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   BFH, 23.11.2016 - X R 13/14   

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https://dejure.org/2016,54964
BFH, 23.11.2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG VZ 2008
    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • Bundesfinanzhof

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2002, EStG VZ 2008
    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuer... gesetzes, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 19 EStG, § 22 Nr. 4 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 33 EStG, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 34 Abs. 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • rewis.io

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a aa
    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Besteuerungen von Dienstwagen/Firmenwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sterbegeld aus dem Versorgungswerk - und die Einkommensteuerpflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht des Sterbegeldes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 445
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Das FG, dem die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58) und X R 21/12 (BFH/NV 2014, 330, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Juli 2016  2 BvR 143/14), die zu Kapitalabfindungen von Versorgungswerken ergangen sind, erst zwischen der Verkündung und der Abfassung seines Urteils bekannt wurden, gab der Klage statt.

    Mit seiner Revision vertritt das FA unter Hinweis auf die Senatsurteile in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58 sowie in BFH/NV 2014, 330 die Auffassung, nach der gesetzgeberischen Entscheidung für die nachgelagerte Besteuerung komme es nicht mehr darauf an, ob Auszahlungen aus der Basisversorgung laufend oder einmalig vorgenommen würden.

    a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass eine Besteuerung als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG nicht zugleich das Vorliegen "wiederkehrender Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG erfordert (Urteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Auch die grundlegenden Wertungen, die mit der Neugestaltung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG verbunden waren (vgl. auch dazu ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 26 ff.), sprechen für eine Einbeziehung sämtlicher Auszahlungen aus der Basisversorgung in die nachgelagerte Besteuerung; ihnen lässt sich eine Beschränkung auf kapitalisierte Rentenansprüche nicht entnehmen.

    Da der Gesetzgeber sich mit dem AltEinkG grundsätzlich von seiner früheren Sichtweise (Altersbezüge als nicht steuerbare Vermögensumschichtung) gelöst hat, trägt der --auch von der Klägerin vorgebrachte-- Einwand, es handele sich um die Rückzahlung einer Kapitalanlage, nicht mehr (Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 31).

    Die Steuerbarkeit sämtlicher Leistungen der Basisversorgung gilt nicht nur für den Endzustand der nachgelagerten Besteuerung, der erst für die Renteneintrittsjahrgänge ab dem Jahr 2040 erreicht sein wird, sondern bereits für die gegenwärtig laufende Übergangsphase (Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 34).

    Zwar hat der erkennende Senat den ermäßigten Steuersatz auf solche Leistungen angewendet, die die Kapitalisierung von an sich laufend auszuzahlenden Bezügen darstellten (Urteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 68 ff.).

  • BFH, 19.10.1990 - III R 93/87

    Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung sind insoweit auf die als

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Einer tatsächlichen Verwendung des Sterbegelds zur Begleichung von Beerdigungskosten im Einzelfall wird im System des Einkommensteuerrechts im Übrigen dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Beerdigungskosten, die den Wert des erhaltenen Nachlasses übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1990 III R 93/87, BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140, m.w.N.) und auf diese Weise steuerlich entlastet werden.

    Indes hat der BFH eine derartige Anrechnung nur in Bezug auf solche Sterbegeldleistungen bejaht, die nicht einkommensteuerpflichtig sind (Urteil in BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140: Sterbegeldversicherung; Urteil vom 22. Februar 1996 III R 7/94, BFHE 180, 298, BStBl II 1996, 413: Kapitallebensversicherung).

  • BFH, 23.10.2013 - X R 21/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Das FG, dem die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58) und X R 21/12 (BFH/NV 2014, 330, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Juli 2016  2 BvR 143/14), die zu Kapitalabfindungen von Versorgungswerken ergangen sind, erst zwischen der Verkündung und der Abfassung seines Urteils bekannt wurden, gab der Klage statt.

    Mit seiner Revision vertritt das FA unter Hinweis auf die Senatsurteile in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58 sowie in BFH/NV 2014, 330 die Auffassung, nach der gesetzgeberischen Entscheidung für die nachgelagerte Besteuerung komme es nicht mehr darauf an, ob Auszahlungen aus der Basisversorgung laufend oder einmalig vorgenommen würden.

