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   BFH, 22.05.1987 - III R 212/83   

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BFH, 22.05.1987 - III R 212/83 (https://dejure.org/1987,1606)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1987 - III R 212/83 (https://dejure.org/1987,1606)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - III R 212/83 (https://dejure.org/1987,1606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 717
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Eine selbständige Tätigkeit hat der Kläger ausgeübt, weil er das Grundstück auf eigene Rechnung und Verantwortung gekauft und zwei der errichteten Eigentumswohnungen verkauft hat (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106).

    Der I. Senat des BFH hat mit Urteilen vom 8. August 1979 I R 186/78 (BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106) und vom 23. Januar 1985 I R 284/81 (BFH/NV 1985, 14) festgestellt, daß die Veräußerung von vier selbsterrichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine private Vermögensverwaltung vor, solange sich die zu beurteilende Tätigkeit noch als Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteile des BFH vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522).

    Die Rechtsprechung des BFH fordert daher, daß ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowohl zwischen Errichtung und Verkauf des einzelnen Gebäudes oder der einzelnen Wohnung als auch zwischen den verschiedenen Errichtungs- und Verkaufshandlungen bestehen muß (Urteile in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, und in BFH/NV 1985, 14).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Nach der Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 GewStDV, die für das Streitjahr grundsätzlich auch für den Begriff des gewerblichen Unternehmens in § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG maßgeblich war (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; siehe nunmehr auch § 15 Abs. 2 EStG), ist ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

    Sie wird jedoch in ständiger Rechtsprechung vom BFH aus dem Gesetz abgeleitet (z. B. Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Es reicht aus, wenn die Gewinnabsicht zunächst fehlte und dann erst später hinzu kam (u. a. Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480) hat nunmehr der VIII. Senat wie auch schon der I. Senat in einem unveröffentlichten Urteil (vom 2. Juni 1976 I R 57/74) bei der Veräußerung von nur drei Wohneinheiten einen gewerblichen Grundstückshandel verneint.

    Dagegen ist bei einer Vermögensumschichtung, die lediglich erfolgt, um den Wert des vorhandenen Vermögens besser zu nutzen, also höhere Erträge zu erzielen, Vermögensverwaltung gegeben, weil in diesem Fall die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Vordergrund steht (Urteil in BFHE 148, 480).

    Vermögensumschichtungen in diesem Sinne können sowohl innerhalb von Grundvermögen als auch innerhalb von Kapitalvermögen als auch zwischen Grundvermögen und Kapitalvermögen erfolgen (Urteil in BFHE 148, 480).

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholung - als nachhaltig darstellt (Urteile des BFH vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92 mit weiteren Nachweisen).

    Es gibt keine Rückwirkung einer später begründeten gewerblichen Tätigkeit (Urteil in BFH/NV 1987, 92).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 284/81

    Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Der I. Senat des BFH hat mit Urteilen vom 8. August 1979 I R 186/78 (BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106) und vom 23. Januar 1985 I R 284/81 (BFH/NV 1985, 14) festgestellt, daß die Veräußerung von vier selbsterrichteten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gewerbebetrieb sein kann.

    Die Rechtsprechung des BFH fordert daher, daß ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowohl zwischen Errichtung und Verkauf des einzelnen Gebäudes oder der einzelnen Wohnung als auch zwischen den verschiedenen Errichtungs- und Verkaufshandlungen bestehen muß (Urteile in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, und in BFH/NV 1985, 14).

  • BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U

    Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß sich der Veräußerer mit seiner Veräußerungsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (Urteil des BFH vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137).

    Es kann sogar z. B. wegen Kapazitätsauslastung die Tätigkeit für nur einen Vertragspartner ausreichen (Urteile des BFH in BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137, und vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Das bedeutet grundsätzlich, daß sich die Tätigkeit an einen unabgeschlossenen Kreis von Personen wenden muß (Urteil des BFH vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

    Es genügt, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis bekanntgegeben wird und der Verkäufer damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich bei einem unabgeschlossenen Kreis von Personen herumsprechen (Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Es müssen Leistungen gegen Entgelt der Allgemeinheit angeboten werden (Urteile des BFH vom 16. Februar 1967 IV R 153/66, BFHE 88, 207, BStBl III 1967, 337; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine private Vermögensverwaltung vor, solange sich die zu beurteilende Tätigkeit noch als Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteile des BFH vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522).

