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   BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85   

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https://dejure.org/1988,1717
BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85 (https://dejure.org/1988,1717)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1988 - IV R 37/85 (https://dejure.org/1988,1717)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1988 - IV R 37/85 (https://dejure.org/1988,1717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung in Paraguay bei der Besteuerung des Enkommens mangels Doppelbesteuerungsabkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 574
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 756) besteht die Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal einer unternehmerischen Tätigkeit in dem Bestreben, während des Bestehens des Unternehmens, also im Zeitraum zwischen seiner Gründung und seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen "Totalgewinn", d. h. eine Vermehrung des eingesetzten Betriebsvermögens, zu erzielen.

    Nimmt er sie allerdings hin, um mit Hilfe der Verlustzuweisungen durch eine Ermäßigung seiner Einkommensteuerschuld einen Ausgleich zu finden, so muß diese außerhalb der Einkommenssphäre liegende Vorteilserzielung außer Betracht bleiben (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 756).

  • BFH, 14.08.1985 - I R 130/82

    Personenhandelsgesellschaft - Gewerbliche Einkünfte - Verluste aus gewerblicher

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
    Verneinendenfalls handelte es sich um eine gewerbliche Tierhaltung i. S. von § 15 Abs. 2 EStG 1975 - § 15 Abs. 4 EStG 1987 - (vgl. BFH-Urteil vom 14. August 1985 I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
    In diesem Fall ist auch nicht ausschlaggebend, daß der Steuerpflichtige seine Verluste erkannt hat, sofern er nur bestrebt war, sie wettzumachen oder möglichst gering zu halten (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
    Sind über mehrere Jahre Verluste aufgetreten, wird er die Umstände darzulegen haben, die ihn - aus seiner Sicht - zu der Annahme berechtigen, die in der Vergangenheit angefallenen Verluste ausgleichen und ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
    Sind über mehrere Jahre Verluste aufgetreten, wird er die Umstände darzulegen haben, die ihn - aus seiner Sicht - zu der Annahme berechtigen, die in der Vergangenheit angefallenen Verluste ausgleichen und ein positives Gesamtergebnis erzielen zu können (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    Diese negative Totalgewinnprognose indiziert ihrerseits nach der Lebenserfahrung das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85 juris Rn. 15, BFH/NV 1989, 574).
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Steuerrechtlich relevant sind die von der Klägerin erklärten und vom FA vorläufig berücksichtigten Verluste aus Gewerbebetrieb gemäß den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n. F. u.a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d.h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im

    Angestrebt werden muss ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574), und zwar aufgrund einer Betätigung, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Ergebnisse hin angelegt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa (2) der Gründe).
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