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   BFH, 21.10.2015 - X B 116/15   

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https://dejure.org/2015,35882
BFH, 21.10.2015 - X B 116/15 (https://dejure.org/2015,35882)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2015 - X B 116/15 (https://dejure.org/2015,35882)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - X B 116/15 (https://dejure.org/2015,35882)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 5 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 105 Abs 2 Nr 5 FGO
    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gründe des finanzgerichtlichen Urteils

  • rewis.io

    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 5; FGO § 119 Nr. 6
    Anforderungen an die Gründe des finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verstoß gegen den Begründungszwang bei Bezugnahme des FG auf die Einspruchsentscheidung des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bezugnahme des Finanzsgerichts auf die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 216
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.2006 - XI B 147/05

    NZB: Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Die Vorschrift dient der Entlastung der Gerichte, sofern ihr Zweck, den Beteiligten Kenntnis davon zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Verhältnissen oder rechtlichen Erwägungen die Entscheidung beruht, ohne Nachteil für den Rechtsschutz der Kläger auch durch Bezugnahme auf bereits vorliegende Verwaltungsentscheidungen erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 10. November 2006 XI B 147/05, BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 88/02

    Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Eine Urteilsbegründung, die über die Feststellung, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, hinausgeht, ist in diesen Fällen nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 88/02, BFH/NV 2004, 517).
  • BFH, 19.09.2007 - III B 59/06

    Bescheidänderung nach Bp; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt hingegen nicht zu einer Zulassung einer Revision (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2007 III B 59/06, BFH/NV 2007, 2245).
  • BFH, 24.06.2008 - X B 138/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des

    Auszug aus BFH, 21.10.2015 - X B 116/15
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2008 X B 138/07, BFH/NV 2008, 1516).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Dabei ist eine Bezugnahme des FG auf die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) nach § 105 Abs. 5 FGO möglich und ausreichend, wenn das FA in dieser Entscheidung bereits zu allen vom Kläger im Klageverfahren vorgebrachten entscheidungserheblichen Einwendungen Stellung genommen hat (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2015 X B 116/15, BFH/NV 2016, 216, Rz 5).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt nicht zu einer Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, unter 1., Rz 5; vom 19. September 2007 III B 59/06, BFH/NV 2007, 2245, unter II.4., Rz 14; vom 21. Oktober 2015 X B 116/15, BFH/NV 2016, 216, Rz 4).
  • BFH, 09.02.2017 - X B 49/16

    Klärung der Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr - Verfahrensfehler

    Auch eine Bezugnahme des FG in seinem Urteil auf die Einspruchsentscheidung des FA nach § 105 Abs. 5 FGO ist möglich und ausreichend, wenn das FA in dieser Entscheidung bereits zu allen vom Kläger im Klageverfahren vorgebrachten entscheidungserheblichen Einwendungen Stellung genommen hat (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2015 X B 116/15, BFH/NV 2016, 216, Rz 5).
  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

    Deshalb kann das FG, wenn das FA bereits zu allen im Klageverfahren vorgebrachten entscheidungserheblichen Einwendungen Stellung genommen hat, zur Begründung seiner Entscheidung auf die Einspruchsentscheidung des FA ohne weitere eigene Darstellung der Entscheidungsgründe Bezug nehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 X B 116/15, BFH/NV 2016, 216, Rz 5, m.w.N.; vom 21. Juli 2017 X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 11).
  • BFH, 18.08.2023 - IX B 114/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die

    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt aber voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.2015 - X B 116/15, Rz 5, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16

    Zur Auslegung des Begriffs der "Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital"

    Insoweit wird von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, der Senat folgt ausdrücklich der zutreffenden Begründung des Beklagten in der Einspruchsentscheidung vom 15. März 2017, § 105 Abs. 5 FGO (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2016 (Hinweis des Dokumentars: das Entscheidungsdatum lautet zutreffend 21. Oktober 2015) X B 116/15, BFH/NV 2016, 216 m.w.N.), macht sich diese zu eigen und führt ergänzend hierzu aus.
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