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   BFH, 07.07.2015 - I R 38/14   

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https://dejure.org/2015,35871
BFH, 07.07.2015 - I R 38/14 (https://dejure.org/2015,35871)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2015 - I R 38/14 (https://dejure.org/2015,35871)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - I R 38/14 (https://dejure.org/2015,35871)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes (EPA) - Interne Besteuerung von Zahlungen der Europäischen Patentorganisation (EPO) - Verfassungsrechtliche Grenzen bei Fortbildung einer Vertragsgrundlage in den Formen des ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 59 Abs 2, VorRImmProt Art 16 Abs 1, VorRImmProt Art 16 Abs 2, VtrRKonv Art 31, IntPatÜbkG, GG Art ... 20 Abs 3, GG Art 80 Abs 1, FGO § 33, VorRImmProt Art 23 Abs 1, VorRImmProt Art 14 Abs 1, AO § 2 Abs 1, EStG § 19, EStG VZ 2009, VtrRKonv Art 5, VtrRKonv Art 26
    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes (EPA) - Interne Besteuerung von Zahlungen der Europäischen Patentorganisation (EPO) - Verfassungsrechtliche Grenzen bei Fortbildung einer Vertragsgrundlage in den Formen des ...

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes (EPA) - Interne Besteuerung von Zahlungen der Europäischen Patentorganisation (EPO) - Verfassungsrechtliche Grenzen bei Fortbildung einer Vertragsgrundlage in den Formen des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 59 Abs 2 GG, Art 16 Abs 1 VorRImmProt, Art 16 Abs 2 VorRImmProt, Art 31 VtrRKonv, IntPatÜbkG
    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes (EPA) - Interne Besteuerung von Zahlungen der Europäischen Patentorganisation (EPO) - Verfassungsrechtliche Grenzen bei Fortbildung einer Vertragsgrundlage in den Formen des ...

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG 2009), § 19 EStG, Art. 8, 164 Abs. 1 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen, Art. I Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen, Art. 33 Abs. 2 lit. b und c EPÜ, Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 80 Abs. 1 GG, Art. 33 Abs. 2 Buchst. c EPÜ, § 33 FGO, Art. 173 EPÜ, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung sog. Teilausgleichszahlungen einer europäischen Organisation

  • rewis.io

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes (EPA) - Interne Besteuerung von Zahlungen der Europäischen Patentorganisation (EPO) - Verfassungsrechtliche Grenzen bei Fortbildung einer Vertragsgrundlage in den Formen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immunitätenprotokoll - PPI - Art. 16 Abs. 1
    Ertragsteuerliche Behandlung sog. Teilausgleichszahlungen einer europäischen Organisation

  • datenbank.nwb.de

    Interne Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamts; Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Bediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des Europäischen Patentamtes

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 180
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Der von der Revision angeführten Rechtsprechung des BVerfG ist zwar zu entnehmen, dass in der völkerrechtlichen Praxis fließende Übergänge zwischen Vertragsauslegung und Vertragsänderung bestehen und die Bundesregierung ermächtigt ist, in den Organen und Institutionen des (völkerrechtlichen) Vertrags an seiner Fortentwicklung auch ohne eine förmliche Vertragsänderung mitzuwirken (vgl. z.B. zur Atomwaffenstationierung BVerfG-Urteil vom 18. Dezember 1984  2 BvE 13/83, BVerfGE 68, 1, Rz 136 f.; zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr BVerfG-Urteil vom 12. Juli 1994  2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93, BVerfGE 90, 286, Rz 270 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Dies streitet aber nicht für die Rechtsauffassung des Klägers, der aus dem Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Ergebnis ableiten will, dass Völkervertragsrecht durch Beschlussfassung der Vertragsstaaten unabhängig vom ursprünglichen Wortlaut des Vertrags weiterentwickelt, der Vertrag damit quasi "auf Räder gesetzt" werden kann (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 90, 286), und ohne von Verfassungs wegen vorgesehener Transformation in innerstaatliches Recht eine Bindungswirkung dieser Vertragsänderungen eintritt.

  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    In Einklang mit diesen Vorgaben hat dies der Senat bereits zu zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie dem entgegenstehenden Verständigungsvereinbarungen der Vertragsstaaten entschieden (z.B. Senatsurteile vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394; I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).