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Tragend dafür war aber, dass derartige Kapitalisierungen zum einen atypisch für die Basisversorgung sind und zum anderen aufgrund ihrer außerordentlichen Höhe typischerweise zu einer Zusammenballung steuerpflichtiger Einkünfte und damit zu Progressionsnachteilen führen (vgl. zu diesem in den Fällen des § 34 Abs. 2 EStG stets zu beachtenden Erfordernis BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014 IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, Rz 21, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Die Klägerin hat erstmals im Revisionsverfahren --ohne weitere Angaben-- vorgebracht, das FA besteuere das Sterbegeld unter Missachtung des Verbots der doppelten Besteuerung (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169) zum zweiten Mal.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Er hat bereits entschieden, dass Einmalzahlungen aus der Basisversorgung auch dann gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG einkommensteuerbar und -steuerpflichtig sind, wenn daneben keine laufenden Leistungen gezahlt werden (Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 X R 33/10, BFHE 243, 332, BStBl II 2014, 103).
  • BFH, 01.10.2015 - X R 43/11

    Steuerliche Behandlung der Todesfallleistung einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Ebenso hat er erkannt, dass auch eine einmalige Todesfallleistung an ein hinterbliebenes Kind des Versicherten steuerpflichtig ist (Senatsurteil vom 1. Oktober 2015 X R 43/11, BFHE 251, 313, BStBl II 2016, 685).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Die von E im Streitjahr geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk sind zwar ihrer Rechtsnatur nach vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, allerdings durch die Regelungen in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 EStG spezialgesetzlich den Sonderausgaben zugewiesen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, unter B.I.2.b).
  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11

    Als Zuschuss zu den Bestattungskosten als Einmalzahlung gewährtes Sterbegeld

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2013  4 K 1203/11 aufgehoben.
  • BFH, 22.02.1996 - III R 7/94

    Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Indes hat der BFH eine derartige Anrechnung nur in Bezug auf solche Sterbegeldleistungen bejaht, die nicht einkommensteuerpflichtig sind (Urteil in BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140: Sterbegeldversicherung; Urteil vom 22. Februar 1996 III R 7/94, BFHE 180, 298, BStBl II 1996, 413: Kapitallebensversicherung).
  • BFH, 14.03.1975 - VI R 63/73

    Erstattungen von Krankheitskosten, die steuerpflichtige Einnahmen darstellen,

  • BVerfG, 12.07.2016 - 2 BvR 143/14

    Alterseinkünftegesetz, Versorgung, Sonstige Einkünfte, Doppelbesteuerung

  • BFH, 23.06.2014 - X R 13/14

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der

  • BFH, 07.07.2020 - X R 35/18

    Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

    aa) Wiederholt hat der Senat entschieden, dass eine Kapitalauszahlung auch dann als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG anzusehen ist, wenn keine "wiederkehrenden Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG gegeben sind (etwa Senatsurteile vom 23.11.2016 - X R 13/14, BFH/NV 2017, 445, Rz 12, und vom 23.10.2013 - X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Der Anwendungsbereich dieses gesetzlichen Tatbestands beschränkt sich aber nicht hierauf (so schon Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445, Rz 13), denn die grundlegenden Erwägungen, die mit der Neugestaltung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG verbunden waren (ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 26 ff.), sprechen für eine Einbeziehung sämtlicher Auszahlungen aus der Basisversorgung in die nachgelagerte Besteuerung (weiterführend auch Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445, Rz 14).

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    Zu Unrecht hat das FG das Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. aber als gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Bezug beurteilt (zur Steuerpflicht des Sterbegeldes aus einem Versorgungswerk bzw. einer Pensionskasse s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.11.2016 - X R 13/14, und vom 05.11.2019 - X R 38/18).

    Anders als die Gewährung von (Krankheits-)Beihilfen oder etwa dem --von den Finanzbehörden als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilten-- sog. Kostensterbegeld gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW a.F. ist die Zahlung von pauschalem Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. nicht davon abhängig, dass den berechtigten Personen anlässlich des Todesfalls Kosten tatsächlich oder mindestens in Höhe des Sterbegeldes entstanden sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.10.2020 - 2 A 336/19; s.a. BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 15).

  • BFH, 05.11.2019 - X R 38/18

    Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse

    Denn der Senat hat diese Entscheidung aufgehoben und das Sterbegeld als steuerpflichtig angesehen (Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, BFH/NV 2017, 445).

