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   BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85   

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https://dejure.org/1988,6097
BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85 (https://dejure.org/1988,6097)
BFH, Entscheidung vom 03.03.1988 - IV R 212/85 (https://dejure.org/1988,6097)
BFH, Entscheidung vom 03. März 1988 - IV R 212/85 (https://dejure.org/1988,6097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Betriebes durch Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang durch entgeltliche Übertragung auf den Erwerber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 558
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70, und vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719) können Wirtschaftsgüter dieser Art anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu verkaufen.

    Gewinne aus Veräußerungsgeschäften dieser Art gehören nicht zum begünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, sondern zu dem der Besteuerung nach dem Tarif unterliegenden laufenden Gewinn (BFH-Urteile in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, und vom 2. Juli 1981 IV R 136/79, BFHE 134, 23, BStBl II 1981, 798).

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70, und vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719) können Wirtschaftsgüter dieser Art anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu verkaufen.
  • BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79

    Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Gewinne aus Veräußerungsgeschäften dieser Art gehören nicht zum begünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, sondern zu dem der Besteuerung nach dem Tarif unterliegenden laufenden Gewinn (BFH-Urteile in BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, und vom 2. Juli 1981 IV R 136/79, BFHE 134, 23, BStBl II 1981, 798).
  • BFH, 24.07.1962 - I 280/61 U

    Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Veräußerungswertes zu dem

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Werden solche Wirtschaftsgüter in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen des Veräußerers überführt, so liegt auch hinsichtlich des sich aus der Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen ergebenden Gewinns ein begünstigter Veräußerungsgewinn vor (BFH-Urteil vom 24. Juli 1962 I 280/61 U, BFHE 75, 414, BStBl III 1962, 418).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U

    Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70, und vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719) können Wirtschaftsgüter dieser Art anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu verkaufen.
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Eine Betriebsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 28. März 1985 IV R 88/81, BFHE 143, 559, BStBl II 1985, 508) allerdings auch vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter, die nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, nicht auf den Erwerber übertragen, sondern vom Veräußerer zurückbehalten und anderweitig verwertet werden.
  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Eine Veräußerung des Betriebs i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt nur vor, wenn der Veräußerer alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber überträgt und damit seine bisherige gewerbliche Betätigung mit dem bisherigen Betriebsvermögen beendet (Urteil des Senats vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808).
  • BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
    Eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711) vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisherige gewerbliche Tätigkeit endgültig eingestellt und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört.
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