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76

    Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Eine besondere Werbung braucht insbesondere dann nicht zu erfolgen, wenn in dem betreffenden Gebiet ein starkes Interesse an Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen besteht (Urteil des BFH vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318).
  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 22.05.1987 - III R 212/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine private Vermögensverwaltung vor, solange sich die zu beurteilende Tätigkeit noch als Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte nicht entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteile des BFH vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; in BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522).
  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

  • BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66

    Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Das ist bereits dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, das fragliche Objekt an einen anderen Erwerber zu veräußern, falls sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278, unter b).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Das ist bereits dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, das fragliche Objekt an einen anderen Erwerber zu veräußern, falls sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277 unter 1.b).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Hierfür genügt es, wenn - auch ohne besondere Werbung - die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - u.U. auch nur einer Person - bekannt wird und der Veräußerer - z.B. wegen starken Interesses an seinen Objekten - damit rechnet, seine Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH- Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, 420, BStBl II 1988, 277 unter 1b; vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Bezogen auf eine einzelne Eigentumswohnung läßt sich lediglich darauf abstellen, ob der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, die Wohnung an einen anderen Erwerber zu veräußern, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, und vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278, unter b).

    Auch diese Frage muß aber unter Einbeziehung des gesamten Verhaltens des Steuerpflichtigen beantwortet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 717).

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Der erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (vgl. ferner BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a der Gründe; in BFH/NV 1997, 396, unter 2. der Gründe; Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser gebotenen Gesamtschau im nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 718;vom 11. Oktober 1985 III R 196/81, BFH/NV 1986, 279, 280).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    In dem vom Kläger für seinen gegenteiligen Rechtsstandpunkt herangezogenen Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83 (BFH/NV 1987, 717, 718) hat der Senat ebenfalls betont, das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordere grundsätzliche Offenheit, auch mit anderen, die es angeht, Verträge abzuschließen, wenn sich das Geschäft mit der bestimmten Einzelperson, die zum Verkauf gedrängt hat, nicht verwirklichen lasse.
  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

    Der erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a).

    Aus diesem Grunde hat der BFH mit Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83 (BFH/NV 1987, 717, unter 2.) entschieden, daß der steuerrechtlich neutrale Verkauf von Eigentumswohnungen aus einem größeren zur Vermietung errichteten Gebäude nicht dadurch rückwirkend im steuerrechtlichen Sinne gewerblich wird, daß der Verkäufer zwei Jahre später "in ganz anderem Zusammenhang" einen gewerblichen Grundstückshandel aufnimmt; es gibt keine "Rückwirkung" einer später begründeten gewerblichen Tätigkeit.

  • BFH, 27.06.2018 - X R 26/17

    Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der

    aa) Der erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, unter 2.) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2.a).

    Der Verkauf des Anwesens steht in keinem Zusammenhang mit dem gewerblichen Grundstückshandel des Klägers und kann deshalb diesem nicht zugeordnet werden (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 717, unter 2.b).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Der hiernach erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

  • BFH, 10.04.2003 - X B 109/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • BFH, 18.09.2002 - X R 4/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das

  • FG Köln, 07.11.2006 - 1 K 5495/00

    Abgrenzung gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung

  • BFH, 01.12.1989 - III R 56/85

    1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

  • BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung

  • FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04

    Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhaus; Bauträgerähnliche

  • BFH, 22.10.2002 - X B 24/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

  • FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04

    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Überschreitung der Grenze von der

  • BFH, 29.11.1989 - X R 100/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • BFH, 10.09.1999 - X B 26/99

    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

  • BFH, 06.02.1997 - III B 122/94

    Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"

  • BFH, 07.12.1988 - VIII B 71/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • BFH, 28.01.2003 - VIII B 227/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen

  • BFH, 02.09.1993 - III B 99/92

    Gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 EStG )

  • BFH, 15.12.1992 - III R 9/90

    Erwerb und Bebauung von Grundstücken - Gemeinschaftlicher Handel mit unbebauten

  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 267/84

    Gewerblicher Grundstückshandel in Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung

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