    So gesehen kann ein übereinstimmendes Vertragsverständnis und eine gemeinsame "Übung" der Mitgliedstaaten der EPO für eine Vertragsauslegung bedeutsam sein (zur Abkommensauslegung vgl. Senatsurteile in BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394, und in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387), das aber immer nur insofern, als sie sich aus dem Wortlaut des Vertrags ableiten lassen (vgl. Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 64/07, BFHE 222, 553, BStBl II 2009, 97).

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    In Einklang mit diesen Vorgaben hat dies der Senat bereits zu zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie dem entgegenstehenden Verständigungsvereinbarungen der Vertragsstaaten entschieden (z.B. Senatsurteile vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394; I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).

    So gesehen kann ein übereinstimmendes Vertragsverständnis und eine gemeinsame "Übung" der Mitgliedstaaten der EPO für eine Vertragsauslegung bedeutsam sein (zur Abkommensauslegung vgl. Senatsurteile in BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394, und in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387), das aber immer nur insofern, als sie sich aus dem Wortlaut des Vertrags ableiten lassen (vgl. Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 64/07, BFHE 222, 553, BStBl II 2009, 97).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 15 K 9035/11

    Nationale Besteuerung sogenannter Teilausgleichszahlungen, die ein ehemaliger

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2013  15 K 9035/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 738 veröffentlichtem Urteil vom 19. Dezember 2013  15 K 9035/11 ab.

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Und es entspricht der Rechtsprechung des BVerfG, dass allgemeine Regeln des Völkerrechts nicht Völkervertragsrecht auszuhebeln vermögen (vgl. zum Grundsatz "pacta sunt servanda" BVerfG-Entscheidung vom 9. Juni 1971  2 BvR 225/69, BVerfGE 31, 145 "Milchpulver", unter Hinweis auf BVerfG-Urteil vom 26. März 1957  2 BvG 1/55, BVerfGE 6, 309 (363) "Reichskonkordat"), dementsprechend vermittelt ein unterstelltes rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Vertragsstaates geltendem Recht keinen anderen inhaltlichen Bedeutungsgehalt.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Und es entspricht der Rechtsprechung des BVerfG, dass allgemeine Regeln des Völkerrechts nicht Völkervertragsrecht auszuhebeln vermögen (vgl. zum Grundsatz "pacta sunt servanda" BVerfG-Entscheidung vom 9. Juni 1971  2 BvR 225/69, BVerfGE 31, 145 "Milchpulver", unter Hinweis auf BVerfG-Urteil vom 26. März 1957  2 BvG 1/55, BVerfGE 6, 309 (363) "Reichskonkordat"), dementsprechend vermittelt ein unterstelltes rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Vertragsstaates geltendem Recht keinen anderen inhaltlichen Bedeutungsgehalt.
  • EuGH, 03.07.1974 - 7/74

    Brouerius van Nideck / Inspecteur der Registratie en Successie

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Begriff der "Bediensteten" im Sinne von "alle Bediensteten" zu verstehen ist (ähnlich bereits zur Anwendung von Art. 13 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union [früher Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften] Brouerius van Nidek/Inspecteur der Registratie en Successie vom 3. Juli 1974 Rs. 7/74, EU:C:1974:73, Slg. 1974, 757).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Etwas anderes kann auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 2006 X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402) nicht entnommen werden.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    d) Letztlich geht es --entgegen den Ausführungen der Revision in der mündlichen Verhandlung-- auch nicht um eine sog. Ultra-vires-Feststellung (z.B. zum Lissabon-Vertrag, BVerfG-Urteil vom 30. Juni 2009  2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09, BVerfGE 123, 267, Rz 240 f.) der Beschlüsse des Verwaltungsrates der EPO durch die nationalen Fachgerichte, sondern um die Prüfung, ob sich ein Verwaltungshandeln im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung durch Art. 16 PPI hält.
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
    Der Hinweis der Revision in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2009 III ZR 46/08 (BGHZ 182, 10) geht fehl.
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

  • BFH, 27.08.2008 - I R 64/07

    Besteuerung von "Grenzgängern" in die Schweiz

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? -

  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Der I. Senat des BFH hat neben der --im dortigen Verfahren nicht streitigen-- Grundpension auch den einem ehemaligen Bediensteten des EPA gezahlten und zum Ausgleich der nationalen Besteuerung dienenden sog. "Teilausgleich" (im hiesigen Streitjahr 2005 noch als "Steueranpassung" bezeichnet) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesehen (Urteil vom 7. Juli 2015 I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, Verfassungsbeschwerde anhängig unter 2 BvR 49/16).