    Der Senat hat dies zwar in seinem Urteil in BFH/NV 2017, 445 (Rz 22 f.) für ein --betragsmäßig wesentlich geringer als im Streitfall ausgefallenes-- Sterbegeld aus einem berufsständischen Versorgungswerk verneint, weil es sich dort nicht um eine Kapitalauszahlung, sondern um eine untergeordnete Zusatzleistung zu den laufenden Rentenbezügen gehandelt hatte.

  • BFH, 12.12.2017 - X R 39/15

    Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines

    a) Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass eine Kapitalauszahlung sogar dann als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG anzusehen ist, wenn insoweit keine "wiederkehrenden Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG gegeben sind (etwa Senatsurteile vom 23. November 2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445, Rz 12, und in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Folgerichtig hat der Senat Sterbegelder (Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445) und Kinderzuschüsse (Senatsurteil vom 31. August 2011 X R 11/10, BFHE 235, 207, BStBl II 2012, 312) als (steuerbare) "andere Leistungen" nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG angesehen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18

    Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 23. November 2016 (Aktenzeichen X R 13/14, BFH/NV 2017, 445) lediglich im Wege eines obiter dictums ausgeführt, dass Sterbegelder an die Hinterbliebenen von Pensionären nach § 19 EStG steuerpflichtig sein sollen.
  • FG Saarland, 29.04.2021 - 3 V 1023/21

    Aussetzung der Vollziehung: ... - Verhältnis versteuerter Entgeltpunkte zum

    Kann ein solcher nicht erbracht werden, hat der Steuerpflichtige die damit verbundenen möglichen Rechtsnachteile zu tragen (vgl. zu Vorstehendem: BFH vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFH/NV 2016, 1791; vom 23. November 2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 117; vom 4. Dezember 2012 X B 152/11, BFH/NV 2013, 375; FG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2019 8 K 3195/16, EFG 2020, 116).
  • FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18

    Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei

    Ausschlaggebend für die Steuerpflicht dieser Sterbegelder gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG war unter anderem, dass es sich bei diesen nicht um zweckgebundene Zuwendungen zum Ersatz notwendiger Auslagen handelt (BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445).

    Ein Abzug bleibt danach möglich, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist (ebenso BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445 in einem obiter dictum zu gem. § 22 S. 1 Nr. 3 a) aa) EStG steuerpflichtigen Sterbegeldern).

  • FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 855/18

    Betriebliche Altersvorsorge: Keine Anwendung des § 34 EStG auf

    In anderen Fällen hat der BFH für Zahlungen, die in ihrer Zusammenballung nicht atypisch sind, eine ermäßigte Besteuerung abgelehnt (vgl. etwa für ein einmaliges Sterbegeld BFH-Urteil vom 23. November 2016, X R 13/14, BFH/NV 2017, 445; vgl. für eine einmalige Kapitalauszahlung einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden Pensionskasse, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war, BFH-Urteil BFHE 255, 209, BStBl II 2017, 347; vgl. zu einer solchen Konstellation auch die zurückgenommene Revision im Verfahren BFH X R 36/16 und das zuvor ergangene - nunmehr rechtskräftige - Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2016, 4 K 254/15, EFG 2017, 1444).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18

    Besteuerung einer als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Sohnes erhaltenen

    Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung des Gesetzes nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.10.2013 X R 3/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 58; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 445).
  • BFH, 15.06.2023 - VI R 33/20

    Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen

    Da die Vorteilsanrechnung der Vermeidung einer steuerlichen Doppelentlastung dient (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.04.2011 - VI R 8/10, BFHE 233, 241, BStBl II 2011, 701, Rz 14 und vom 21.02.2018 - VI R 11/16, BFHE 260, 507, BStBl II 2018, 469, Rz 56), führen einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 14.03.1975 - VI R 63/73, BFHE 115, 357, BStBl II 1975, 632 und BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 17; Arndt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33 Rz B 18; Brandis/Heuermann/Baldauf, § 33 EStG Rz 70 und 72; Fuhrmann in Korn, § 33 EStG Rz 22.1; Schmidt/Loschelder, EStG, 42. Aufl., § 33 Rz 17; Schmieszek in Bordewin/Brandt, § 33 EStG Rz 37; a.A. KKB/Bleschick, § 33 EStG, 8. Aufl., Rz 32; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 33 EStG Rz 42; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 33 Rz 13).
  • FG Düsseldorf, 23.09.2020 - 15 K 2439/18

    Sterbegeld aus der Pensionskasse als sonstige Einkünfte

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