Rechtsprechung
   BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4737
BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16 (https://dejure.org/2016,4737)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2016 - IX B 26/16 (https://dejure.org/2016,4737)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - IX B 26/16 (https://dejure.org/2016,4737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 6, FGO § 128 Abs 3, FGO § 128 Abs 1
    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 6 FGO, § 128 Abs 3 FGO, § 128 Abs 1 FGO
    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG

  • IWW

    § 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 128 Abs. 3 FGO, § 69 Abs. 3 FGO, § 69 Abs. 6 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung

  • rewis.io

    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur durch das FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de

    FGO § 128 Abs. 3 ; FGO § 69 Abs. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensfehlers; Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die AdV-Entscheidung des Finanzgerichts - und die Zulassung der Beschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93

    Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des

    Auszug aus BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16
    Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschwerde die Verletzung eines Verfahrensfehlers gerügt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 128 Rz 14).
  • BFH, 17.05.1994 - I B 234/93

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16
    Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschwerde die Verletzung eines Verfahrensfehlers gerügt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1994 I B 234/93, BFH/NV 1995, 47; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 128 Rz 14).
  • BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3).
  • BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3).
  • BFH, 23.01.2018 - XI S 28/17

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrüge

    a) Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3).
  • BFH, 01.09.2016 - V S 24/16

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den

    Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6; vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25).
  • BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge dient nämlich nicht dazu, die Richtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidungen zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 133a Rz 3).
  • BFH, 21.02.2019 - II B 76/18

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Aussetzung der

    Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie in einem späteren Beschluss vom FG zugelassen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2016 IX B 26/16, BFH/NV 2016, 775).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2016 - 5 K 160/15

    Anhörungsrüge gegen die Kostenentscheidung als Bestandteil des vorbereitenden

    Auch wenn eine Kostenentscheidung nicht zu treffen ist, da es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775-776), wird die entsprechend § 135 Abs. 1 FGO erfolglose Rügeführerin vorsorglich klarstellend darauf hingewiesen, dass sie die nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 60 ? zu tragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht