Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4053
BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84 (https://dejure.org/1986,4053)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1986 - IV R 202/84 (https://dejure.org/1986,4053)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - IV R 202/84 (https://dejure.org/1986,4053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der öffentliche Zustellung einer Ladung bei Unkenntnis über den Aufenthaltsort des Empfängers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.03.1971 - V R 25/67

    Öffentliche Zustellung - Mittel der Bekanntgabe - Erschöpfung aller Möglichkeiten

    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Unbekannt im Sinne dieser Vorschrift bedeutet allgemein unbekannt und nicht nur der betreffenden Behörde oder dem Gericht unbekannt (siehe BFH-Urteile vom 13. November 1964 VI 77/63 U, BFHE 81, 215, BStBl III 1965, 76, und vom 18. März 1971 V R 25/67, BFHE 102, 20, BStBl II 1971, 555).

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen (BFHE 102, 20, BStBl II 1971, 555).

    Entgegen der Revision ergibt sich aus dem Urteil in BFHE 102, 20, BStBl II 1971, 555 nicht, daß die Behörde oder das Gericht sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch bei der Polizei Nachforschungen anstellen muß.

  • BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82

    Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang

    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Nach dem BFH-Urteil vom 5. März 1985 VII R 156/82 (BFHE 143, 220, BStBl II 1985, 597) ist die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nur dann gegeben, wenn der Vermerk über die Zeitpunkte des Aushängens und der Abnahme auf dem zuzustellenden Schriftstück selbst oder der Benachrichtigung im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 2 VwZG mit dem vollen Namen des zuständigen Beamten unterzeichnet ist.
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74

    Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Bei einem Beteiligten, der, wie der Kläger, keinen Prozeßbevollmächtigten bestellt hat, trifft dies zu, wenn das FG ohne den Beteiligten verhandelt und den Beteiligten zur Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen hat (BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).
  • BFH, 13.11.1964 - VI 77/63 U

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Unbekannt im Sinne dieser Vorschrift bedeutet allgemein unbekannt und nicht nur der betreffenden Behörde oder dem Gericht unbekannt (siehe BFH-Urteile vom 13. November 1964 VI 77/63 U, BFHE 81, 215, BStBl III 1965, 76, und vom 18. März 1971 V R 25/67, BFHE 102, 20, BStBl II 1971, 555).
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 48/81
    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18. März 1982 IV R 48/81 das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben, weil er festgestellt hatte, daß der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war.
  • BFH, 17.10.1985 - IV B 67/85

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BFH, 26.06.1986 - IV R 202/84
    Ihr ist vielmehr in der Regel genügt, wenn das Gericht versucht, die Anschrift des Adressaten durch die Polizei oder durch das Einwohnermeldeamt zu ermitteln (BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1985 IV B 67/85, BFH/NV 1986, 576 . . .).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht