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   BFH, 19.09.2016 - X B 159/15   

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https://dejure.org/2016,38254
BFH, 19.09.2016 - X B 159/15 (https://dejure.org/2016,38254)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2016 - X B 159/15 (https://dejure.org/2016,38254)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2016 - X B 159/15 (https://dejure.org/2016,38254)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Versicherung wegen des Verlustes von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Versicherung wegen des Verlustes von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Versicherung wegen des Verlustes von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG; fehlerhaft vorgenommene Beweislastentscheidung als materieller Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärung durch das Finanzgericht - und die Beweislastentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auch betrieblich nutzbare Wirtschaftsgüter - und die Zuordnungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich genutzt, d.h. zu mehr als 50 %, dann gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen (vgl. nur BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).

    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen, dass dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Einer darüber hinausgehenden umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedurfte es nicht (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Senatsbeschluss vom 27. April 2015 X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Juni 2014 X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    cc) Zum gewillkürten Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. nur BFH-Urteil vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 2/14

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    dd) Vereinnahmt der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit Schäden an Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens Ersatzleistungen, so folgen diese der Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen und sind folglich Betriebseinnahmen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534 zur Nutzungsausfallentschädigung).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen, dass dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).
  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    bb) Die Zugehörigkeit eines --nicht nur vorübergehend-- überwiegend betrieblich genutzten Wirtschaftsgutes zum notwendigen Betriebsvermögen hängt nicht davon ab, ob es in der Bilanz aktiviert worden ist (Senatsurteil vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen, dass dessen Zuordnung unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173; vom 29. April 2008 VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662).
  • BFH, 15.04.2016 - X B 155/15

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

    Auszug aus BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 15. April 2016 X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06

    GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Denn die Besteuerung der Veräußerung unter Aufdeckung stiller Reserven ist ausschließlich Folge der vollumfänglichen Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen (vgl. für bewegliche Wirtschaftsgüter BFH-Urteil in BFHE 69, 550, BStBl III 1959, 466; BFH-Beschluss vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 22).
  • BFH, 10.10.2017 - X R 1/16

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die

    Die --objektive-- Zugehörigkeit eines solchen Wirtschaftsguts zum notwendigen Betriebsvermögen hängt jedoch nicht davon ab, dass es in der Bilanz aktiviert worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 23, m.w.N.).

    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen allerdings, dass dies unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 54, Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 09.02.2017 - II B 38/15

    Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge, Fragen oder Darlegungen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen bzw. erbringen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2015 X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356, und vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54).

    Folglich war der Kläger gehalten, von sich aus substantiiert vorzutragen und dies mit entsprechenden Nachweisen zu belegen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 54).

  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

    Eine fehlerhafte Einschätzung der Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen begründet im Übrigen keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich einen materiellen Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschluss vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54).
  • BFH, 09.12.2020 - XI B 22/20

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.; vom 09.02.2017 - II B 38/15, BFH/NV 2017, 617, Rz 13; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 106, m.w.N.).
  • FG Köln, 26.04.2018 - 1 K 1896/17

    Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen;

    Die Folgerechtsprechung des BFH hat diese Anforderungen an den Widmungsakt, insbesondere auch das Merkmal der Unumkehrbarkeit, allgemein für das gewillkürte Betriebsvermögen bekräftigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2016, X B 159/15, BFH/NV 2017, 54; BFH-Urteil vom 10.10.2017, X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
  • BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20

    Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.; vom 09.02.2017 - II B 38/15, BFH/NV 2017, 617, Rz 13; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 106, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 07.05.2019 - 6 K 2302/15

    Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für

    Gerade im Hinblick auf die Aufforderung nach § 79b FGO war der Beklagte - auch unabhängig von der Frage eines möglichen verspäteten Vorbringens - gehalten, substantiiert vorzutragen und dies mit entsprechenden Nachweisen zu belegen (vgl. BFH vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54).
  • BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

    Eine fehlerhafte Einschätzung der Notwendigkeit weitergehender Ermittlungen begründet im Übrigen keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich einen materiellen Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschluss vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54).
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