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   BFH, 14.02.2017 - V B 154/16   

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https://dejure.org/2017,10311
BFH, 14.02.2017 - V B 154/16 (https://dejure.org/2017,10311)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2017 - V B 154/16 (https://dejure.org/2017,10311)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - V B 154/16 (https://dejure.org/2017,10311)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, UStG § 15 Abs 1, UStG § 15 Abs 1b, UStG § 27 Abs 16, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 15 Abs 1 UStG 2005, § 15 Abs 1b UStG 2005
    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UStG § 15a
    Keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung der anteiligen unternehmerischen Nutzung eines Gebäudes durch Verweis auf früheren Bauantrag

  • rewis.io

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung der Vorsteuer für einen auch betrieblich genutzten Gebäudeteil mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung der Vorsteuer für einen auch betrieblich genutzten Gebäudeteil mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemischte Nutzung eines Gebäudes: Unternehmer hat Zuordnungswahlrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes - und die fehlende Zuordnungsentscheidung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anteilige unternehmerische Nutzung eines Gebäudes entsprechend einem früheren Bauantrag ersetzt keine rechtzeitige Zuordnungsentscheidung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Angaben im Bauantrag noch keine wirksame Zuordnung des Grundstücks zum Unternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 767
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Auszug aus BFH, 14.02.2017 - V B 154/16
    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BStBl II 2014, 81; vom 11. Juli 2012 XI R 17/09, BFH/NV 2013, 266, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 51, Rz 35; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 21, jeweils m.w.N.).

    Ferner ist bereits geklärt, dass eine Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen bei beabsichtigter oder tatsächlicher unternehmerischer Nutzung nicht unterstellt werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2014 V B 75/13, BFH/NV 2014, 914, Rz 5, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 42).

    Die vom Kläger erst nach dem 31. Mai des jeweiligen Folgejahres der Umsatzsteuerjahresfestsetzungen geltend gemachten Vorsteuerbeträge reichen demgegenüber unstreitig nicht für die Vornahme rechtzeitiger Zuordnungsentscheidungen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 33 bis 35).

  • BFH, 25.02.2014 - V B 75/13

    Zuordnungsentscheidung beim Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 14.02.2017 - V B 154/16
    Ferner ist bereits geklärt, dass eine Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen bei beabsichtigter oder tatsächlicher unternehmerischer Nutzung nicht unterstellt werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2014 V B 75/13, BFH/NV 2014, 914, Rz 5, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 42).

    Denn in einem solchen Fall steht es dem Unternehmer gleichwohl frei, das Gebäude in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen und damit dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 266, MwStR 2013, 51, Rz 53, m.w.N., und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 914, Rz 3, 4, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Auszug aus BFH, 14.02.2017 - V B 154/16
    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BStBl II 2014, 81; vom 11. Juli 2012 XI R 17/09, BFH/NV 2013, 266, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 51, Rz 35; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 21, jeweils m.w.N.).

    Denn in einem solchen Fall steht es dem Unternehmer gleichwohl frei, das Gebäude in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen und damit dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 266, MwStR 2013, 51, Rz 53, m.w.N., und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 914, Rz 3, 4, m.w.N.).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

    Auszug aus BFH, 14.02.2017 - V B 154/16
    aa) Ist ein Gegenstand --wie im Streitfall-- sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH-Urteil Bakcsi vom 8. März 2001 C-415/98, EU:C:2001:136, Leitsatz 1 und Rz 25).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Auszug aus BFH, 14.02.2017 - V B 154/16
    Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder den Gegenstand entsprechend dem --geschätzten-- unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 21/10, BFHE 234, 531, BStBl II 2014, 81; vom 11. Juli 2012 XI R 17/09, BFH/NV 2013, 266, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2013, 51, Rz 35; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 21, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 7/19

    EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts

    Dies gilt auch bei beabsichtigter oder tatsächlicher unternehmerischer Nutzung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 42; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 914, Rz 5; vom 14.02.2017 - V B 154/16, BFH/NV 2017, 767, Rz 11), denn in einem solchen Fall steht es dem Unternehmer gleichwohl frei, den Gegenstand in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen und damit dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 266, Rz 53; BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 914, Rz 3 f., jeweils m.w.N.; siehe auch EuGH-Urteil Bakcsi, EU:C:2001:136, HFR 2001, 632, Rz 32 ff.).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 3/19

    Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer: Entspricht das Erfordernis der

    Dies gilt auch bei beabsichtigter oder tatsächlicher unternehmerischer Nutzung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76, Rz 42; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 914, Rz 5; vom 14.02.2017 - V B 154/16, BFH/NV 2017, 767, Rz 11), denn in einem solchen Fall steht es dem Unternehmer gleichwohl frei, den Gegenstand in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen und damit dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 266, Rz 53; BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 914, Rz 3 f., jeweils m.w.N.; siehe auch EuGH-Urteil Bakcsi, EU:C:2001:136, HFR 2001, 632, Rz 32 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 1538/17

    Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG: Umsatzsteuerliche

    Zu Recht judiziert der BFH in ständiger Rechtsprechung, dass eine Zuordnung des Gegenstands zum Unternehmensvermögen nicht unterstellt werden kann (vgl. zuletzt z. B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2017 V B 154/16, BFH/NV 2017, 767, unter II.1.b)aa), m. w. N.).
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 28/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.05.2022 XI R 29/21 (XI R 7/19) -

    Der BFH-Beschluss vom 14.02.2017 - V B 154/16 (BFH/NV 2017, 767, Rz 12) befasst sich lediglich mit der Frage einer grundsätzlichen Bedeutung.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2019 - 3 K 2217/18

    Vorsteuerabzug bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes

    Denn auch in einem solchen Fall steht es dem Unternehmer gleichwohl frei, das Gebäude in vollem Umfang seinem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen und damit dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2017 - V B 154/16, BFH/NV 2017, 767).

    Eine unternehmerische Nutzung von Teilen des Gebäudes entsprechend eines gestellten Bauantrags alleine genügt jedenfalls nicht, um eine rechtzeitige erforderliche Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2017 - V B 154/16, BFH/NV 2017, 767).

    Die vom Kläger erst nach dem 31. Mai des jeweiligen Folgejahres der Umsatzsteuerjahresfestsetzungen geltend gemachten Vorsteuerbeträge reichen für die Vornahme einer rechtzeitigen Zuordnungsentscheidung nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2017 - V B 154/16, BFH/NV 2017, 767).

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