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   BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86   

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https://dejure.org/1989,4283
BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86 (https://dejure.org/1989,4283)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1989 - VI R 135/86 (https://dejure.org/1989,4283)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - VI R 135/86 (https://dejure.org/1989,4283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten - Anforderungen an das Vorliegen von Aufwendungen für die Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 558
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86
    Zwar solle durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStGl II 1979, 213) gerade verhindert werden, daß Steuerpflichtige mit entsprechenden Berufen in der Lage seien, ob gewollt oder ungewollt, private Interessen in den beruflichen Bereich zu verlagern.

    Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn derartige Kosten nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

    Denn im Streitfall handelt es sich um eine typische Gruppenreise der Art, wie sie der Große Senat in der Entscheidung in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 behandelt hat.

    Sie können, wie der Große Senat in dem genannten Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 172) nochmals hervorgehoben hat, bei einem Steuerpflichtigen nicht nur deshalb zum Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zugelassen werden, weil dieser die zufällig entstandene oder bewußt herbeigeführte Möglichkeit hat, zu den Reisezielen, ohne daß diese aus einem konkreten beruflichen Anlaß erreicht werden müßten, eine berufliche Verbindung herzustellen.

    Dies aber fordert die Rechtsprechung des BFH als Voraussetzung der Abziehbarkeit (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, m.w.N.).

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86
    Der Auffassung der Vorinstanz, daß diese an sich auf einen privaten Charakter der Reise hinweisenden Gesichtspunkte im Streitfall durch das wissenschaftliche oder fachliche Interesse der Reiseteilnehmer so stark überlagert gewesen seien, daß sie nicht mehr ins Gewicht fielen, kann jedoch nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch das einen Professor für Geographie betreffende Urteil des Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).
  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86
    Dies aber fordert die Rechtsprechung des BFH als Voraussetzung der Abziehbarkeit (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86
    Sie können, wie der Große Senat in dem genannten Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 172) nochmals hervorgehoben hat, bei einem Steuerpflichtigen nicht nur deshalb zum Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zugelassen werden, weil dieser die zufällig entstandene oder bewußt herbeigeführte Möglichkeit hat, zu den Reisezielen, ohne daß diese aus einem konkreten beruflichen Anlaß erreicht werden müßten, eine berufliche Verbindung herzustellen.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    bb) Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu (Urteile vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 - Studienreisen eines Herstellers und Vertreibers von orthopädischen Hilfsmitteln; vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93 - Türkeireise einer Berufsschullehrerin, die fast ausschließlich türkische Schülerinnen unterrichtet; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 - Steuerberater-Symposium auf der "Finnjet"; vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558; vom 8. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100 - jeweils Studienreise eines Lehrers in die DDR; vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232; vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240; vom 14. Mai 1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653 - jeweils vom Dienstherrn genehmigte Auslandsstudienreise von Referendaren; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 - von der Hochschule genehmigte Auslandsstudienreise eines Geographieprofessors; vom 2. März 1995 IV R 59/94, BFH/NV 1995, 959 - Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte in Sils Maria; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 - Englandreise einer Englischlehrerin; vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681 - Israelreise einer Religionslehrerin mit dem Schulkollegium).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87

    Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung

    Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn die Aufwendungen für die Teilnahme an einer solchen Reise nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile des Senats in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).

    § 12 Nr. 1 EStG verbietet es, bei Gruppenreisen, die für jeden interessierten Reisenden eine Förderung der Allgemeinbildung bewirken und einen Erlebniswert vermitteln, die Reisekosten bei demjenigen, der auch eine berufliche Beziehung herzustellen vermag, zum Abzug zuzulassen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteil in BFH/NV 1990, 558).

    Die hierin zum Ausdruck kommende allgemeine Förderung des Berufs reicht jedoch nach § 12 Nr. 1 EStG nicht aus, um den Aufwendungen für eine Reise zu auch allgemeintouristisch interessanten Zielen den Charakter von Werbungskosten zu geben (vgl. dazu Urteil in BFH/NV 1990, 558).

  • FG Nürnberg, 12.06.2008 - 7 K 1813/07

    Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten

    § 12 Nr. 1 EStG verbietet es, bei Gruppenreisen, die für jeden interessierten Reisenden eine Förderung der Allgemeinbildung bewirken und einen Erlebniswert vermitteln, die Reisekosten bei demjenigen, der auch eine berufliche Beziehung herzustellen vermag, zum Abzug zuzulassen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil in BFH/NV 1990, 558).

    Die hierin zum Ausdruck kommende Förderung der auch beruflich interessierenden Allgemeinbildung reicht jedoch nach § 12 Nr. 1 EStG nicht aus, um den Aufwendungen für diese Reise auch den Charakter von Werbungskosten zu geben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 558).

  • BFH, 24.04.1992 - VI R 9/89

    Private Veranlassung einer Auslandsgruppenreise - Hinausgehen des Interesses an

    Berufsfortbildungskosten können u. a. Aufwendungen für die Teilnahme an einer beruflich bedingten Fortbildungsveranstaltung, auch eine Gruppenreise bzw. Auslandsreise sein (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93, und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).

    In seinem Urteil in BFH/ NV 1990, 558, das eine für Lehrer veranstaltete Informations- und Studienreise in die (ehemalige) DDR mit dem Thema "Die deutsche Frage im Unterricht" betraf, hat der Senat der Teilnahme an einem dreitägigen vorbereitenden Seminar keine entscheidende Bedeutung beigemessen.

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    An den Grundsätzen der letztgenannten Entscheidung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 VI R 62/86, BFH/NV 1990, 28 betreffend Teilnahme einer Geographie-Lehrerin an einer von einem Geographen-Verband veranstalteten Studienreise nach Süd-China, sowie BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558 betreffend eine von der Landesstelle für Erziehung und Unterricht veranstalteten Informations- und Studienreise von Lehrern, die an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde oder Religion unterrichten).
  • BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Reise als Werbungskosten bei Lehrern

    Die Vorentscheidung ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. das die Reise einer Lehrerin in die DDR betreffende Senatsurteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH / NV 1990, 558, 559).
  • FG Hessen, 07.07.2005 - 3 K 678/02

    Aufwendungen eines Lehrers für Teilnahme an einer von der Bundeszentrale für

    Ebenfalls nicht entscheidend ist der Umstand, dass zu der Reise ein Vorbereitungsseminar durchgeführt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).
  • BFH, 09.06.1993 - I B 13/93

    Abgrenzung von Aufwendungen für private Lebensführung und berufsbedingter

    Eine Unterscheidung nach Berufen widerspräche auch dem Zweck des § 12 Nr. 1 EStG, nämlich zu verhindern, daß Angehörige bestimmter Berufe Aufwendungen steuerlich absetzen können, die andere Steuerpflichtige aus versteuertem Einkommen decken müssen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH"Urteile vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 588, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575).
  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 207/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Lehrerin außerhalb der Ferienzeit für eine

    Da die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558, 559 sowie vom 08.08.1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100) kommt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 28.10.1999 RsC 55/98 keine unmittelbare Bedeutung zu.
  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 208/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für eine Bildungsreise

    Da die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558, 559 sowie vom 08.08.1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100) kommt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 28.10.1999 Rs. C-55/98 keine unmittelbare Bedeutung zu.
  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 45/92
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