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   BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16   

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https://dejure.org/2017,41885
BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16 (https://dejure.org/2017,41885)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2017 - IV B 85/16 (https://dejure.org/2017,41885)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2017 - IV B 85/16 (https://dejure.org/2017,41885)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 67, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 16 Abs 3b
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil, selbständige Besteuerungsgrundlagen bei Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsverpachtung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil, selbständige Besteuerungsgrundlagen bei Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsverpachtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 15 Abs 1 EStG 2002
    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil, selbständige Besteuerungsgrundlagen bei Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsverpachtung

  • IWW

    § 16 des Einkommensteuergesetzes, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 6 FGO, § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 118 Abs. 2 FGO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 67 FGO, § 16 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung der Grundsätze über die Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil, selbständige Besteuerungsgrundlagen bei Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsverpachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung der Grundsätze über die Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung der Grundsätze über die Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch Prozessurteil statt durch Sachurteil, selbständige Besteuerungsgrundlagen bei Gewinnfeststellungsbescheid - Betriebsverpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessurteil statt Sachurteil - oder: die doch nicht versäumte Klagefrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid - und die einzelnen Feststellungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kauf eines verpachteten Betriebes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsverpachtung - nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteile vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, und vom 20. November 2014 IV R 47/11, BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

    Dabei sind alle dem Finanzgericht und dem Finanzamt bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es jedoch nicht entscheidend an, sondern auf den gesamten Inhalt der Willenserklärung (BFH-Urteil in BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Das FG ist daher unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils vom 17. April 2002 X R 8/00 (BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527), im Rahmen seiner Würdigung davon ausgegangen, dass die Klägerin sämtliche funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter des zuvor genuin gewerblichen Einzelunternehmens zunächst an die M GmbH verpachtet habe.

    Liegen diese Voraussetzungen vor, reicht es für eine identitätswahrende Fortführung des Besitzunternehmens auch aus, wenn unter Wiederaufnahme der früheren Betätigung als unechtes Besitzunternehmen eine neue Betriebsaufspaltung mit einer von den bisherigen Besitzunternehmern beherrschten Betriebsgesellschaft begründet werden könnte (BFH-Urteil in BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (4)).

  • BFH, 25.03.2015 - V B 163/14

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14).

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache.

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteile vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, und vom 20. November 2014 IV R 47/11, BFHE 248, 144, BStBl II 2015, 532).

    Die Selbständigkeit und damit die Möglichkeit der Teilanfechtung einer gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlage hat der BFH ausnahmsweise nur dann verneint, wenn die Änderung der angefochtenen Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auf eine andere Besteuerungsgrundlage hat (BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, und vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, Rz 31).

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gemacht hat, ist durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 15/08, BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764, Rz 15).

    c) Wird danach nur eine der in einem Gewinnfeststellungsbescheid enthaltenen selbständigen Feststellungen mit der Klage angefochten, kann während der Rechtshängigkeit dieser Klage der Streitgegenstand im Wege einer Klageänderung i.S. des § 67 FGO nur dann auf eine weitere selbständige Feststellung erstreckt werden, wenn diese Klageänderung innerhalb der einmonatigen Klagefrist erfolgt (BFH-Urteil in BFHE 233, 290, BStBl II 2011, 764).

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Die Selbständigkeit und damit die Möglichkeit der Teilanfechtung einer gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlage hat der BFH ausnahmsweise nur dann verneint, wenn die Änderung der angefochtenen Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auf eine andere Besteuerungsgrundlage hat (BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, und vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, Rz 31).

    Die Änderung der Höhe des laufenden Gewinns hatte im Streitfall daher keine zwangsläufigen Auswirkungen im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung mit der erst nach Ablauf der Klagefrist erstmals begehrten Feststellung eines Veräußerungsverlusts (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89).

