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BFH, 28.05.1986 - II R 68/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Versäumen einer Frist ohne Verschulden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1987, 306
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber …
Nach § 110 AO 1977 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, d.h., wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 II R 68/64, BFH/NV 1987, 306). - FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 5 K 5213/08
Keine Wiedereinsetzung bei Verschulden des Bevollmächtigten durch …
Er kann nicht darauf vertrauen, dass sich ein fristgebundenes Schriftstück im allgemeinen Organisationsablauf für die Behandlung von Fristensachen befinde (vgl. auch BFH, Beschluss vom 28. Mai 1985 - II R 68/84, zit. nach [...]). - FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 2 K 2122/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung der Klageschrift an das …
Der Prozessbevollmächtigte müsse grundsätzlich selbst dafür sorgen, dass Fristen eingehalten werden (BFH/NV 1987, 306).
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 K 4060/14
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der Sorgfaltspflichten …
Das Verschulden eines Bevollmächtigten wird dabei nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden zugerechnet (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 II R 68/84 juris Rn. 4, BFH/NV 1987, 306). - BFH, 01.07.1987 - II B 59/87
Fristgebundene Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss …
"Ohne Verschulden verhindert", eine gesetzliche Frist (z. B. die Frist zur Einlegung der Beschwerde) einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1986 II R 68/84, BFH/NV 1987, 306). - BFH, 29.07.1987 - II R 32/85
Unentschuldigte Versäumung der Klagefrist wegen der Verletzung von …
Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn jemand die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Mai 1986 II R 68/84, BFH/NV 1987, 306, 307).