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   BFH, 22.11.2017 - V S 18/17 (PKH)   

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https://dejure.org/2017,50386
BFH, 22.11.2017 - V S 18/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,50386)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2017 - V S 18/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,50386)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2017 - V S 18/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,50386)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 142, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 2 S 1, ZPO § 114
    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 142 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 2 S 1 FGO
    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • IWW
  • rewis.io

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Finanzgerichts über eine mit einem PKH-Antrag eingereichte, nicht unterzeichnete Klageschrift

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Finanzgerichts über eine mit einem PKH-Antrag eingereichte, nicht unterzeichnete Klageschrift

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.12.2012 - V B 70/12

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten oder ihrer Sachverhaltswürdigung anschließt (Senatsbeschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515; BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 III B 93/08, juris; vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, Rz 6).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1381, Rz 6, sowie vom 24. November 2009 II S 21/09 (PKH), BFH/NV 2010, 455, unter 2.).
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2012 - V S 29/11

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Wird --wie im Streitfall-- PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde beantragt, muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines dieser Zulassungsgründe bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).
  • BFH, 24.11.2009 - II S 21/09

    Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1381, Rz 6, sowie vom 24. November 2009 II S 21/09 (PKH), BFH/NV 2010, 455, unter 2.).
  • BFH, 28.05.2009 - III B 93/08

    Gehörsverletzung - Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Rückforderung des

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten oder ihrer Sachverhaltswürdigung anschließt (Senatsbeschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515; BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 III B 93/08, juris; vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, Rz 6).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90
    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Maßgebend ist vielmehr der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände des Falles (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1990  9 B 92/90, juris; Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 65 FGO Rz 32).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08

    Deutung eines Schriftsatzes als nicht zugleich eingelegte Berufung oder

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Erfüllt ein Schriftsatz --wie das Schreiben der Antragstellerin vom 29. November 2015-- die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift, kommt eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Klage bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Schwarz in HHSp, § 142 FGO Rz 131, unter Hinweis auf die Berufungsschriften betreffenden Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Dezember 2010 XII ZB 140/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2011, 492; vom 17. Dezember 2008 XII ZB 185/08, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2009, 400, sowie vom 18. Juli 2007 XII ZB 31/07, MDR 2007, 1387).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Der hinreichend deutliche Ausschluss einer Klageerhebung kann dadurch geschehen, dass der entsprechende Schriftsatz ausdrücklich als "Entwurf" gekennzeichnet oder ohne Unterschrift eingereicht wird bzw. in anderer Weise klarstellt, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt ist (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Februar 2005 XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 1015, Rz 7, sowie BGH-Urteil vom 22. Mai 1996 XII ZR 14/95, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 1142, 1143, Rz 12; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 Rz 7; Schoenfeld in Beermann/Gosch, FGO § 142 Rz 146).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Auszug aus BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten oder ihrer Sachverhaltswürdigung anschließt (Senatsbeschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515; BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 III B 93/08, juris; vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, Rz 6).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

  • BFH, 03.02.2005 - VII B 304/03

    Divergenz

  • BFH, 13.04.2007 - V B 122/05

    NZB: rechtliches Gehör

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

  • BFH, 17.03.2008 - II S 24/07

    Prozesskostenhilfe: überlange Verfahrensdauer

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10

    Berufungsverfahren: Behandlung einer "vorbehaltlich einer

  • BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Die Prozesshandlung einer Partei, die von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht wird, ist daher unwirksam (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 106/16, MDR 2017, 1019 Rn. 11 mwN; vgl. auch BFH, BFH/NV 2018, 225 Rn. 16).
  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

    Dass der Senat der Auffassung des Rügeführers nicht gefolgt ist, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar, denn dieser Anspruch bedeutet nicht, dass das Gericht den Rügeführer "erhören", sich also seinen rechtlichen Ansichten anschließen müsste (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.11.2017 - V S 18/17 (PKH), BFH/NV 2018, 225, sowie vom 24.03.2015 - X B 127/14, BFH/NV 2015, 809).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 103/18
    Mit der von ihm vorgenommenen ausdrücklichen Kennzeichnung des entsprechenden Schriftsatzes als "Entwurf" hat er eine Antragstellung - bedingt oder unbedingt - hinreichend deutlich ausgeschlossen (vgl. BFH Beschl. v. 22.11.2017 - V S 18/17 (PKH) - juris Rn. 17 m.w.N.).
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