Rechtsprechung
   BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39281
BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16 (https://dejure.org/2016,39281)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2016 - IX B 66/16 (https://dejure.org/2016,39281)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2016 - IX B 66/16 (https://dejure.org/2016,39281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Auslandszeugen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Auslandszeugen

  • Bundesfinanzhof

    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Auslandszeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Auslandszeugen

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Aufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Auslandszeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Umfang der Aufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Auslandszeugen sind in der mündlichen Verhandlung zu stellen; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung und Auswahl der Beweismittel stehen im Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiziehung der Finanzamtsakten - und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auslandszeuge - und das Finanzgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Auszug aus BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16
    Denn ein im Ausland ansässiger Zeuge ist vom FG nicht zu laden, sondern von den Beteiligten, die die Vernehmung des Zeugen beantragt haben, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu stellen (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2012 II B 12/12, BFH/NV 2012, 772, unter 2.b cc, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12

    Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme

    Auszug aus BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16
    Dabei steht die Art und Weise der Beweiserhebung und die Auswahl der Beweismittel grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2014 VII R 41/12, BFHE 245, 493, BStBl II 2015, 117).
  • BFH, 02.03.2006 - XI B 79/05

    Verfahrensmangel; unterlassene Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2006 XI B 79/05, BFH/NV 2006, 1132; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 76 Rz 29).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 58/11

    Keine Pflicht des FG zur Beiziehung von Prüferhandakten

    Auszug aus BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16
    Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht vielmehr nur dann ergreifen, wenn ein Anlass hierzu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2012 IV B 58/11, BFH/NV 2012, 1466, m.w.N).
  • BFH, 18.09.2019 - III R 59/18

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

    a) Das FG hatte gemäß § 76 Abs. 1 FGO den entscheidungserheblichen Sachverhalt --die Haushaltsaufnahme durch die Beigeladene-- so vollständig wie möglich und bis zur Grenze des Zumutbaren, d.h. unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel, aufzuklären (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.12.2009 - VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531; vom 15.12.1999 - X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097; BFH-Beschlüsse vom 02.09.2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52; vom 02.12.2009 - VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638).
  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschluss vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • FG Sachsen, 30.11.2017 - 1 K 123/17

    Unbeschränkte Steuerpflicht - feste Geschäftseinrichtung eines Flugzeugingenieurs

    Die Einvernahme des Zeugen war weder durch den Inhalt der Akten noch durch das Beteiligtenvorbringen noch durch sonstige Umstände veranlasst (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Sept. 2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52 Rz. 6 f.).

    Das Gericht trifft keine Verpflichtung, den Sachverhalt ohne bestimmten Anlass und gleichsam "ins Blaue hinein" zu erforschen (BFH in BFH/NV 2017, 52 Rz. 7).

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, legen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe (BFH in BFH/NV 2017, 52 Rz. 7).

  • BFH, 27.07.2022 - II R 10/19

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei

    Beweisermittlungsanträge oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, legen eine Beweisaufnahme nicht nahe (vgl. BFH-Beschluss vom 02.09.2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52, Rz 6 f.).
  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

    Beschafft er Beweismittel gemäß § 90 Abs. 2 AO (verschuldet oder unverschuldet) nicht, darf das FG den ihm vorliegenden Sachverhalt ohne Berücksichtigung des ausländischen Beweismittels nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

    Kommt der Beteiligte, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • FG Sachsen, 03.03.2022 - 4 K 701/20

    Erteilung einer Befreiung eines Einzelunternehmens von der Belegausgabepflicht

    Ein Beweisantrag, der so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, braucht dem Finanzgericht regelmäßig eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (vgl. BFH v. 02.09.2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52 ).
  • BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22

    Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus

    [Rz 7]; vom 05.08.2011 - III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; vom 27.10.2015 - I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 02.09.2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52; vom 28.11.2017 - V B 60/17, BFH/NV 2018, 353, Rz 5; in BFH/NV 2019, 578, Rz 7).
  • FG Hessen, 25.11.2021 - 6 K 720/18

    Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung und fehlendem Beweis

    Zum anderen handelt es sich um einen unzulässigen Ausforschungsantrag "ins Blaue", mit dem vom Gericht erst ermittelt worden soll, ob sich die vorgeblich bereits im Jahre 2014 erstellten zwölf Rechnungen oder andere Rechnungsdokumente möglicherweise im Besitz des Steuerberaters O befinden oder befanden, ohne dass substantiiert behauptet wird, dass der Steuerberater über solche Beweismittel verfügen bzw. verfügt haben soll (BFH vom 02.09.2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

    Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträgen der Beteiligten, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, muss das Gericht regelmäßig nicht nachkommen (BFH vom 02.09.2016 - IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht