Rechtsprechung
BFH, 24.10.1988 - X B 54/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.10.1987 - X R 29/81
Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - …
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Sachliche Unbilligkeit setzt voraus, daß die Einziehung der Abgabe im Einzelfall, vor allem mit Rücksicht auf den gesetzlichen Zweck ihrer Erhebung, nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, 547, m. w. N.).Bei einer solchen Billigkeitsprüfung müssen grundsätzlich solche Erwägungen unberücksichtigt bleiben, die der gesetzliche Tatbestand üblicherweise mit sich bringt (Urteil in BFH/NV 1988, 546, 547).
- BFH, 11.05.1965 - I 390/61
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Ein (vollständiger oder teilweiser) Erlaß scheitert im Streitfall - derzeit jedenfalls - daran, daß der Beschwerdeführer unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlaß hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Beschwerdeführer verbunden wäre (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 11. Mai 1965 I 390/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 131 n. F., Rechtsspruch 124, und vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727). - BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72
Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Ein (vollständiger oder teilweiser) Erlaß scheitert im Streitfall - derzeit jedenfalls - daran, daß der Beschwerdeführer unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlaß hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Beschwerdeführer verbunden wäre (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 11. Mai 1965 I 390/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 131 n. F., Rechtsspruch 124, und vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
- BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84
Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Aus dem gleichen Grund können im Billigkeitsverfahren Erwägungen, welche die Richtigkeit einer bestandskräftig durchgeführten Steuerfestsetzung betreffen, ausnahmsweise nur dann beachtet werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich falsch und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig dagegen zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, 513). - BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Aus dem gleichen Grund können im Billigkeitsverfahren Erwägungen, welche die Richtigkeit einer bestandskräftig durchgeführten Steuerfestsetzung betreffen, ausnahmsweise nur dann beachtet werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich falsch und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig dagegen zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, 513). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Unter keinem dieser beiden Gesichtspunkte erscheint die vom Beschwerdeführer erhobene, eine gerichtliche Nachprüfung nur im Rahmen des § 102 FGO eröffnende (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) Verpflichtungsklage erfolgversprechend. - BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78
Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727, …und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684). - BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der …
Auszug aus BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727, und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Lebt der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).
Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, …und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285).
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Lebt --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlaß hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (z.B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).
Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285;… vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03
Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen
BFH, Beschluss vom 24.10.1988 - X B 54/88 -, BFH/NV 1989, 285.BFH, Beschluss vom 24.10.1988, a.a.O..
- FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16
Erlass von Einkommensteuer 2012
Es bestehe jedoch nach der Rechtsprechung des BFH keine Erlassbedürftigkeit, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen auch nach Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ernsthaft gefährdet oder vernichtet bliebe (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1988 X B 54/88; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176).Nach der vom Beklagten angeführten Rechtsprechung des BFH scheidet ein (vollständiger oder teilweiser) Erlass aus persönlichen Gründen daher aus, wenn der Steuerpflichtige unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlass hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, 176).
Anders als in den Überschuldungssachverhalten, die der vom Finanzamt angeführten Rechtsprechung zugrunde liegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, 176), befindet sich die Klägerin nicht in einer Situation, in der sie bereits durch die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften hinreichend geschützt wäre und sich ein Erlass insoweit nicht wirtschaftlich auswirken würde.
- BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bzw. eine Nichtinanspruchnahme eines Haftungsschuldners kommt insbesondere in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht pünktlich entrichteten Steuerforderung ein Steuererlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit gerechtfertigt gewesen wäre (…BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 34/89, BFHE 160, 296, BStBl II 1990, 673, und in BFH/NV 2000, 161) oder wenn persönliche Billigkeitsgründe in der Person des Steuerschuldners vorliegen, die Steuererhebung also dessen wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernstlich gefährden würde (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, und vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285). - BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88
Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)
- wenn es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen (…vgl. die o. a. Rechtsprechung sowie BFH-Urteile vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285;… vom 14. Februar 1989 VII R 189/85, BFH/NV 1989, 551;… vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756;… vom 20. Februar 1990 IV B 94/89, BFH/NV 1991, 16). - FG Niedersachsen, 18.08.2010 - 3 K 124/09
Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis bei Unbilligkeit der …
Persönliche Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727;… vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).Ein (vollständiger oder teilweiser) Erlass scheitert dann, wenn der Steuerpflichtige unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlass hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
Auf den Vorteil, der für den Steuerpflichtigen gleichwohl in dem Erlöschen der Steuerschulden (§ 47 AO) gesehen werden könnte, kommt es nicht entscheidend an, denn § 227 AO betrifft nach Wortlaut, Gesetzeszusammenhang und systematischer Stellung im Erhebungsverfahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1998 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285).
- FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00
Erlass von Säumniszuschlägen
Andererseits käme es bei dieser Sachlage durch die Gewährung des begehrten Billigkeitserlasses auch nicht zu einer Besserung der finanziellen Situation der Klägerin (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285).Dies ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der persönliche Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).
