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   BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17   

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https://dejure.org/2017,21442
BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17 (https://dejure.org/2017,21442)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2017 - IX B 23/17 (https://dejure.org/2017,21442)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - IX B 23/17 (https://dejure.org/2017,21442)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 90 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 6
    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 6 FGO
    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • IWW

    § 17 Abs. 1, Abs. 4 des Einkommensteue... rgesetzes (EStG), § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 6 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO, § 76 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung - und der Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertung eines Spezialgewerbeobjekts - und die Sachkunde des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 1059
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17
    Kommt das FG zu dem Ergebnis, dass es zur Gewährung rechtlichen Gehörs und/oder zur ausreichenden Erforschung des Sachverhalts der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bedarf, so ist es verpflichtet, diese durchzuführen, auch wenn die Beteiligten hierauf verzichtet haben (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585, unter II.5.a bb; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90 FGO Rz 70).
  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

    Auszug aus BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, unter 2.; vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand -

    Auszug aus BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17
    Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, unter 2.; vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2019 - III B 80/18

    Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
  • BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, juris, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2017 - IX B 62/17

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, unter 2.; vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, juris, unter II.1.a, m.w.N., und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
  • BFH, 14.11.2017 - IX B 78/17

    Keine Überraschungsentscheidung bei Hinweis in der mündlichen Verhandlung

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059, jeweils unter II.1.a, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17

    Steuerberatergesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen

    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst in erster Linie das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und - gegebenenfalls - Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (BFH-Beschluss vom 10.12.2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), und das Gebot, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu unterlassen (BFH-Beschluss vom 11.05.2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
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