    Anders als der Kläger meint, hat der I. Senat sich in dieser Entscheidung ausdrücklich und tragend zur Qualifizierung dieser Zahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geäußert (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 180, Rz 9).

    Denn ohne eine Beteiligung der deutschen Gesetzgebungsorgane wird die Anwendung der Grundsätze des deutschen Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen nicht dadurch beeinflusst oder modifiziert, dass eine internationale Organisation ihre autonomen steuerrechtlichen Regelungen in einer bestimmten Weise auf diese Bezüge anwendet (BFH-Urteile in BFH/NV 2016, 180, Rz 15 ff., und in BFH/NV 2016, 919, Rz 16).

    Denn gemäß der im Streitjahr 2005 noch anwendbaren --zwischenzeitlich aufgehobenen-- Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur VersO ist der Steuerausgleich von dem Staat zu finanzieren, in dem der Anspruchsberechtigte für den betreffenden Zeitraum einkommensteuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 180, Rz 27).

  • BFH, 11.11.2015 - I R 28/14

    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

    Der Senat hat dies bereits zur insofern rechtlich gleichgelagerten Problematik der an (ehemalige) Bedienstete des EPA neben dem (regulären) Ruhegehalt gezahlten sog. Teilausgleichszahlungen entschieden (Senatsurteil vom 7. Juli 2015 I R 38/14, BFH/NV 2016, 180) und hieran hält er auch für den Streitfall fest.

    Zur näheren Begründung wird, auch um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Senatsurteil in BFH/NV 2016, 180 verwiesen.

    Unabhängig von der Fragestellung, ob danach eine Abgrenzung zwischen Abs. 1 und 2 an den Gruppen der Bediensteten, nämlich der Gruppe der aktiv Bediensteten einerseits und der Gruppe der ehemaligen Bediensteten andererseits auszurichten ist (vgl. hierzu Senatsurteil in BFH/NV 2016, 180), kann für den Streitfall eine Abgrenzung zwischen Abs. 1 und 2 quasi negativ über Art. 16 Abs. 2 PPI vorgenommen werden.

  • FG Köln, 08.06.2017 - 13 K 3913/12

    Einkommensteuer: NATO-Ruhegehälter sind Versorgungsbezüge

    Die in vollem Umfang eintretende Steuerpflicht der Ruhegehaltszahlungen der NATO als Ruhegelder aus früheren Dienstleistungen nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG schließt auch die Steuerausgleichszahungen in Deutschland ein (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2015 I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 833).

    Dies umfasst im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch die Besteuerung der Steuerausgleichszahlungen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 180, Verfassungsbeschwerde anhängig unter 2 BvR 49/16; BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 833).

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/19

    Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim

    Diese Fassung allein ist vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) für die Auslegung des völkerrechtlichen Vertrags maßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2015 - I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, Rz 17 f.; vom 02.09.2009 - I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394; vgl. auch Hahn, juris PraxisReport Steuerrecht 24/2016, Anm. 2; Reimer, Finanz-Rundschau 2007, 217, 221).
  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 4 ZB 17.1623

    Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringer Einkünfte

    Das Immunitätenprotokoll ist Bestandteil des Europäischen Patentübereinkommens (vgl. dessen Art. 8, Art. 164 Abs. 1) und durch Art. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen unmittelbar innerstaatliches Recht geworden (Gesetz v. 21.6.1976, BGBl II 1976, 649; vgl. BFH, U.v. 7.7.2015 - I R 38/14 - BFH/NV 2016, 180 = juris Rn. 11 m.w.N.).
  • FG München, 24.07.2019 - 9 K 2869/17

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Hinsichtlich der Frage der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 7. Juli 2015 I R 38/14, BFH/NV 2016, 180, bejahten Steuerpflicht der Teilausgleichzahlung wurde im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 49/16 beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde über die Einsprüche nicht entschieden.
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623

    Befreiungsanspruch wegen geringer Einkünfte

    Das Immunitätenprotokoll ist Bestandteil des Europäischen Patentübereinkommens (vgl. dessen Art. 8, Art. 164 Abs. 1) und durch Art. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen unmittelbar innerstaatliches Recht geworden (Gesetz v. 21.6.1976, BGBl II 1976, 649; vgl. BFH, U.v. 7.7.2015 - I R 38/14 - BFH/NV 2016, 180 = juris Rn. 11 m.w.N.).
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