFH, 31.01.2017 - III B 55/16

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).

  • BFH, 03.09.2018 - III B 74/17

    Altersentlastungsbetrag - Verstoß gegen Europarecht - grundsätzliche Bedeutung

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.; vom 4. Januar 2005 III B 1/04, BFH/NV 2005, 1080, Rz 5).

  • BFH, 17.07.2019 - II B 35/18

    Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2016 - III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2017 - III B 157/16

    Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder - Wohnsitz im Inland - Zulassung der

    Die Konkretisierung erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2019 - II B 55/18

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der

    Dieselben Grundsätze gelten für die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts als Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 13).
  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    Macht ein Beschwerdeführer --wie der Kläger im Streitfall-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken geltend, so erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2016 V B 66/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, sowie vom 9. November 2011 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372; vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2017 - III B 76/16

    Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung, Zeugeneinvernahme bei

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15 , BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - I B 126/16

    Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe

    Vor allem wäre, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten gewesen, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575).
  • BFH, 30.01.2019 - II B 104/17

    Wirkung eines Aufhebungsbescheids

  • BFH, 30.01.2019 - II B 79/17

    Ausnutzen oder Verwerten eines Benennungsrechts

  • BFH, 05.02.2019 - II B 10/18

    Strukturelles Vollzugsdefizit bei § 1 Abs. 3 GrEStG

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