  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Ihm steht insoweit das Verpächterwahlrecht nicht zu (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 29. März 2001 IV R 88/99, BFHE 195, 267, BStBl II 2002, 791, jeweils für einen entgeltlich erworbenen, verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb, sowie BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 28).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Dabei ist unerheblich, ob die Sache durch Urteil oder durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO zurückverwiesen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2013 XI B 33/13, Rz 22).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG stellt allerdings nur einen materiell-rechtlichen Fehler dar, mit dem die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann, zumal es sich dabei nicht um einen Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
    Ihm steht insoweit das Verpächterwahlrecht nicht zu (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863, und vom 29. März 2001 IV R 88/99, BFHE 195, 267, BStBl II 2002, 791, jeweils für einen entgeltlich erworbenen, verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb, sowie BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 28).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

  • BFH, 07.11.2013 - X R 21/11

    Betriebsverpachtung im Ganzen bei Überlassung des für den Betrieb eines

  • BFH, 11.10.2007 - X R 39/04

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen -

  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    c) Wird eine gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlage nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen, so steht das ihrer Prüfung nur dann nicht entgegen, wenn die Änderung einer anderen --ausdrücklich angefochtenen-- Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 - IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, unter 2.b, zur alternativen Qualifizierung einer Entschädigung als Aufgabegewinn oder laufender Gewinn; vom 23. Februar 2012 - IV R 32/09, Rz 31, zur Erforderlichkeit der zwangsläufigen Auswirkung im selben Jahr; vom 8. Juni 2017 - IV R 6/14, BFHE 258, 387, BStBl II 2017, 1053, Rz 21, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder alternativ laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb; s.a. BFH-Beschluss vom 19. September 2017 - IV B 85/16, Rz 5).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem

    Wenn dies zuträfe, läge darin ein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.06.2014 - VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723, Rz 7; vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; Senatsbeschluss vom 11.12.2018 - XI B 123/17, BFH/NV 2019, 565, Rz 12).
  • BFH, 05.06.2019 - IV R 17/16

    Klagebefugnis bei Einzelbekanntgabe eines Feststellungsbescheids nach § 183 Abs.

    Dabei hat es allerdings --wiederum verfahrensfehlerhaft (z.B. BFH-Urteil vom 25. September 2013 - VIII R 17/11, Rz 30; BFH-Beschluss vom 19. September 2017 - IV B 85/16, Rz 2, m.w.N.)-- über die Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden (dazu II.4. und II.5.).

    Denn die im Ermessen des BFH stehende Zurückverweisung ist bereits deshalb geboten, weil es an entsprechenden Feststellungen des FG zu der Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns fehlt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. September 2017 - IV B 85/16, Rz 9).

  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch (nur) den entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (s. auch BFH-Beschluss vom 19. September 2017 IV B 85/16, Rz 19).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Das FG hat mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch in den Fällen des § 116 Abs. 6 FGO über die Kosten des durch diesen Beschluss rechtskräftig abgeschlossenen Teils des Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.12.2013 - XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 22; vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 20; vom 22.10.2019 - III B 149/18, BFH/NV 2020, 90, Rz 17).
  • BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19

    Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2

    Dabei können auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28.11.2016 - VIII B 47/16, BFH/NV 2017, 468; BFH-Beschluss vom 19.09.2017 - IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 4; zum Antrag gemäß § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO BFH-Beschluss vom 27.05.2004 - IV B 64/04, juris, unter 2. [Rz 7]).

    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 51, Rz 4).

  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig -

    Soweit das Beschwerdevorbringen dahin gehend ausgelegt werden kann, dass als Verfahrensfehler (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 49/15, BFH/NV 2016, 1754, Rz 21; BFH-Beschluss vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; jeweils m.w.N.) gerügt wird, das FG habe zu Unrecht ein Prozessurteil statt eines Sachurteils erlassen, liegt dieser Verfahrensfehler nicht vor.
  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 948, und vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51).
  • BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil

    a) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 119 Nr. 3 FGO), d.h. ein Verfahrensmangel, der auf entsprechende Rüge im Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision regelmäßig zur Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723, Rz 7; vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51, Rz 2; jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 1 K 135/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs - Voraussetzungen der

    Ein Feststellungsbescheid bildet daher eine Zusammenfassung einzelner Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die jeweils selbständiger Gegenstand eines Klageverfahrens sein können, soweit sie eine rechtlich selbständige Würdigung beinhalten und eines rechtlich selbständigen Schicksals fähig sind (BFH-Urteil vom 17. April 2019 IV R 12/16, BFH/NV 2019, 1179 Rn. 19 und BFH-Beschluss vom 19. September 2017 IV B 85/16, BFH/NV 2018, 51 Rn. 3).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 11 K 80/16

    Berücksichtigung von getätigten Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus

  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 892/21

    Anforderungen an die Festsetzung von Branntweinsteuer

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