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   BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16   

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https://dejure.org/2017,10807
BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16 (https://dejure.org/2017,10807)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2017 - XI B 81/16 (https://dejure.org/2017,10807)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2017 - XI B 81/16 (https://dejure.org/2017,10807)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1 S 1, ZPO § 42, ZPO § 43, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1 S 1
    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 42 ZPO, § 43 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO
    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Betreffend die Ablehnung von Befangenheitsanträgen durch das Finanzgericht mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreffend die Ablehnung von Befangenheitsanträgen durch das Finanzgericht mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO § 42
    Betreffend die Ablehnung von Befangenheitsanträgen durch das Finanzgericht mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Urteil des Finanzgerichts - und das Gesamtergebnis das Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und die unterlassene Rüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 748
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Dass die abgelehnten Richter den gesamten Inhalt jedes Ablehnungsgesuchs vollständig zur Kenntnis nehmen müssen, liegt in der Natur der Sache; durch diesen ersten Bearbeitungsschritt, ohne den ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nicht denkbar wäre, wird die Schwelle zur "Begründetheitsprüfung" noch nicht überschritten (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 32).

    Es begründet auch keine Gehörsverletzung, wenn das FG das klägerische Vorbringen zur Kenntnis genommen hat, ihm aber im Ergebnis nicht gefolgt ist; der Kläger hat einen Anspruch darauf, "gehört" zu werden, nicht aber darauf, dass das Gericht sein Begehren "erhört", sich also seinen rechtlichen Argumenten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1577, Rz 26, m.w.N.).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juni 2005  2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVErfGK 5, 269, Rz 53 f.; vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3771).

    hh) Der erkennende Senat überschreitet mit diesen Ausführungen nicht die ihm bei der Überprüfung des Urteils des FG gesetzten Grenzen (vgl. dazu z.B. BVerfG-Beschluss in BVerfGK 5, 269, Rz 73).

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    c) Dafür kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331, und vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849).

    dd) Soweit der Kläger den Antrag (wohl gegen A, B und C) auf den Beschluss des 1. Senats des FG wegen Aussetzung der Vollziehung vom 4. Mai 2016  1 V 820/15 stützt, begründet --wie das FG zutreffend angenommen hat-- eine angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidung in einem Parallelverfahren oder vorausgegangenen Verfahren grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1331; in BFH/NV 2016, 1289, Rz 9).

  • BFH, 04.05.2016 - V B 108/15

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, Rz 40; vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, Rz 4; jeweils m.w.N.).

    dd) Soweit der Kläger den Antrag (wohl gegen A, B und C) auf den Beschluss des 1. Senats des FG wegen Aussetzung der Vollziehung vom 4. Mai 2016  1 V 820/15 stützt, begründet --wie das FG zutreffend angenommen hat-- eine angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidung in einem Parallelverfahren oder vorausgegangenen Verfahren grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1331; in BFH/NV 2016, 1289, Rz 9).

  • BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, BFH/NV 2012, 235, Rz 7; vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981, Rz 17 f.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    c) Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich außerdem um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, BFH/NV 2012, 745, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt allerdings u.a. nicht bereits dann vor, wenn das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen würdigt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2014 - III B 155/12

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Der Kläger macht daher einen materiellen Fehler geltend, der --so er denn vorläge-- grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 5).
  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, BFH/NV 2012, 235, Rz 7; vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981, Rz 17 f.).
  • BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper -

    Auszug aus BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16
    f) Die Begründung der Ablehnung der Befangenheitsanträge durfte in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils erfolgen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

  • BFH, 27.09.2007 - XI B 194/06

    Keine Prozessführungsbefugnis einer vollbeendeten Sozietät; Verstoß gegen § 96

  • BFH, 03.07.2014 - V S 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 -

  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

  • BFH, 25.10.2005 - I B 47/04

    NZB: Zeugenvernehmung

  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

  • BFH, 18.03.2013 - VII B 134/12

    Verlust des Rechts, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen -

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2, und vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28, jeweils m.w.N.).

    Mit der Rüge, das FG habe den ihm vorliegenden Akteninhalt fehlerhaft gewürdigt, macht die Klägerin keinen Verfahrensverstoß, sondern einen aus ihrer Sicht gegebenen materiell-rechtlichen Fehler geltend (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 748, Rz 34, m.w.N.).

  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfordert u.a. Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    bb) Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfordert u.a. Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 27, m.w.N.).

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; in BFH/NV 2017, 748, Rz 28).

    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981, Rz 17 f.; in BFH/NV 2017, 748, Rz 31).

    aa) Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung gehört revisionsrechtlich dem materiellen Recht an (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 5; in BFH/NV 2017, 748, Rz 30).

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20

    Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes

    bb) Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 31; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 34).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269, unter IV.2.a und vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.a; Senatsbeschluss vom 02.12.2020 - VII R 14/20, Rz 16; BFH-Beschluss vom 02.03.2017 - XI B 81/16, Rz 15).
  • BFH, 17.08.2023 - III R 59/20

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von

    Darüber hinaus ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.02.2014 - VII B 109/13, BFH/NV 2014, 910; vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28 und vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 11).

    Außerdem muss der Revisionskläger vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2013 - XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, Rz 9 und vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 31).

  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Darüber hinaus ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 04.03.2020 - XI B 30/19, BFH/NV 2020, 611, Rz 11).

    Außerdem muss ein Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert war (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.12.2013 - XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, Rz 9; in BFH/NV 2017, 748, Rz 31).

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    Die Klägerin macht daher einen materiellen Fehler geltend, der --so er denn vorläge-- grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen würde; auch läge kein Verfahrensfehler vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 30, 34).
  • BFH, 05.07.2018 - XI B 18/18

    Änderung des Tabelleneintrags darf versagt werden, wenn Insolvenzschuldner keinen

    Die Klägerin macht daher einen materiellen Fehler geltend, der --so er denn vorläge-- grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen würde, aber keinen Verfahrensfehler (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 30, 34).
  • FG Saarland, 30.08.2018 - 2 K 1282/15

    Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einer

    Die Klägerin hat nur einen Anspruch darauf, überhaupt "gehört" zu werden, nicht aber darauf, dass das Gericht sein Begehren "erhört", sich also seinen rechtlichen Argumenten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt (BFH vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748 , m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2017 - XI B 107/16

    Auslegung von Verwaltungsakten - Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • FG Hamburg, 12.10.2017 - 1 K 54/15

    Steuerberaterprüfung, Finanzgerichtsordnung: Verfahrensfragen und Prüfung von

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt

  • BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig -

  • BFH, 23.01.2018 - XI S 28/17

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrüge

  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die

  • FG Köln, 24.11.2017 - 8 K 2886/17
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