Rechtsprechung
BFH, 05.05.1988 - III R 139/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkomensteuerliche Erfassung von Verlusten bei Einkünften aus Gewerbebetrieb - Abgrenzung Gewerbebetrieb / Liebhaberei anhand der Gewinnerzielungsabsicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1988, 774
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
Gewinn in diesem Sinne ist die Betriebsvermögensmehrung - also z. B. auch die durch Veräußerung von Anlagevermögen erzielte - in Gestalt eines Totalgewinns; darunter ist der Gewinn von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG ist nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen, nachhaltig Überschüsse zu erzielen; dabei wird nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung abgestellt, wobei allerdings steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht in diese Betrachtung einzubeziehen sind (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).
Es müssen Beweisanzeichen hinzukommen, die den Schluß rechtfertigen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus dem Bereich der Lebensführung zuzuordnenden persönlichen Gründen ausübt (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205). - BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82
Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
Bei der erneuten Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455) die Vermietung eines Gästehauses, die lange Zeit nur zu Verlusten geführt hat, nicht schon dann als Liebhaberei zu beurteilen ist, wenn eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß das Unternehmen auf absehbare Zeit nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist; es muß vielmehr geprüft werden, ob diese objektive Feststellung den Rückschluß auf ein Handeln des Steuerpflichtigen aus persönlichen Motiven zuläßt. - BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
Bleiben die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs unaufgeklärt, so hat das FG zu beachten, daß die Klägerin insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10). - BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei …
Auszug aus BFH, 05.05.1988 - III R 139/85
Bleiben die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs unaufgeklärt, so hat das FG zu beachten, daß die Klägerin insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).
- FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97
Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463; Urteil vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774).Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keinen konkreten Zeitraum genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; Urteil vom 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl II 1981, 452) aus.
Entscheidend ist vielmehr das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988, a.a.O.).
Entgegen der Auffassung der Kläger ist auch der Restwert der Wohnung nicht in die Berechnung einzubeziehen, da nach geltendem Recht ein Veräußerungsgewinn im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu versteuern ist (…vgl. BFH-Urteile vom 23.03.1982 VIII R 132/80, a.a.O.; vom 05.05.1998 III R 139/85 a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschußerzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (…vgl. BFH Urt. v. 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl. II 1982, 463; Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774) Die Überschußerzielungsabsicht muß sich als innere Tatsache nach außen hin manifestieren.Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (…BFH Urt. v. 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl. II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH Urt. v. 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774;… Urt. v. 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl. II 1981, 452) aus.
Entscheidend ist vielmehr das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (BFH Urt. v. 5. Mai 1988, a.a.O.).
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R
Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt - …
Wie das SG zu Recht im einzelnen dargelegt hat, kann der Kläger nicht gleichzeitig die in der Landwirtschaft anfallenden Verluste (wie er selber einräumt) steuermindernd geltend machen - also nicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (s BFH vom 5. Mai 1988 - III R 139/85, BFH/NV 1988, 774; zur Gewinnerzielungsabsicht allg BFH Großer Senat vom 25. Juni 1984, BFHE 141, 405, 432 ff) gewertet wissen wollen - und sich gleichzeitig auf § 1 Abs. 7 ALG berufen, um der Versicherungspflicht zur Altershilfe der Landwirte zu entgehen.
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04
Einkünfteerzielungsabsicht
c) Es besteht auch keine Divergenz zur Rechtsprechung des BFH zur Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von § 15 EStG (…BFH-Urteile vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727; vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774, und vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455). - FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der Höhe der …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Überschußerzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463; vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH-NV 1988, 774).Der Bundesfinanzhof hat in seinen Entscheidungen keine konkreten Zeiträume genannt, vielmehr geht er in diesem Zusammenhang von einem "überschaubaren Zeitraum" (BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BStBl II 1997, 42) bzw. von "absehbarer Zeit" (BFH-Urteil vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH-NV 1988, 774; vom 21. Juni 1980 VIII R 81/79, BStBl II 1981, 452) aus.
- BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85
Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG …
Der Senat kann deshalb mit der Vorinstanz die Frage offenlassen, ob die negativen Einkünfte aus der Nutzung des Chalets in der Schweiz auch nach den Grundsätzen der sog. Liebhaberei bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz zu lassen wären (zur Liebhaberei vgl. den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, Abschn. C IV; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. November 1986 1 BvR 330/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1988, 34; zur Liebhaberei bei Vermietung von Ferienwohnungen Urteile des BFH vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und III R 139/85, BFH/NV 1988, 774, und in BFH/NV 1990, 705). - BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84
Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach § …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, Abschn. C IV 3 c aa (2)), wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze bei Ferien- und Zweitwohnungen anwendbar sein könnten (BFH-Urteile vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447;… vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449; vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und III R 139/85, BFH/NV 1988, 774;… vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705;… vgl. auch Urteil in BFH/NV 1991, 369). - BFH, 13.06.2005 - VIII B 68/04 c) Es besteht auch keine Divergenz zur Rechtsprechung des BFH zur Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von § 15 EStG (…BFH-Urteile vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727; vom 5. Mai 1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774, und vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455).
- BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
Das FG hat insoweit verkannt, daß bei Ferienwohnungen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Grundsätze der Liebhaberei anwendbar sein können, falls sich bei - zutreffender - Ermittlung der Einkünfte kein positiver Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen läßt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452;… vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449; vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und III R 139/85, BFH/NV 1988, 774;… vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705;… vgl. auch Urteil vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369). - FG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 K 390/99
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung eines Ferienhauses: …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abzustellen, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (vgl. BFH, Urteile vom 23.03.1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463 und vom 05.05.1988 III R 139/85, BFH/NV 1988, 774). - FG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 K 390/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerlich relevanten Betätigung …
- FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung notwendig?
- FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
- FG Berlin, 22.03.2004 - 8 K 8079/03
Teleskop als Arbeitsmittel eines Lehrers
Rechtsprechung
BFH, 29.04.1988 - VI R 68/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von ausgezahlten Arbeitslosengeld in die Ermittlung des Steuersatzes nach Einkommenssteuergesetz
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1988, 774
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86
Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem …
Auszug aus BFH, 29.04.1988 - VI R 68/86
Es geht im Streitfall um die gleichen Rechtsfragen wie im Verfahren VI R 74/86.In diesem Verfahren hat der Senat durch Urteil vom 29. April 1988 VI R 74/86 (BFHE 153, 363) entschieden, daß das in § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG genannte Arbeitslosengeld bei Anwendung des Progressionsvorbehalts nach Abs. 2 Nr. 1 dieser Vorschrift mit Bruttobeträgen zu erfassen ist.