Es kann dahingestellt bleiben, ob dies voraussetzt, dass sich der Billigkeitserlass auf die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann, insbesondere ob bei Geringfügigkeit von Einkünften und Vermögen und bestehendem Pfändungsschutz ein Erlaß überhaupt mit einem wirtschaftlichem Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).
- BFH, 19.11.1996 - VII B 187/96
Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis aus persönlichen …
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Erlaß eines Steuerrückforderungsanspruchs aus persönlichen Billigkeitsgründen unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Oktober 1988 X B 54/88 (BFH/NV 1989, 285) und vom 12. Juli 1989 X B 111/88 (…BFH/NV 1990, 213) im wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen:.Denn § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) betreffe nach Wortlaut, Gesetzeszusammenhang und systematischer Stellung im Erhebungsver fahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten (BFH-Entscheidung in BFH/NV 1989, 285).
Das FG hat -- wie auch die Beschwerde nicht verkennt -- auf der Grundlage dieser Rechtsprechung und mit der vom BFH in den zitierten Entscheidungen in BFH/NV 1989, 285 und BFH/NV 1990, 213 gegebenen Begründung die Ablehnung des Erlaßantrags der Klägerin durch die Finanzbehörden gebilligt, weil nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die persönliche Unbilligkeit in Erlaßsachen in der Einziehung selbst liegen muß und eine solche im Streitfall wegen des nach den Einkommensverhältnissen der Klägerin bestehenden Pfändungsschutzes nicht zu befürchten war.
- BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98
Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen
Die Voraussetzungen, unter denen der BFH insbesondere bei einer Situation, die eine zinslose Stundung zur Abwendung einer Insolvenz des Steuerpflichtigen gerechtfertigt hätte, einen vollständigen Erlaß der Säumniszuschläge für ermessensgerecht gehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7), können in Fällen der hier streitigen Art im übrigen in der Regel nicht eintreten, weil bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eine zinslose Stundung oder ein Erlaß im allgemeinen gerade nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, und vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727). - FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16
Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten …
- BFH, 16.11.2004 - VII R 8/04
Haftung für Säumniszuschläge
- BFH, 18.05.2005 - X B 153/04
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der …
- BFH, 10.02.2005 - X S 10/04
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren vor …
- BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00
Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 4 K 202/16
Kein Erlass der Einkommensteuer auf Unterhaltszahlungen (§ 22 Nr. 1a EStG 2011) …
- FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02
Hohes Alter und geringes Einkommen keine Billigkeitsgründe bei fehlender …
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17
Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II …
- FG Köln, 01.02.2018 - 11 V 3169/17
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei sachlicher Unbilligkeit …
- FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Erlass von Steuerforderungen und Säumniszuschlägen
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- BFH, 13.09.2005 - X B 65/05
Säumniszuschläge - Erlass
- FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96
Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer
- BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
- FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14
Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung …
- BFH, 12.05.2003 - V B 252/02
Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
- FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 167/99
Erlaß aus persönlichen Gründen
- BFH, 29.10.2004 - IX B 81/04
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- BFH, 26.10.1999 - V B 130/99
Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen
- VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.984
Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit
- BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87
Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
- BFH, 20.03.1998 - V B 141/97
Anforderungen an einen Erlaßantrag wegen sachlicher Unbilligkeit
- BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG )
- FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10
Erlass von Säumniszuschlägen
- OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98
Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen …
- BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91
Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )
- BFH, 12.07.1989 - X B 111/88
Überprüfung der Ermessensentscheidung über einen Erlass der Ansprüche aus dem …
- FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08
Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 4 K 225/05
Keine sachliche Unbilligkeit bei Verlust der Förderung nach § 10e EStG wegen …
- VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12
Straßenreinigungsgebühren
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/09
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 5 K 5403/07
Keine Aufhebung einer Entscheidung über einen Erlassantrag nur wegen Verletzung …
- FG Sachsen, 26.08.2009 - 4 K 183/08
Erlass des Säumniszuschlags auf die ursprünglich festgesetzte Grunderwerbsteuer …
- BFH, 01.04.1993 - X B 197/92
Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
Behandlung der Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung …
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/08
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- BFH, 21.02.1992 - V B 75/91
Voraussetzungen des Erfolgs einer auf Zahlung gerichteten Leistungsklage
- BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe
- FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06
Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen …
- FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 2096/03
Steuererlass; sachliche und persönliche Billigkeitsgründe
- BFH, 30.08.1994 - IX R 73/93
Aussetzung eines Verfahrens
- FG München, 11.11.2009 - 14 K 3725/07
Erlass von Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99
Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89
Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch …
- FG München, 10.05.2012 - 14 K 37/11
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 22.06.2010 - 14 K 2354/08
Erlass von Säumniszuschlägen
- VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01
Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag
- FG Hamburg, 04.03.1999 - VI 324/97
Möglichkeit zur Rechtsmitteleinlegung gegen Festsetzungsbescheid; Voraussetzungen …
- FG München, 24.09.2012 - 14 K 2550/11
Erlass von Steuerschulden GSW
Rechtsprechung
BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurechnung des Nutzungswertes einer Erdgeschosswohnung gegenüber den Nießbrauchern
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 295
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und …
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 49/82 (…BFH/NV 1987, 433) im Anschluß an das Urteil des VIII. Senats vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81 (BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327) ausgesprochen hat, kann ein Vorbehaltsnießbrauch an einem gemischtgenutzten Grundstück auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß ein Grundstücksteil gewerblich vermietet und ein Teil dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird, wenn dadurch nicht gleichzeitig die Dispositionsbefugnis des Nießbrauchers zu sehr eingeengt erscheint.Die Dauer eines Nutzungsrechts kann mit dem Urteil in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 (Ziff. 1b Abs. 4 der Gründe) auch mit Hilfe ergänzender Vertragsauslegung ermittelt werden.
