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   BFH, 22.10.2015 - I B 94/14   

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https://dejure.org/2015,48124
BFH, 22.10.2015 - I B 94/14 (https://dejure.org/2015,48124)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2015 - I B 94/14 (https://dejure.org/2015,48124)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - I B 94/14 (https://dejure.org/2015,48124)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    DBA CHE Art 4 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des DBA-Schweiz

  • Bundesfinanzhof

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des DBA-Schweiz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 2 DBA CHE 1971, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des DBA-Schweiz

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 96 Abs. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, Art. 6 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer finanzgerichtlichen Entscheidung gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rewis.io

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i.S. des DBA-Schweiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1
    Verstoß einer finanzgerichtlichen Entscheidung gegen den klaren Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Mittelpunkt der Lebensinteressen im abkommensrechtlichen Sinne; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer verfassungsrechtlichen Frage; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 748
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2014 - 2 K 2067/11

    Grenzgänger - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Arbeitgeber mit Sitz im

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. Juli 2014  2 K 2067/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ging in seinem Urteil vom 23. Juli 2014  2 K 2067/11 im Wesentlichen wegen der starken familiären Bindungen des Klägers von einem inländischen Lebensmittelpunkt aus.

  • BFH, 17.03.2010 - X B 95/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321; vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972).
  • BFH, 27.03.2007 - I B 63/06

    DBA-Schweiz; Mittelpunkt der Lebensinteressen

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Denn das FG hat --in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BFHE 163, 411, BStBl II 1991, 562; Senatsbeschluss vom 27. März 2007 I B 63/06, BFH/NV 2007, 1656)-- den Rechtssatz aufgestellt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen jedenfalls dann in einem bestimmten Staat liegt, wenn zu diesem Staat erstens die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und darüber hinaus gewichtige wirtschaftliche Beziehungen bestehen und die vorhandenen wirtschaftlichen Beziehungen zu dem anderen Staat nur gegenwartsbezogen sind und sich voraussichtlich abbauen werden.
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    a) Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    In einem solchen Fall ist eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321; vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972).
  • BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier -

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    In einem solchen Fall ist eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387).
  • BFH, 21.02.2013 - X B 53/11

    Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Unterhalt

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321; vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 24/89

    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt in dem Vertragsstaat, zu dem die

    Auszug aus BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
    Denn das FG hat --in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BFHE 163, 411, BStBl II 1991, 562; Senatsbeschluss vom 27. März 2007 I B 63/06, BFH/NV 2007, 1656)-- den Rechtssatz aufgestellt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen jedenfalls dann in einem bestimmten Staat liegt, wenn zu diesem Staat erstens die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und darüber hinaus gewichtige wirtschaftliche Beziehungen bestehen und die vorhandenen wirtschaftlichen Beziehungen zu dem anderen Staat nur gegenwartsbezogen sind und sich voraussichtlich abbauen werden.
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13

    Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches

    Er läge vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hätte, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hätte und die angefochtene Entscheidung darauf beruhte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2015 I B 94/14, BFH/NV 2016, 748).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 8/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R

    Die Rüge ist schon nicht hinreichend begründet worden, weil substantiierte Angaben dazu fehlen, mit welchen Mitteln das FG den Sachverhalt hätte weiter aufklären sollen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten (ständige Rechtsprechung zu den Darlegungsanforderungen, z.B. BFH-Beschluss vom 24.05.1977 - IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; Senatsbeschluss vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    Unabhängig davon ist aber von der Sachverhaltsfeststellung zu unterscheiden die Würdigung des festgestellten Sachverhalts; das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es die vom Kläger geltend gemachten Tatsachen anders würdigt als der Kläger (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2015 I B 94/14, BFH/NV 2016, 748).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 8; vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 18).
  • BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18

    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs.

    Wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2015 I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 11).
  • FG Köln, 22.02.2022 - 8 K 2787/20

    Steuerfreiheit von Arbeitslohn als Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus der

    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt jedenfalls dann in einem bestimmten Staat, wenn zu diesem Staat die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und darüber hinaus gewichtige wirtschaftliche Beziehungen bestehen und die vorhandenen wirtschaftlichen Beziehungen zu dem anderen Staat nur gegenwartsbezogen sind und sich voraussichtlich in der Zukunft abbauen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - I B 94/14 -, BFH/NV 2016, 748; BFH, Beschluss vom 27. März 2007 - I B 63/06 -, BFH/NV 2007, 1656; BFH, Urteil vom 31. Oktober 1990 - I R 24/89 -, BStBl. II 1991, 562).
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