Rechtsprechung
BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 6, FGO § 128 Abs 3, FGO § 128 Abs 1
Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG
- Bundesfinanzhof
Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 6 FGO, § 128 Abs 3 FGO, § 128 Abs 1 FGO
Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG - IWW
§ 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 128 Abs. 3 FGO, § 69 Abs. 3 FGO, § 69 Abs. 6 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung
- rewis.io
Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung
- rechtsportal.de
FGO § 128 Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 3
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung - datenbank.nwb.de
Rüge eines Verfahrensfehlers; Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die AdV-Entscheidung des Finanzgerichts - und die Zulassung der Beschwerde
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.04.2015 - 4 V 890/14
- BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16
Papierfundstellen
- BFH/NV 2016, 775
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93
Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des …
Auszug aus BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16
Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschwerde die Verletzung eines Verfahrensfehlers gerügt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 128 Rz 14). - BFH, 17.05.1994 - I B 234/93
Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16
Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschwerde die Verletzung eines Verfahrensfehlers gerügt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 128 Rz 14).
- BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3). - BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3). - BFH, 23.01.2018 - XI S 28/17
Kostenentscheidung bei Anhörungsrüge
a) Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3).
- BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den …
Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6;… vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25). - BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge dient nämlich nicht dazu, die Richtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidungen zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 133a Rz 3). - BFH, 21.02.2019 - II B 76/18
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Aussetzung der …
Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie in einem späteren Beschluss vom FG zugelassen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2016 IX B 26/16, BFH/NV 2016, 775). - FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2016 - 5 K 160/15
Anhörungsrüge gegen die Kostenentscheidung als Bestandteil des vorbereitenden …
Auch wenn eine Kostenentscheidung nicht zu treffen ist, da es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775-776), wird die entsprechend § 135 Abs. 1 FGO erfolglose Rügeführerin vorsorglich klarstellend darauf hingewiesen, dass sie die nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 60 ? zu tragen hat.