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   BFH, 02.12.2015 - I R 3/15   

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BFH, 02.12.2015 - I R 3/15 (https://dejure.org/2015,50005)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2015 - I R 3/15 (https://dejure.org/2015,50005)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - I R 3/15 (https://dejure.org/2015,50005)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 57 Nr 2, FGO § 63 Abs 1 Nr 1, FGO § 63 Abs 2 Nr 1, AO § 20 Abs 1
    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • Bundesfinanzhof

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Nr 2 FGO, § 63 Abs 1 Nr 1 FGO, § 63 Abs 2 Nr 1 FGO, § 20 Abs 1 AO
    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • IWW

    § 47, § ... 27, §§ 36 bis 38 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1999), § 32a Abs. 2 KStG 1999, §§ 36 bis 38 KStG 1999, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 63 FGO, § 57 Nr. 2 FGO, § 63 Abs. 1 Nr. 2 FGO, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 63 Abs. 3 FGO, § 20 Abs. 1, Abs. 2 der Abgabenordnung, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen eines Zuständigkeitswechsels der Finanzämter aufgrund einer Sitzverlegung der klagenden Partei während des finanzgerichtlichen Verfahrens

  • rewis.io

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FGO § 63 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtsfolgen eines Zuständigkeitswechsels der Finanzämter aufgrund einer Sitzverlegung der klagenden Partei während des finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts während eines finanzgerichtlichen Verfahrens wegen der Sitzverlegung der klagenden GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sitzverlegung - und der Wechsel des beklagten Finanzamts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamtes infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 32a Abs 2
    Verdeckte Einlage, Änderung, Verjährung, Betriebsausgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 939
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    a) Wird nach Erhebung der Klage eine andere Finanzbehörde für den Steuerfall zuständig, bleibt die prozessuale Stellung der beklagten Behörde hiervon grundsätzlich unberührt (Senatsurteil vom 16. Oktober 2002 I R 17/01, BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631, m.w.N.).

    Letzteres gilt jedoch nicht, wenn der Zuständigkeitswechsel durch eine Veränderung der steuerlich bedeutsamen Verhältnisse des Klägers bedingt ist (Senatsurteil in BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631; BFH-Urteil vom 25. November 1986 VIII R 200/82, BFH/NV 1987, 281).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 2416/12

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2014  1 K 2416/12 aufgehoben.

    Nach Anhängigkeit der nach erfolglosem Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid erhobenen Klage verlegte die Klägerin ihren Sitz aus dem Zuständigkeitsbereich des FA K nach ... im Zuständigkeitsbereich des FA S. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. November 2014  1 K 2416/12, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 331).

  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das FG einen Verfahrensmangel darstellt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116; BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).

    b) Der Senat weicht damit nicht von dem Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742 ab.

  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel findet jedoch statt, wenn der Zuständigkeitswechsel auf einem behördlichen Organisationsakt beruht (Senatsurteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575); in diesem Fall tritt das nunmehr zuständige FA als neuer Beklagter in den anhängigen Rechtsstreit ein.
  • BFH, 20.08.2014 - I R 43/12

    Rechtshängigkeit bei Vorauszahlungsbescheid; gesetzlicher Beteiligungswechsel

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (z.B. Senatsurteil vom 20. August 2014 I R 43/12, BFH/NV 2015, 306).
  • BFH, 10.03.2000 - II B 103/99

    Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde; Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das FG einen Verfahrensmangel darstellt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116; BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 14/97
    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Zwar kann nach dieser Entscheidung die mangelnde Prozessführungsbefugnis durch die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des richtigen Beklagten zur Prozessführung jederzeit --also auch noch während des Revisionsverfahrens-- geheilt werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juli 1997 I R 14/97, BFH/NV 1998, 420; s. für die Heilung eines Vertretungsmangels ohne Parteiwechsel Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1999 II ZR 27/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 3263).
  • BFH, 25.11.1986 - VIII R 200/82

    Übergang der örtlichen Zuständigkeit für die Einkommensbesteuerung auf ein

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Letzteres gilt jedoch nicht, wenn der Zuständigkeitswechsel durch eine Veränderung der steuerlich bedeutsamen Verhältnisse des Klägers bedingt ist (Senatsurteil in BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631; BFH-Urteil vom 25. November 1986 VIII R 200/82, BFH/NV 1987, 281).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus BFH, 02.12.2015 - I R 3/15
    Zwar kann nach dieser Entscheidung die mangelnde Prozessführungsbefugnis durch die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des richtigen Beklagten zur Prozessführung jederzeit --also auch noch während des Revisionsverfahrens-- geheilt werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juli 1997 I R 14/97, BFH/NV 1998, 420; s. für die Heilung eines Vertretungsmangels ohne Parteiwechsel Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1999 II ZR 27/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 3263).
  • BFH, 18.09.2018 - XI R 30/16

    Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Das nach § 63 Abs. 1 FGO beklagte FA blieb passiv legitimiert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1986 VIII R 200/82, BFH/NV 1987, 281; vom 2. Dezember 2015 I R 3/15, BFH/NV 2016, 939; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2013 IX R 33/12, BFH/NV 2014, 557; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 63 FGO Rz 39).
  • BFH, 11.09.2018 - I R 59/16

    Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten

    Der Senat hat dieses Urteil jedoch wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben (Urteil vom 2. Dezember 2015 I R 3/15, BFH/NV 2016, 939).
  • BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.a, und vom 02.12.2015 - I R 3/15, BFH/NV 2016, 939, Rz 9).

    In diesem Fall kommt es zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel dergestalt, dass das neu zuständig gewordene Finanzamt ohne Verfahrensunterbrechung auf der Beklagtenseite in den anhängigen Rechtsstreit eintritt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.c [Rz 32], und in BFH/NV 2016, 939, Rz 11).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 hat der BFH auf die Revision der Klägerin das Urteil wegen eines Verfahrensmangels (falscher Beklagter) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen (I R 3/15).
  • BFH, 17.08.2023 - III R 11/22

    Aufhebung eines FG-Urteils gegen die falsche Beklagte

    Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.a; vom 02.12.2015 - I R 3/15, BFH/NV 2016, 939, Rz 9 und vom 13.12.2022 - VIII R 33/20, BFHE 278, 422, BStBl II 2023, 663, Rz 15).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2021 - 9 K 273/21

    Berücksichtigen des Sohnes als behindertes Kind mit einer Schwerbehinderung für

    aa) Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel findet statt, wenn aufgrund eines rechtmäßigen behördlichen Organisationsakts wirksam ein Zuständigkeitswechsel erfolgt (BFH-Urteile vom 10.11.1977 V R 67/75, Bundessteuerblatt -- BStBl -- 1978, 310; vom 25.01.2005 I R 87/04, BStBl II 2005, 575; vom 3.04.2008 IV R 54/04, BStBl II 2008, 742 Rz 32; vom 2.12.2015 I R 3/15, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH/NV -- 2016, 939 Rz 11; vom 17.12.2014 XI R 15/12, BStBl II 2016, 100 Rz 10); in diesem Fall tritt die nunmehr zuständige Finanzbehörde ohne weiteres als neue Beklagte in den anhängigen Rechtsstreit ein (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1977 V R 67/75, BStBl II 1978, 310 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2016 - IX B 135/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7381
BFH, 10.03.2016 - IX B 135/15 (https://dejure.org/2016,7381)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2016 - IX B 135/15 (https://dejure.org/2016,7381)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2016 - IX B 135/15 (https://dejure.org/2016,7381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L.

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 1 GmbHG, § 15 HGB, § 58 FGO

  • IWW

    § 67 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkte... r Haftung, § 15 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 15 Abs. 1 HGB, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH in Liquidation

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH in Liquidation

  • rechtsportal.de

    FGO § 15
    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH in Liquidation

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L.; Eintragung der Amtsniederlegung im Handelsregister wirkt nur deklaratorisch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtsniederlegung des Geschäftsführers - und die Prozessfähigkeit der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 939
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Thüringen, 01.09.2015 - 2 K 6/14

    Zur Rechtmäßigkeit einer Lohnsteuerfestsetzung bei einer geleisteten

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - IX B 135/15
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. September 2015 2 K 6/14 wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 14.05.2019 - II ZR 299/17

    Unterfallen der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der

    Die fehlende Eintragung der Abberufung hindert nicht nach § 15 Abs. 1 HGB, das Fehlen der Prozessfähigkeit festzustellen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. März 2016 - IX B 135/15, BFH/NV 2016, 939 Rn. 2).

    In diesem Sinne redliche Dritte ist aber nicht die Klägerin, um deren eigene Vertretung es geht (vgl. BFH, Beschluss vom 10. März 2016 - IX B 135/15, BFH/NV 2016, 939 Rn. 2).

  • FG Thüringen, 13.12.2016 - 2 K 222/16

    Unzulässigkeit der Klage einer GmbH i.L. mangels Prozessfähigkeit -

    Dem steht, wie der Bundesfinanzhof bereits in dem Parallelverfahren IX B 135/15 (zuvor Thüringer Finanzgericht 2 K 6/14) entschieden hat, "nicht entgegen, dass die Amtsniederlegung entgegen § 67 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

    In diesem Sinne redlicher Dritte ist aber nicht die Klägerin, um deren eigene Vertretung es geht" (BFH, Beschluss vom 10. März 2016 IX B 135/15, Rz. 1, juris).

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