Rechtsprechung
   BFH, 30.09.2015 - I B 62/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41753
BFH, 30.09.2015 - I B 62/14 (https://dejure.org/2015,41753)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2015 - I B 62/14 (https://dejure.org/2015,41753)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2015 - I B 62/14 (https://dejure.org/2015,41753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Billigkeitserlass von Zinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 238 AO, § 233a AO
    Billigkeitserlass von Zinsen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung einer Steuerforderung bei über langer Verfahrensdauer und die Höhe der Verzinsung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Billigkeitserlass von Zinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 227; AO § 238
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung einer Steuerforderung bei über langer Verfahrensdauer und die Höhe der Verzinsung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe; Billigkeitserlass von Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Betriebsprüfungen - und der Billigkeitserlass von Zinsen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    Eine rechtlich unzutreffende, aber bestandskräftige Festsetzung von Steuern oder steuerlichen Nebenleistungen kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch einen Billigkeitserweis aus sachlichen Gründen nachträglich korrigiert werden (z.B. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 450; Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 163 Rz 40).

    Dass im Streitfall der Ausnahmefall einer offensichtlich und eindeutig unrichtigen Steuer- bzw. Zinsfestsetzung vorliegt und Rechtsbehelfe nicht oder nicht in zumutbarer Weise eingelegt werden konnten (dazu BFH-Urteile in BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, und in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    Eine rechtlich unzutreffende, aber bestandskräftige Festsetzung von Steuern oder steuerlichen Nebenleistungen kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch einen Billigkeitserweis aus sachlichen Gründen nachträglich korrigiert werden (z.B. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 450; Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 163 Rz 40).

    Dass im Streitfall der Ausnahmefall einer offensichtlich und eindeutig unrichtigen Steuer- bzw. Zinsfestsetzung vorliegt und Rechtsbehelfe nicht oder nicht in zumutbarer Weise eingelegt werden konnten (dazu BFH-Urteile in BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, und in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BFH, 11.03.2014 - X B 45/13

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    Ob in einem bestimmten Einzelfall davon Ausnahmen zu machen sind, hängt von den konkreten Lebensumständen dieses Falles ab (vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2014 X B 45/13, BFH/NV 2014, 826).

    Allgemeine Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung können dann aber regelmäßig nicht getroffen werden und eine Revisionszulassung scheidet aus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 826).

  • BFH, 26.07.2006 - VI B 134/05

    Nachforderungszinsen und Billigkeitsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    b) Die Frage, ob "im Fall einer überlangen Dauer einer steuerlichen Außenprüfung eine Korrektur der Zinsfestsetzung nach § 233a (AO) im Wege des Erlasses zu erfolgen" hat, ist in der Rechtsprechung des BFH hinreichend in dem Sinne rechtsgrundsätzlich geklärt, dass der Hinweis auf eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls grundsätzlich nicht geeignet ist, eine abweichende Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029; Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    b) Die Frage, ob "im Fall einer überlangen Dauer einer steuerlichen Außenprüfung eine Korrektur der Zinsfestsetzung nach § 233a (AO) im Wege des Erlasses zu erfolgen" hat, ist in der Rechtsprechung des BFH hinreichend in dem Sinne rechtsgrundsätzlich geklärt, dass der Hinweis auf eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls grundsätzlich nicht geeignet ist, eine abweichende Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029; Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2011 - X B 184/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im

    Auszug aus BFH, 30.09.2015 - I B 62/14
    Sie sind damit vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659).
  • BFH, 31.05.2017 - I R 77/15

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO

    Derartige Einwendungen betreffen die einfach-rechtlichen Grundlagen und damit die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung und sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659; Senatsbeschluss vom 30. September 2015 I B 62/14, BFH/NV 2016, 369; Senatsurteil vom 28. Januar 2015 I R 70/13, BFHE 249, 118, BStBl II 2017, 101, Rz 17).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Derartige Einwendungen betreffen die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung einschließlich der Verfassungsmäßigkeit der einfach-rechtlichen Grundlagen und sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.05.2017 - I R 77/15, BFH/NV 2017, 1409, Rz 14 f.; vom 19.05.2011 - X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, und vom 30.09.2015 - I B 62/14, BFH/NV 2016, 369).
  • BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16

    Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

    bb) Zum anderen soll und kann das Erlassverfahren nicht dazu dienen, die Säumnis des Steuerpflichtigen in Bezug auf das Ergreifen von Rechtsbehelfen durch die Anwendung des § 227 AO auszugleichen (VG Magdeburg, Urteil vom 30. Oktober 2012 9 A 126/12, juris, Rz 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. September 2009 4 BV 07.498, Bayerische Verwaltungsblätter 2010, 667, Rz 31; BFH-Beschlüsse vom 30. September 2015 I B 62/14, BFH/NV 2016, 369, Rz 5; vom 31. Mai 2017 I R 77/15, BFH/NV 2017, 1409, Rz 15 f.; Seer in Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Aufl., § 21 Rz 338).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2016 - 6 K 3082/15

    Kein Anspruch auf Erlass von Nachforderungszinsen nach § 233a wegen einer

    Sie ist damit vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen, da sich die Frage nicht allein in wenigen atypischen Einzelfällen, sondern bei nahezu jeder Festsetzung von Nachforderungszinsen stellt (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, und vom 30. September 2015 I B 62/14, BFH/NV 2016, 369, a.A. offenbar Finanzgericht (FG) Thüringen, Urteil vom 22. April 2015 3 K 889/13, juris, Rev. I R 77/15).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 2 K 245/17

    Kein teilweiser Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Verzögerungen der

    Sie ist damit vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen, da sich die Frage nicht allein in wenigen atypischen Einzelfällen, sondern bei nahezu jeder Festsetzung von Nachforderungszinsen stellt (BFH-Beschlüsse vom 19.05.2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659; vom 30.09.2015 I B 62/14, BFH/NV 2016, 369 und vom 31.05.2017 I R 77/15, BFH/NV 2017, 1409).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht