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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1988 - III R 139/85   

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https://dejure.org/1988,3291
BFH, 05.05.1988 - III R 139/85 (https://dejure.org/1988,3291)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1988 - III R 139/85 (https://dejure.org/1988,3291)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - III R 139/85 (https://dejure.org/1988,3291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkomensteuerliche Erfassung von Verlusten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb - Abgrenzung Gewerbebetrieb / Liebhaberei anhand der Gewinnerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 774
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
    Gewinn in diesem Sinne ist die Betriebsvermögensmehrung - also z. B. auch die durch Veräußerung von Anlagevermögen erzielte - in Gestalt eines Totalgewinns; darunter ist der Gewinn von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).

    Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG ist nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen, nachhaltig Überschüsse zu erzielen; dabei wird nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung abgestellt, wobei allerdings steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht in diese Betrachtung einzubeziehen sind (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).

    Es müssen Beweisanzeichen hinzukommen, die den Schluß rechtfertigen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus dem Bereich der Lebensführung zuzuordnenden persönlichen Gründen ausübt (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).
  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82

    Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
    Bei der erneuten Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455) die Vermietung eines Gästehauses, die lange Zeit nur zu Verlusten geführt hat, nicht schon dann als Liebhaberei zu beurteilen ist, wenn eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß das Unternehmen auf absehbare Zeit nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist; es muß vielmehr geprüft werden, ob diese objektive Feststellung den Rückschluß auf ein Handeln des Steuerpflichtigen aus persönlichen Motiven zuläßt.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
    Bleiben die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs unaufgeklärt, so hat das FG zu beachten, daß die Klägerin insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).
  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

    Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
    Bleiben die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs unaufgeklärt, so hat das FG zu beachten, daß die Klägerin insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97

    Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463; Urteil vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774).

    Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keinen konkreten Zeitraum genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; Urteil vom 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl II 1981, 452) aus.

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist auch der Restwert der Wohnung nicht in die Berechnung einzubeziehen, da nach geltendem Recht ein Veräußerungsgewinn im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu versteuern ist (vgl. BFH-Urteile vom 23.03.1982 VIII R 132/80, a.a.O.; vom 05.05.1998 III R 139/85 a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschußerzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH Urt. v. 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl. II 1982, 463; Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774) Die Überschußerzielungsabsicht muß sich als innere Tatsache nach außen hin manifestieren.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH Urt. v. 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl. II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; Urt. v. 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl. II 1981, 452) aus.

    Entscheidend ist vielmehr das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (BFH Urt. v. 5. Mai 1988, a.a.O.).

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Wie das SG zu Recht im einzelnen dargelegt hat, kann der Kläger nicht gleichzeitig die in der Landwirtschaft anfallenden Verluste (wie er selber einräumt) steuermindernd geltend machen - also nicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (s BFH vom 5. Mai 1988 - III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; zur Gewinnerzielungsabsicht allg BFH Großer Senat vom 25. Juni 1984, BFHE 141, 405, 432 ff) gewertet wissen wollen - und sich gleichzeitig auf § 1 Abs. 7 ALG berufen, um der Versicherungspflicht zur Altershilfe der Landwirte zu entgehen.
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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1988 - VI R 68/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15164
BFH, 29.04.1988 - VI R 68/86 (https://dejure.org/1988,15164)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1988 - VI R 68/86 (https://dejure.org/1988,15164)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1988 - VI R 68/86 (https://dejure.org/1988,15164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von ausgezahlten Arbeitslosengeld in die Ermittlung des Steuersatzes nach Einkommenssteuergesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 774
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86

    Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem

    Auszug aus BFH, 29.04.1988 - VI R 68/86
    Es geht im Streitfall um die gleichen Rechtsfragen wie im Verfahren VI R 74/86.

    In diesem Verfahren hat der Senat durch Urteil vom 29. April 1988 VI R 74/86 (BFHE 153, 363) entschieden, daß das in § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG genannte Arbeitslosengeld bei Anwendung des Progressionsvorbehalts nach Abs. 2 Nr. 1 dieser Vorschrift mit Bruttobeträgen zu erfassen ist.

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