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   BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17   

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https://dejure.org/2018,19078
BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17 (https://dejure.org/2018,19078)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2018 - XI B 117/17 (https://dejure.org/2018,19078)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2018 - XI B 117/17 (https://dejure.org/2018,19078)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3
    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Unverzinslichkeit einer Forderung; Begriff der Überraschungsentscheidung des Finanzgerichts

  • rewis.io

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Unverzinslichkeit einer Forderung

  • datenbank.nwb.de

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 953
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    bb) Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfordert u.a. Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 27, m.w.N.).

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; in BFH/NV 2017, 748, Rz 28).

    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981, Rz 17 f.; in BFH/NV 2017, 748, Rz 31).

    aa) Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung gehört revisionsrechtlich dem materiellen Recht an (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2014 III B 155/12, BFH/NV 2014, 855, Rz 5; in BFH/NV 2017, 748, Rz 30).

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Beweise erheben (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 10; vom 11. Januar 2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 33).

    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374, Rz 12; in BFH/NV 2017, 561, Rz 33).

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 33, m.w.N.; BFH-Urteil vom 14. März 2017 VIII R 32/14, BFH/NV 2017, 1174, Rz 40).

    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 35, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 1174, Rz 41).

  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1761, Rz 15; in BFH/NV 2016, 954, Rz 23, m.w.N.).

    Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler und können nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 22; in BFH/NV 2016, 954, Rz 36).

  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    aa) Diese Voraussetzung ist erfüllt bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG i.S. einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604, Rz 6; vom 26. September 2017 XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, m.w.N.).

    bb) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist: Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; in BFH/NV 2018, 240, m.w.N.).

  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    Ferner darf sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen, sondern muss eine Vielzahl gleichartiger Fälle betreffen und einer Verallgemeinerung zugänglich sein (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 3; vom 3. Februar 2016 V B 122/15, BFH/NV 2016, 1062, Rz 12).

    Insofern fehlt es an der hinreichenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage nach Maßgabe einer entsprechenden Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1062, Rz 12; vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 20).

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 33, m.w.N.; BFH-Urteil vom 14. März 2017 VIII R 32/14, BFH/NV 2017, 1174, Rz 40).

    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 561, Rz 35, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 1174, Rz 41).

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 103/13

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14; vom 3. Februar 2016 XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 23).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1761, Rz 15; in BFH/NV 2016, 954, Rz 23, m.w.N.).

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    Ein Gericht ist aber nicht dazu verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung seine Rechtsansicht mündlich oder schriftlich mitzuteilen bzw. die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635; vom 28. August 2012 VII B 181/11, BFH/NV 2013, 210, und vom 5. Dezember 2013 XI B 1/13, BFH/NV 2014, 547, Rz 4, m.w.N.).

    Eine solche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das FG auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtigung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926, m.w.N.; in BFH/NV 2014, 547, Rz 5).

  • BFH, 16.02.2011 - X B 133/10

    Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    Eine solche liegt dann vor, wenn eine Beweiserhebung mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2011 X B 133/10, BFH/NV 2011, 995, Rz 5, m.w.N.; vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22).
  • BFH, 04.09.2017 - XI B 107/16

    Auslegung von Verwaltungsakten - Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17
    bb) Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erfordert u.a. Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2017 - IX B 18/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rüge der Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO,

  • BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge

  • BFH, 21.09.2016 - VI B 34/16

    Aufwendungen für nach § 153a Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren keine

  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

  • BFH, 31.03.2016 - IX B 78/15

    Verzicht auf mündliche Verhandlung und Schätzung des FG als Verfahrensfehler

  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im

  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

  • BFH, 25.02.2014 - III B 155/12

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

  • BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09

    Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • BFH, 13.11.2007 - VI B 100/07

    Häusliches Arbeitszimmer: Zeugenbeweis durch Mitbewohner einer Wohngemeinschaft

  • BFH, 10.08.2016 - VI B 10/16

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - richterliche Hinweispflicht - Fehler

  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

  • BFH, 28.08.2012 - VII B 181/11

    Wechsel des Einzelrichters nach Beweisaufnahme - Unmittelbarkeit der

  • BFH, 28.09.2011 - X B 35/11

    Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel

  • BFH, 20.11.2013 - X B 164/13

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer

  • BFH, 14.11.2005 - II B 118/04

    NZB: Vertagung - Abwesenheit des Klägers wegen Haftbefehls

  • BFH, 01.04.2008 - X B 224/07

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln: Verletzung der richterlichen

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22

    Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

    Die ordnungsgemäße Konkretisierung der Frage erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "ja" oder mit "nein" beantwortet werden kann; unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "kann sein" hinausläuft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 51; vom 24.10.2023 - VIII B 70/22, juris, Rz 6).
  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953; vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).
  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.02.2018 - XI B 129/17, BFH/NV 2018, 641, Rz 12; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 59).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    a) Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht erfordert unter anderem Angaben dazu, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; zum anderen muss vorgetragen werden, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 26.04.2018 - XI B 117/17, Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Die ordnungsgemäße Konkretisierung der Frage erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann; unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "kann sein" hinausläuft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 51; vom 24.10.2023 - VIII B 70/22, BFH/NV 2024, 34, Rz 6).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20

    Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes

    bb) Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.03.2017 - XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 31; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 34).
  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 50; vom 13.03.2019 - XI B 97/18, BFH/NV 2019, 711, Rz 3).

    Einen schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führen könnte, hat die Klägerin mit ihren Einwendungen nicht in der durch § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Form (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.02.2018 - XI B 129/17, BFH/NV 2018, 641, Rz 12; in BFH/NV 2018, 953, Rz 59) dargelegt.

  • BFH, 27.01.2020 - VIII B 34/19

    Aufnahme eines ausgesetzten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben

    Die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers liegt insbesondere in dem Vorbringen, die Beweiswürdigung des FG verstoße gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2012 - II B 63/11, BFH/NV 2012, 1455; in BFH/NV 2012, 594; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn der vom FG gezogene Schluss schlechthin unmöglich ist, d.h. wenn nach dem festgestellten Sachverhalt nur eine Folgerung möglich, jede andere denkgesetzlich ausgeschlossen ist und das Gericht die in diesem Sinne allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 953, Rz 66, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung erfüllt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 953, Rz 58).

  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Auch liegt keine sog. Überraschungsentscheidung vor, soweit das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.07.2014 - XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 15; vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 16).
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Dies ist eine Frage, die nur für den Einzelfall entschieden werden kann, so dass sie einer allgemeingültigen Klärung nicht zugänglich ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, Rz 26; vom 21. September 2016 VI B 34/16, BFH/NV 2017, 26, Rz 5; vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 51).
  • BFH, 20.02.2019 - XI B 15/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltungen auf einem

  • BFH, 25.10.2023 - XI B 25/23

    Zur Unternehmereigenschaft einer von Ehegatten gemeinschaftlich betriebenen

  • BFH, 13.11.2019 - XI B 119/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 23.10.2018 - VIII B 44/18

    Durchführung von Produktschulungen ist keine unterrichtende Tätigkeit

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt

  • BFH, 30.01.2019 - II B 104/17

    Wirkung eines Aufhebungsbescheids

  • BFH, 30.06.2020 - II B 90/19

    Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht -

  • BFH, 31.08.2023 - XI B 89/22

    Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 97/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei höchstrichterlich noch nicht

  • BFH, 22.10.2018 - II B 39/18

    Befangenheitsanträge und gesetzlicher Richter

  • BFH, 11.12.2019 - II B 67/18

    Ausweitung des Prüfungszeitraums bei der Schenkungsteuer

  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

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