- BFH, 20.01.1987 - IX R 49/82
Änderung eines Einkommenssteuerbescheids aufgrund neu bekannt gewordener …
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 49/82 (BFH/NV 1987, 433) im Anschluß an das Urteil des VIII. Senats vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81 (BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327) ausgesprochen hat, kann ein Vorbehaltsnießbrauch an einem gemischtgenutzten Grundstück auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß ein Grundstücksteil gewerblich vermietet und ein Teil dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird, wenn dadurch nicht gleichzeitig die Dispositionsbefugnis des Nießbrauchers zu sehr eingeengt erscheint. - BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82
Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (…Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456). - BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83
Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen …
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456). - BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85
Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann (…Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
- BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen …
Dritter in diesem Sinn kann auch der Eigentümer sein (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl 1986, 327 unter 1 c, und vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).Voraussetzung hierfür ist außer der gesicherten Rechtsposition (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 295 m. w. N.), daß den Klägern eine Wohnung, d. h. ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht, zur Nutzung überlassen ist.
- BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge
Dagegen wird der Nutzungswert der Wohnung im Obergeschoß von der Mutter der Ehefrau ebenfalls nach § 21 Abs. 2, 1. Alternative EStG versteuert, da sie als frühere Eigentümerin sich das dinglich gesicherte Wohnrecht zurückbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295, m. w. N.). - FG Niedersachsen, 27.11.2012 - 2 K 5/12
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher …
aa) Der als (Wohnungs- und Kiosk-)Vermieter auftretende S. hat eine gesicherte Rechtsposition aus dem so von ihm mit der Klägerin vereinbarten obligatorischen unentgeltlichen Nutzungsrecht, so dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der beiden Wohnungen und des Kiosk in dem Haus in P. erzielt (vgl. zum Ausreichen dieser Position und ihrer Begründung durch formlose Leihe BFH-Urteile vom 25. Oktober 1998, IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295;… 27. Juni 1996, IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101;… 16. April 2002, IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152;… Lindberg, a.a.O., Rz. 84).
- BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95
Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen …
Zur Einräumung einer solchen gesicherten Rechtsposition genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht, das auch durch formlosen Leihvertrag begründet werden kann (…BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295, und BFH in BFH/NV 1994, 776). - BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91
Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )
Zur Einräumung einer solchen gesicherten Rechtsposition genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht, das auch durch formlosen Leihvertrag begründet werden kann (…Senatsurteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295). - BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
Behandlung der Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung …
Wie der Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (…BFH/NV 1989, 295 m. w. N.) entschieden hat, kann der Nießbrauch an einem Zweifamilienhaus auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß eine Wohnung vom Nießbraucher selbst genutzt, die andere dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird; der Nutzungswert der letzteren ist dann gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG vom nutzenden Eigentümer zu versteuern. - BFH, 30.08.1994 - IX R 73/93
Aussetzung eines Verfahrens
Im übrigen wird dazu auf die Senatsurteile vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (…BFH/NV 1989, 295) und vom 28. April 1992 IX R 94/86 (…BFH/NV 1992, 732) hingewiesen. - BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89
Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch …
Eine solche ist nur gegeben, wenn dem Nutzenden der Gebrauch für eine grundsätzlich festgelegte Zeit nicht entzogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295 mit weiteren Hinweisen). - FG Niedersachsen, 06.05.1996 - XIV 470/93
Besteuerung des Nutzungswertes der Wohnung eines Land- und Forstwirts; …
Mündliche Vereinbarungen reichen aus (…BFH-Uteile vom 20.12.1990 XI R 15/89, BFH/NV 1991, 450; vom 25.10.1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).
Rechtsprechung
BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 295
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85
Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich …
Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 110/85
Anmerkung: Am gleichen Tage hat der BFH dieselbe Frage im Urteil VI R 111/85, BFHE 154, 509, [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] BStBl II 1989, 89 [BFH 26.08.1988 - VI R 111/85] entschieden.