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   BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16   

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https://dejure.org/2017,50390
BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16 (https://dejure.org/2017,50390)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2017 - IX R 36/16 (https://dejure.org/2017,50390)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2017 - IX R 36/16 (https://dejure.org/2017,50390)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, BGB § 133, BGB § 157
    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • Bundesfinanzhof

    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 133 BGB, § 157 BGB
    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen des Finanzgerichts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von unwidersprochenem Sachvortrag

  • rewis.io

    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2; BGB § 133, § 157
    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • rechtsportal.de

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen des Finanzgerichts bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von unwidersprochenem Sachvortrag

  • datenbank.nwb.de

    Vermietung und Verpachtung - Erwerb von Miteigentumsanteilen - Werbungskosten - tatsächliche Würdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1
    Darlehen, Schuldzinsen, Alleineigentum, Miteigentum, Finanzierung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Sachsen, 21.03.2016 - 6 K 189/12

    Schuldzinsenabzug bei Nutzung je einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durch

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2016 6 K 189/12 aufgehoben.
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16
    Das FG hat angenommen, die Anschaffungskosten seien den vom Kläger erworbenen Miteigentumsanteilen und nicht den vermieteten Wohnungen (Objekten i.S. der Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527) zuzurechnen.
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus BFH, 08.11.2017 - IX R 36/16
    Das FG hat angenommen, die Anschaffungskosten seien den vom Kläger erworbenen Miteigentumsanteilen und nicht den vermieteten Wohnungen (Objekten i.S. der Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527) zuzurechnen.
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 3/20

    Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob er an die im Grundsatz zum Bereich der tatsächlichen Feststellung gehörende Vertragsauslegung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, d.h. ob die Auslegung den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BFH-Urteil vom 08.11.2017 - IX R 36/16, BFH/NV 2018, 215, Rz 10).
  • BFH, 10.10.2018 - IX R 1/17

    Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung - Realteilung -

    Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. November 2017 IX R 36/16, BFH/NV 2018, 215, Rz 10).
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