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BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung in Paraguay bei der Besteuerung des Enkommens mangels Doppelbesteuerungsabkommen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 574
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 756) besteht die Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal einer unternehmerischen Tätigkeit in dem Bestreben, während des Bestehens des Unternehmens, also im Zeitraum zwischen seiner Gründung und seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen "Totalgewinn", d. h. eine Vermehrung des eingesetzten Betriebsvermögens, zu erzielen.Nimmt er sie allerdings hin, um mit Hilfe der Verlustzuweisungen durch eine Ermäßigung seiner Einkommensteuerschuld einen Ausgleich zu finden, so muß diese außerhalb der Einkommenssphäre liegende Vorteilserzielung außer Betracht bleiben (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 756).
- BFH, 14.08.1985 - I R 130/82
Personenhandelsgesellschaft - Gewerbliche Einkünfte - Verluste aus gewerblicher …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
Verneinendenfalls handelte es sich um eine gewerbliche Tierhaltung i. S. von § 15 Abs. 2 EStG 1975 - § 15 Abs. 4 EStG 1987 - (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1985 I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146). - BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
In diesem Fall ist auch nicht ausschlaggebend, daß der Steuerpflichtige seine Verluste erkannt hat, sofern er nur bestrebt war, sie wettzumachen oder möglichst gering zu halten (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205). - BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
Sind über mehrere Jahre Verluste aufgetreten, wird er die Umstände darzulegen haben, die ihn - aus seiner Sicht - zu der Annahme berechtigen, die in der Vergangenheit angefallenen Verluste ausgleichen und ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293). - BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83
Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts - …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
Sind über mehrere Jahre Verluste aufgetreten, wird er die Umstände darzulegen haben, die ihn - aus seiner Sicht - zu der Annahme berechtigen, die in der Vergangenheit angefallenen Verluste ausgleichen und ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Diese negative Totalgewinnprognose indiziert ihrerseits nach der Lebenserfahrung das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85 juris Rn. 15, BFH/NV 1989, 574). - BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Steuerrechtlich relevant sind die von der Klägerin erklärten und vom FA vorläufig berücksichtigten Verluste aus Gewerbebetrieb gemäß den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n. F. u.a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d.h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10). - BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im …
Angestrebt werden muss ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574), und zwar aufgrund einer Betätigung, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Ergebnisse hin angelegt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa (2) der Gründe).
- BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
Angestrebt werden muss ein positives Ergebnis in der Regel zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574), und zwar aufgrund einer Betätigung, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Ergebnisse hin angelegt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa (2) der Gründe). - FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 1576/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - V 1576/98
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater
Ist für die Dauer eines Unternehmens kein bestimmter Zeitraum festgelegt, ist für die Errechnung des Totalgewinns (Totalgewinnprognose) darauf abzustellen, ob sich in absehbarer Zeit ein Überschuss des Betriebsvermögens ergibt (BFH/NV 1989, 574, 575;… Schmidt/Weber/Grellet, EStG -Kommentar, 18. Aufl. 1999, § 5 Rdn. 30).Beweisanzeichen sind z.B., ob aus der Sicht eines sachkundigen Beobachters ein Betrieb seiner Wesensart und /oder der Art der Bewirtschaftung objektiv geeignet oder ungeeignet ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH/NV 1989, 574 und bezüglich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit BFH, BStBl II 1998, 663, 664 re. Sp. unten).
Zur Lebensführung gehört nicht nur die Freizeitgestaltung oder ähnliches, sondern alle einkommenssteuerlich unbeachtlichen Motive, insbesondere auch die Steuerersparnis (BFH, BStBl II 1976, 289, 292; 1991, 564; BFH/NV 1989, 574, 575).
Er muss die Umstände erläutern, die ihn - aus seiner Sicht - zu der Annahme berechtigen, die in der Vergangenheit angefallenen Verluste ausgleichen und ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können (BFH/NV 1989, 574, 575).
- BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10
Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben
aa) Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, wenn bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (Totalgewinn; vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574) nicht zu erwarten ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336). - BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
Sowohl Beginn und Kontinuität dieser Darlehensgewährung als auch Höhe und Konditionen (Zinsverzicht) sprechen gegen die Annahme, mit Hilfe von Verlustzuweisungen durch Ermäßigung der Einkommensteuerschuld einen Ausgleich zu erhalten (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574, 575). - BFH, 20.09.2007 - IV R 20/05
Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und …
Angestrebt werden muss ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574), und zwar auf Grund einer Betätigung, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Ergebnisse hin angelegt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa 2 der Gründe). - FG Nürnberg, 01.03.2024 - 5 V 1163/23
Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug
Diese negative Totalgewinnprognose indiziert ihrerseits nach der Lebenserfahrung das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer …
- BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10
Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein …
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
- BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85
Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG …
- BFH, 05.03.2007 - X B 146/05
NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht
- BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
- FG Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 10 K 646/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem …
- FG Nürnberg, 11.02.2016 - 4 K 1104/14
Vermietung, Ferienwohnung, Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 31.07.2008 - 1 K 441/08
Gewinnerzielungsabsicht einer auch nebenberuflich tätigen Ärztin
- BFH, 16.12.1992 - VIII B 52/90
Feststellung von gewerblichen Beteiligungsverlusten - Angriff gegen …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer …
- FG Düsseldorf, 13.11.2003 - 14 K 7839/00
Gewinnerzielungsabsicht; Arztpraxis; Verluste; Geringfügige Umsätze; …
- BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 2059/13
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder …
- FG München, 10.09.2013 - 10 K 3234/10
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht
- FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2815/13
Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei bewusst hohen Anlaufkosten eines …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - 5 K 1120/22
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Teilwert für …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 4 K 4159/13
Pferdezucht und geplante Reittherapie (Hippotherapie) eines selbständig tätigen …
- FG Köln, 17.12.1998 - 7 K 653/94
Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Galerie; Abgrenzung von Liebhaberei und …
- FG Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 12 K 386/87
- FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer …
- FG Hamburg, 23.12.2014 - 6 K 295/13
Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Liebhaberei bei einer Kunstagentur
- FG Rheinland-Pfalz, 01.12.2000 - 3 K 2482/98
Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …