Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.09.2016

Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42997
BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 370
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 FGO, §§ 169, 170, 171 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Sachaufklärungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 15.12.2011 - VIII B 14/11

    NZB: unterlassene Beweiserhebung, Tatsachenunterstellung als wahr

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Diese ist aber nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 VIII B 14/11, BFH/NV 2012, 594).
  • BFH, 11.01.2016 - X B 153/14

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Zum anderen wäre die Revision selbst dann, wenn das Urteil rechtsfehlerhaft wäre, nicht zuzulassen; denn Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2009 VII B 266/08, BFH/NV 2009, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2, und vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953; vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; in BFH/NV 2017, 748, Rz 28).
  • BFH, 27.01.2020 - VIII B 34/19

    Aufnahme eines ausgesetzten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 25.10.2016 - VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass das FG das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 370 der Abgabenordnung nicht allein aus den von ihm festgestellten objektiven Umständen habe ableiten dürfen, richtet sich ihr Vorbringen inhaltlich gegen die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz gemäß § 96 Abs. 1 FGO und enthält die Behauptung eines materiell-rechtlichen Fehlers des FG (BFH-Beschlüsse vom 15.12.2011 - VIII B 14/11, BFH/NV 2012, 594; in BFH/NV 2017, 57; BFH-Urteil vom 12.07.2016 - II R 42/14, BFHE 254, 105, BStBl II 2016, 868, Rz 14), nicht aber eine Sachaufklärungsrüge.

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 33).
  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines

    Auch hierzu fehlen konkrete Ausführungen, was das FG ausgehend von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt von Amts wegen hätte ermitteln sollen (s. zu den Darlegungsanforderungen BFH-Beschluss vom 25.10.2016 - VIII B 50/16, Rz 2).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41771
BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2016 - XI B 45/16 (https://dejure.org/2016,41771)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 FGO, § 45 FGO, § 64 FGO
    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ 64 Abs. 1, 66 FGO, § 367 Abs. 1 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 3 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • rewis.io

    Unzulässige bedingte Klageerhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • rechtsportal.de

    FGO § 64 Abs. 1 ; FGO § 66
    Zulässigkeit einer unter einer außerprozessualen Bedingung erhobenen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Unter einer Bedingung erhobene Sprungklage unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Rechtsbehelf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 57
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.01.1994 - IX B 126/93

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Klage

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    b) Von einer unzulässigen außerprozessualen Bedingung ist der BFH z.B. ausgegangen, wenn die Klage unter der Bedingung, dass das FA "trotz der vorgelegten weiteren Unterlagen an seiner Auffassung festhalten sollte" (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, unter 1.a, Rz 3), oder unter der "auflösenden Bedingung, dass das Finanzamt den begangenen Festsetzungsfehlern selbst abhilft und eine zutreffende Steuerfestsetzung vornimmt" (Senatsbeschluss vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, unter 1., Rz 4), erhoben wurde.

    c) Ausgehend davon hat das FG die Klage vom 14. Mai 2012 zu Recht als unzulässig abgewiesen, da sie --vergleichbar dem Fall in BFH/NV 1994, 871-- unter der aufschiebenden Bedingung erhoben wurde, dass sich die Rechtsbehelfsstelle des FA "nach eingehender Prüfung nicht der Rechtsauffassung der betriebsnahen Veranlagungsstelle anschließen" werde.

  • BFH, 16.09.2010 - XI S 18/10

    Kein Vertretungszwang vor dem BFH im PKH-Verfahren - Entscheidung durch

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    Zwar ist --was die Klägerin sinngemäß als Zulassungsgrund geltend macht-- nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295, Rz 10; vom 16. Juli 2015 IV B 72/14, BFH/NV 2015, 1351, Rz 13).
  • BFH, 09.11.2000 - XI B 107/99

    Klageerhebung, Bedingung

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    b) Von einer unzulässigen außerprozessualen Bedingung ist der BFH z.B. ausgegangen, wenn die Klage unter der Bedingung, dass das FA "trotz der vorgelegten weiteren Unterlagen an seiner Auffassung festhalten sollte" (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1994 IX B 126/93, BFH/NV 1994, 871, unter 1.a, Rz 3), oder unter der "auflösenden Bedingung, dass das Finanzamt den begangenen Festsetzungsfehlern selbst abhilft und eine zutreffende Steuerfestsetzung vornimmt" (Senatsbeschluss vom 9. November 2000 XI B 107/99, BFH/NV 2001, 615, unter 1., Rz 4), erhoben wurde.
  • BFH, 16.07.2015 - IV B 72/14

    Einbeziehung eines Richtigstellungsbescheides in ein anhängiges Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    Zwar ist --was die Klägerin sinngemäß als Zulassungsgrund geltend macht-- nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295, Rz 10; vom 16. Juli 2015 IV B 72/14, BFH/NV 2015, 1351, Rz 13).
  • BFH, 04.07.2003 - VIII B 38/03

    NZB: bedingte Einlegung

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • BFH, 24.02.2010 - III B 13/09

    Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1974, 320) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil dort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§§ 64 Abs. 1, 66 FGO) eine Klageschrift ohne eine außerprozessuale Bedingung vorlag bzw. in diesem Zeitpunkt die außerprozessuale Bedingung aktenkundig bereits eingetreten war (vgl. ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, Rz 7).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • BFH, 29.10.2007 - VI B 58/07

    Unzulässigkeit der Klage bei Klageerhebung unter einer außerprozessualen

    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Rechtsbehelf, der unter einer außerprozessualen Bedingung eingelegt wird, unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344; vom 29. Oktober 2007 VI B 58/07, BFH/NV 2008, 237, Rz 3; BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, unter II.4., Rz 18).
  • FG Düsseldorf, 11.12.1973 - X 271/70
    Auszug aus BFH, 20.09.2016 - XI B 45/16
    d) Das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1973 X 271/70 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 1974, 320) führt zu keiner anderen Beurteilung, weil dort im Zeitpunkt der Klageerhebung (§§ 64 Abs. 1, 66 FGO) eine Klageschrift ohne eine außerprozessuale Bedingung vorlag bzw. in diesem Zeitpunkt die außerprozessuale Bedingung aktenkundig bereits eingetreten war (vgl. ebenso BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, Rz 7).
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