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   BFH, 24.10.1988 - X B 54/88   

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BFH, 24.10.1988 - X B 54/88 (https://dejure.org/1988,505)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1988 - X B 54/88 (https://dejure.org/1988,505)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1988 - X B 54/88 (https://dejure.org/1988,505)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Sachliche Unbilligkeit setzt voraus, daß die Einziehung der Abgabe im Einzelfall, vor allem mit Rücksicht auf den gesetzlichen Zweck ihrer Erhebung, nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, 547, m. w. N.).

    Bei einer solchen Billigkeitsprüfung müssen grundsätzlich solche Erwägungen unberücksichtigt bleiben, die der gesetzliche Tatbestand üblicherweise mit sich bringt (Urteil in BFH/NV 1988, 546, 547).

  • BFH, 11.05.1965 - I 390/61
    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Ein (vollständiger oder teilweiser) Erlaß scheitert im Streitfall - derzeit jedenfalls - daran, daß der Beschwerdeführer unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlaß hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Beschwerdeführer verbunden wäre (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 11. Mai 1965 I 390/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 131 n. F., Rechtsspruch 124, und vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Ein (vollständiger oder teilweiser) Erlaß scheitert im Streitfall - derzeit jedenfalls - daran, daß der Beschwerdeführer unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlaß hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Beschwerdeführer verbunden wäre (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 11. Mai 1965 I 390/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 131 n. F., Rechtsspruch 124, und vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Aus dem gleichen Grund können im Billigkeitsverfahren Erwägungen, welche die Richtigkeit einer bestandskräftig durchgeführten Steuerfestsetzung betreffen, ausnahmsweise nur dann beachtet werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich falsch und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig dagegen zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, 513).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Aus dem gleichen Grund können im Billigkeitsverfahren Erwägungen, welche die Richtigkeit einer bestandskräftig durchgeführten Steuerfestsetzung betreffen, ausnahmsweise nur dann beachtet werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich falsch und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig dagegen zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, 513).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Unter keinem dieser beiden Gesichtspunkte erscheint die vom Beschwerdeführer erhobene, eine gerichtliche Nachprüfung nur im Rahmen des § 102 FGO eröffnende (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) Verpflichtungsklage erfolgversprechend.
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727, und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).
  • BFH, 02.07.1986 - I R 5/83

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der

    Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
    Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727, und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).

    Lebt der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).

    Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285).

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).

    Lebt --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlaß hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (z.B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).

    Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    BFH, Beschluss vom 24.10.1988 - X B 54/88 -, BFH/NV 1989, 285.

    BFH, Beschluss vom 24.10.1988, a.a.O..

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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85   

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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 295
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 49/82 (BFH/NV 1987, 433) im Anschluß an das Urteil des VIII. Senats vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81 (BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327) ausgesprochen hat, kann ein Vorbehaltsnießbrauch an einem gemischtgenutzten Grundstück auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß ein Grundstücksteil gewerblich vermietet und ein Teil dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird, wenn dadurch nicht gleichzeitig die Dispositionsbefugnis des Nießbrauchers zu sehr eingeengt erscheint.

    Die Dauer eines Nutzungsrechts kann mit dem Urteil in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 (Ziff. 1b Abs. 4 der Gründe) auch mit Hilfe ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden.

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 49/82

    Änderung eines Einkommenssteuerbescheids aufgrund neu bekannt gewordener

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 49/82 (BFH/NV 1987, 433) im Anschluß an das Urteil des VIII. Senats vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81 (BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327) ausgesprochen hat, kann ein Vorbehaltsnießbrauch an einem gemischtgenutzten Grundstück auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß ein Grundstücksteil gewerblich vermietet und ein Teil dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird, wenn dadurch nicht gleichzeitig die Dispositionsbefugnis des Nießbrauchers zu sehr eingeengt erscheint.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85

    Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen

    Dritter in diesem Sinn kann auch der Eigentümer sein (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl 1986, 327 unter 1 c, und vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).

    Voraussetzung hierfür ist außer der gesicherten Rechtsposition (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 295 m. w. N.), daß den Klägern eine Wohnung, d. h. ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht, zur Nutzung überlassen ist.

  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Dagegen wird der Nutzungswert der Wohnung im Obergeschoß von der Mutter der Ehefrau ebenfalls nach § 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG versteuert, da sie als frühere Eigentümerin sich das dinglich gesicherte Wohnrecht zurückbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 27.11.2012 - 2 K 5/12

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher

    aa) Der als (Wohnungs- und Kiosk-)Vermieter auftretende S. hat eine gesicherte Rechtsposition aus dem so von ihm mit der Klägerin vereinbarten obligatorischen unentgeltlichen Nutzungsrecht, so dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der beiden Wohnungen und des Kiosk in dem Haus in P. erzielt (vgl. zum Ausreichen dieser Position und ihrer Begründung durch formlose Leihe BFH-Urteile vom 25. Oktober 1998, IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295; 27. Juni 1996, IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101; 16. April 2002, IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152; Lindberg, a.a.O., Rz. 84).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

    Zur Einräumung einer solchen gesicherten Rechtsposition genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht, das auch durch formlosen Leihvertrag begründet werden kann (BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295, und BFH in BFH/NV 1994, 776).
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Zur Einräumung einer solchen gesicherten Rechtsposition genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht, das auch durch formlosen Leihvertrag begründet werden kann (Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).
  • BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86

    Behandlung der Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (BFH/NV 1989, 295 m. w. N.) entschieden hat, kann der Nießbrauch an einem Zweifamilienhaus auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß eine Wohnung vom Nießbraucher selbst genutzt, die andere dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird; der Nutzungswert der letzteren ist dann gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG vom nutzenden Eigentümer zu versteuern.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 73/93

    Aussetzung eines Verfahrens

    Im übrigen wird dazu auf die Senatsurteile vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (BFH/NV 1989, 295) und vom 28. April 1992 IX R 94/86 (BFH/NV 1992, 732) hingewiesen.
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89

    Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch

    Eine solche ist nur gegeben, wenn dem Nutzenden der Gebrauch für eine grundsätzlich festgelegte Zeit nicht entzogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295 mit weiteren Hinweisen).
  • FG Niedersachsen, 06.05.1996 - XIV 470/93

    Besteuerung des Nutzungswertes der Wohnung eines Land- und Forstwirts;

    Mündliche Vereinbarungen reichen aus (BFH-Uteile vom 20.12.1990 XI R 15/89, BFH/NV 1991, 450; vom 25.10.1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85   

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https://dejure.org/1988,19976
BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85 (https://dejure.org/1988,19976)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1988 - VI R 110/85 (https://dejure.org/1988,19976)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1988 - VI R 110/85 (https://dejure.org/1988,19976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85
    Anmerkung: Am gleichen Tage hat der BFH dieselbe Frage im Urteil VI R 111/85, BFHE 154, 509, [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] BStBl II 1989, 89 [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] entschieden.
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