Rechtsprechung
BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose
- IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 21 Abs. 1 EStG, § 164 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 164 Abs. 2 BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, § 143 Abs. 2 FGO
- Bundesfinanzhof
EStG § 2 Abs 1, EStG § 21 Abs 1, BGB § 164, EStG § 21 Abs 1
Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose
- Bundesfinanzhof
Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 EStG 2002, § 164 BGB, § 21 Abs 1 EStG 1997
Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose - Wolters Kluwer
Steuerliche Zurechnung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Zurechnung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- rechtsportal.de
EStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 ; BGB § 164
Steuerliche Zurechnung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung - datenbank.nwb.de
Vermietung einer Ferienwohnung ohne Selbstnutzung; Treuhandverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vermietete Ferienwohnung - und die Überschussprognose
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnungsverwalter als Treuhänder - und die Einkunftszurechnung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.10.2014 - 1 K 4103/12
- BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15
Papierfundstellen
- BFH/NV 2016, 1695
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14
Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit …
Eine Zurechnung dieser Einkünfte bei der hinter dem Vermieter stehenden Person kommt nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Betracht (BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter II.1.a und b; vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, Rz 18 ff.). - BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14
Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage
Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt hat und damit eine Vermietertätigkeit selbst ausübt (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695). - BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es also darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt hat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter) ausübt; nicht entscheidend ist demgegenüber, wer rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist (z.B. BFH-Urteil vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 18).Dies ist insbesondere anzunehmen bei Bargeschäften des täglichen Lebens, nicht aber bei der Buchung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung (z.B. BFH-Urteil vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 19 ff.).
(1) Eine solche Zurechnung kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Treuhänder Mietverträge im eigenen Namen für einen Treugeber abschließt (z.B. BFH-Urteile vom 27.01.1993 - IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.; vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 22).
Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat (z.B. BFH-Urteile vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 23; in BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.b).
- BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18
Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis …
(4) Der Senat kann diese Auslegung im Streitfall trotz des unter II.2.d aa (3) genannten Grundsatzes ausnahmsweise selbst vornehmen, weil das FG den Tatbestand (hier: den Inhalt der "Belastungen", den Inhalt der Jahreskonditionsvereinbarung und die maßgeblichen Begleitumstände) vollständig festgestellt hat (…zur Befugnis des BFH zur eigenen Auslegung in solchen Fällen vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 - III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087, unter II.5., Rz 51;… vom 20.06.2012 - V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775, Rz 13; vom 12.07.2016 - IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, Rz 24;… vom 13.03.2018 - IX R 12/17, BFH/NV 2018, 715, Rz 12). - BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus …
Für die nach Maßgabe der insbesondere im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgeführten Grundsätze durchzuführende Totalüberschussprognose ist auf einen typisierten Zeitraum von 30 Jahren abzustellen; sie ist aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweils streitigen Veranlagungszeitraums aufzustellen (BFH-Urteile vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, …und vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897). - BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche …
Dabei ist die Prognose aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweiligen VZ aufzustellen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, Rz 34). - BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; …
Die Prognose ist aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweiligen Veranlagungszeitraums aufzustellen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer …
Dabei handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, Juris). - BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17
Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach § …
Insoweit ist es in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Überschussprognose aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweils streitigen Veranlagungszeitraums aufzustellen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, unter II.3.d, …und vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, unter II.1.d). - FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13
Vermietung und Verpachtung
Entscheidend ist dafür das Rechtsverhältnis nach außen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, juris, Schmidt/Kulosa, EStG, 35. Aufl., § 21 Rz. 31, m.w.N.).