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   BFH, 01.12.2015 - X B 29/15   

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https://dejure.org/2015,41738
BFH, 01.12.2015 - X B 29/15 (https://dejure.org/2015,41738)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2015 - X B 29/15 (https://dejure.org/2015,41738)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - X B 29/15 (https://dejure.org/2015,41738)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, FGO § 76 Abs 1, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • Bundesfinanzhof

    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 76 Abs 1 FGO, EStG VZ 2006
    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme privater Nutzung von im Betriebsvermögen gehaltenen Kraftfahrzeugen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. Nr. 4 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Annahme privater Nutzung von im Betriebsvermögen gehaltenen Kraftfahrzeugen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Zeugenbenennung zum Nachweis der Privatnutzung eines Pkws; Nutzung von Lkws und Zugmaschinen fallen aus dem Anwendungsbereich der Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs heraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeugs - und der untaugliche Zeugenbeweis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws untauglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.11.2012 - I B 172/11

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Ihr Vortrag genügt zwar den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels, weil das FG in seinem Urteil auf Seite 5 selbst erläutert, weshalb es die Beweise nicht erhoben habe (BFH-Beschluss vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 120 Rz 70; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 120 FGO Rz 206, jeweils m.w.N.).

    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Parteien nicht angeboten sind (u.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 561, und vom 1. Februar 2007 VI B 118/04, BFHE 216, 409, BStBl II 2007, 538).

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, dem Wissens- und Einflussbereich des Beteiligten (Beweisführers) zuzurechnen sind, der die Verletzung der Sachaufklärungspflicht rügt (vgl. zu allem BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 561, m.w.N.).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01 (BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472, dort unter II.1.d) ausgeführt, dass bestimmte Arten von Kfz, namentlich PKW und Krafträder, typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden, während dieser Erfahrungssatz sich auf LKW und Zugmaschinen grundsätzlich nicht anwenden lasse.
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Parteien nicht angeboten sind (u.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 561, und vom 1. Februar 2007 VI B 118/04, BFHE 216, 409, BStBl II 2007, 538).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2005 - I B 249/04

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Von den Verfahrensbeteiligten angebotene Beweise muss das FG grundsätzlich erheben, wenn es einen Verfahrensmangel vermeiden will (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 I B 249/04, BFH/NV 2006, 780).
  • BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07

    Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage --wie hier-- bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280).
  • BFH, 16.06.2010 - X B 91/09

    Ergehen eines Änderungsbescheides während des NZB-Verfahrens - Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 91/09, BFH/NV 2010, 1844).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Ob die materiell-rechtliche Auffassung des FG zutreffend ist, ist im Rahmen der Prüfung entsprechender Verfahrensrügen ohne Belang (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.b, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 18/12

    Anwendbarkeit der sog. Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf

    Auszug aus BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
    Damit hat er eine allgemeine Aussage dahin getroffen, dass atypische Sachverhalte aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes herauszunehmen sind (so bereits Senatsbeschluss vom 18. April 2013 X B 18/12, BFH/NV 2013, 1401, unter II.1.a).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 1 K 116/13

    Private Nutzung eines Transportfahrzeugs

  • BFH, 02.02.2016 - X B 95/15

    Notwendiger Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung (hier: fehlende Belehrung über den

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage --wie hier-- bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2015 X B 29/15, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 20. Januar 2016, unter II.1., m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2022 - 3 K 154/18
    Der Kläger beruft sich dafür auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH- zu den Aktenzeichen X B 29/15 und X R 32/11.

    Nach der Rechtsprechung (BFH, Urt. vom 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472 ; BFH, Urt. vom 17.02.2016, X R 32/11, BStBl II 2016, 708 ; BFH, Beschl. vom 01.12.2015, X B 29/15, BFH/NV 2016, 395 ) sind aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift solche Fahrzeuge herauszunehmen, die von dem Sinn und Zweck der pauschalierenden Bewertungsregelung nicht erfasst werden: Da die Vorschrift auf dem Erfahrungssatz beruht, dass bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden, ist sie auf solche Fahrzeuge nicht anzuwenden, die ausschließlich - oder so gut wie ausschließlich - betrieblich genutzt werden können.

  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, dem Wissens- und Einflussbereich des Beteiligten (Beweisführers) zuzurechnen sind, der die Verletzung der Sachaufklärungspflicht rügt (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2015 X B 29/15, BFH/NV 2016, 395).
  • FG München, 05.02.2018 - 12 K 2052/15

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs

    Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 258, 95, BStBl II 2017, 966; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2015 X B 29/15, BFH/NV 2016, 395).
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