Rechtsprechung
   BFH, 03.06.1987 - III R 135/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5834
BFH, 03.06.1987 - III R 135/83 (https://dejure.org/1987,5834)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1987 - III R 135/83 (https://dejure.org/1987,5834)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - III R 135/83 (https://dejure.org/1987,5834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Verbleibregelung als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
    Der Senat hat mit Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) entschieden, daß es der Verbleibregelung nicht entgegensteht, wenn der Investor ein Wirtschaftsgut in Erfüllung seines Geschäftszwecks nur kurzfristig, d. h. nicht länger als drei Monate vermietet.

    Es kann offenbleiben, ob die vom Senat in seinem Urteil in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 zu § 4b InvZulG 1982 entwickelten Rechtsgrundsätze auf § 1 InvZulG anzuwenden sind (gegen eine Anwendung dieser Grundsätze das BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1986, BStBl I 1987, 51, Tz. 41).

  • BFH, 02.05.1980 - III R 12/79

    Rückzahlung der Investitionszulage auch dann, wenn die Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
    Ohne Bedeutung ist, ob das vorzeitige Ausscheiden auf Gründen beruht, die der Investor nicht zu vertreten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1980 III R 12/79, BFHE 131, 419, BStBl II 1980, 758).
  • BFH, 25.10.1985 - III R 79/82

    Investitionszulage - Energieerzeugung - Energieverteilung - Anlage - Betrieb

    Auszug aus BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
    Die von der Rechtsprechung zu der sog. Bindungsregelung (Verbleibregelung) entwickelten Rechtsgrundsätze hat der Senat letztmals in seinem Urteil vom 25. Oktober 1985 III R 79/82 (BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150) zusammengefaßt.
  • BFH, 24.04.1986 - III B 55/85

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - BMF-Schreiben - Betrieb des Investors -

    Auszug aus BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
    Der Senat hat daraufhin in seinem Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) die Vollziehung eines Rückforderungsbescheids in einem Fall ausgesetzt, in dem eine GmbH ihren Betrieb an die Schwestergesellschaft (eine GmbH & Co. KG) veräußert hatte.
  • BFH, 22.10.1986 - I R 180/82

    Begünstigte Wirtschaftsgüter - Anschaffung - Herstellung - Forschung -

    Auszug aus BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
    Unbeschadet der grundsätzlichen Frage, ob und welche Ausnahmen nach dem Gesetz anzuerkennen sind (vgl. zur Verpachtung eines Wirtschaftsguts von einer Schwestergesellschaft an die andere während der dreijährigen Bindungsfrist neuerdings das BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 180/82, BFHE 148, 272, BStBl II 1987, 117), müßten sich diese auf Fälle beschränken, in denen die örtliche Betriebstätte als solche bestehen bleibt und wo sich lediglich der Rechtsträger ändert.
  • BFH, 28.06.1991 - III R 74/89

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die nicht während des

    Dem vom FG zur Begründung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juni 1987 III R 135/83 (BFH/NV 1987, 740) sei in erster Linie nur zu entnehmen, daß die Wirtschaftsgüter drei Jahre lang "tatsächlich (räumlich) in der Betriebstätte des Steuerpflichtigen verbleiben" müssen.

    Die weitergehenden Ausführungen des BFH-Urteils in BFH/NV 1987, 740 seien nur vor dem Hintergrund des dort zugrunde liegenden Sachverhalts, der eine Fremdvermietung zum Gegenstand gehabt habe, zu verstehen und auf den Revisionsfall nicht übertragbar.

  • BFH, 22.02.1996 - III R 91/93

    Keine ausschließliche Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken bei

    "Dritter" konnte auch eine (Personen-) Schwestergesellschaft sein (siehe hierzu näher unten Buchst. b; noch offengelassen im Senatsurteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 88/89

    Verbleib der Wirtschaftsgüter während der Bindungsregelung in der Betriebsstätte

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, sprechen die in den verschiedenen investitionszulagerechtlichen Vorschriften enthaltenen Tatbestandsmerkmale, wie z. B. "zu mindestens 90 v. H. zu eigenbetrieblichen Zwecken verwendet werden" (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1977); "in der Betriebsstätte des Steuerpflichtigen verbleiben" (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 InvZulG 1977); "im eigenen gewerblichen Betrieb" (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 a und b des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - 1987) oder "im Betrieb des Steuerpflichtigen" (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 BerlinFG 1990), die sog. Verbleibvoraussetzung oder Bindungsregelung an, die einheitlich für alle Investitionszulagentatbestände eine Aussage über die tatsächliche Verwendung der begünstigten Wirtschaftsgüter während der Bindungsdauer trifft (Urteile vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150; vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739; vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).

    Daraus folgt, daß eine Investitionszulage nur der Investor bekommt, der mit den begünstigten Wirtschaftsgütern selbst Waren produziert oder Dienstleistungen erbringt, und daß Nutzungsüberlassungen oder Veräußerungen von begünstigten Wirtschaftsgütern vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist zulagenschädlich sind (BFH in BFH/NV 1987, 740 unter 2.).

  • BFH, 06.03.1992 - III R 84/90

    Begünstigte Investitionen gem. § 4b InvZulG 1982

    Daraus folgt, daß eine Investitionszulage nur der Investor bekommt, der mit den begünstigten Wirtschaftsgütern selbst Waren produziert oder Dienstleistungen erbringt, und daß Nutzungsüberlassungen oder Veräußerungen von begünstigten Wirtschaftsgütern vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist zulagenschädlich sind (BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).
  • BFH, 25.06.1993 - III R 11/88

    Keine Ausnahme von der Verbleibensregelung bei Einzelveräußerung von

    Es führte im wesentlichen aus: Gehe man vom Gesetzeswortlaut und der bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740) aus, so müßten die Zulagen zurückgefordert werden.
  • BFH, 17.12.1997 - III R 38/91

    Investitionszulage bei Vermietung des angeschafften Wirtschftsgutes

    Der Senat hat unter Hinweis auf das BMF-Schreiben in BStBl I 1987, 51 Tz. 41 zunächst offengelassen, ob dieser Grundsatz auch auf die Verbleibensvoraussetzungen nach anderen zulagerechtlichen Vorschriften zu übertragen ist (Senatsurteile vom 3. Juni 1987 III R 135/83 BFH/NV 1987, 740 zu § 1 InvZulG 1977, und vom 23. Mai 1990 III R 76/87 BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 BerlinFG).
  • BFH, 05.06.1997 - III R 186/94
    Der Senat hat jedoch unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 31. Dezember 1986 (BStBl I 1987, 51 Tz. 41) offengelassen, ob dieser Grundsatz auch auf die Verbleibensvoraussetzungen anderer zulagenrechtlicher Vorschriften übertragbar ist (Senatsurteile vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740, zu § 1 InvZulG 1977; in BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 BerlinFG).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Dem steht nicht entgegen, wenn gelegentlich in der dreijährigen Bindungsfrist eine Regelung zur Verhütung von Mißbräuchen gesehen wird (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1983 III R 52/80, BFHE 138, 503, BStBl II 1983, 581; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 135/83, BFH/NV 1987, 740).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht