Rechtsprechung
BFH, 15.11.1989 - II R 138/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Bezugsferitgkeit von Gebäuden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 622
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.07.1980 - III R 46/78
Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 15.11.1989 - II R 138/86
Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152). - BFH, 19.07.1985 - III R 139/80
Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 15.11.1989 - II R 138/86
Die dazu erforderlichen Arbeiten konnten vom FG ohne Rechtsverstoß als unerhebliche Restarbeiten betrachtet werden (vgl. BFH-Entscheidung vom 19. Juli 1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325).
- BFH, 18.04.2012 - II R 58/10
Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes - …
Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152, …und vom 2. August 1989 II R 148/86, BFH/NV 1990, 523; BFH-Beschluss vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622). - BFH, 26.07.2006 - X B 40/06
Bezugsfertigkeit einer Wohnung
Hierzu müssten nach dem BFH-Beschluss vom 15. November 1989 II R 138/86 (BFH/NV 1990, 622) die wesentlichen Bauarbeiten ausgeführt sein.Ferner hat das FG seine Entscheidung auch ausdrücklich auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 1990, 622 gestützt und damit aufgezeigt, dass es von den Rechtsgrundsätzen dieser Entscheidung ausgeht.
- BFH, 09.12.1997 - X B 213/96
Fertigstellung einer Wohnung
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, wann ein Gebäude/eine Wohnung fertiggestellt ist, anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (…z. B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. August 1989 II R 148/86, BFH/NV 1990, 523; vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622; vom 16. Dezember 1988 III R 186/83, BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203; vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152). - FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 988/02
Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage erst nach Verlegung des …
Es erscheint nicht wahrscheinlich, dass im Jahr 1999 unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Erwerber einer Neubauwohnung deren Benutzung zuzumuten ist, wenn im größten Teil des Wohnbereichs nur Estrich als Fußboden vorhanden ist ( Vgl. auch FG Rheinl.Pfalz Urteil vom 21.11.00 2 K 1595/00 ).Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 15.11.1989 als tragend ansieht, daß eine Erneuerung des gesamten Fußbodenbelags nach Einzug nicht zu einer Unterbrechung der Wohnnutzung führen würde und deshalb solche Restarbeiten vor Bezug die Bezugsfertigkeit nicht hindern sollen ( BFH -Urteil vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622 ), führt diese Überlegung im Streitfall nicht weiter. - FG Rheinland-Pfalz, 21.07.2000 - 3 K 3290/97
Bezugsfertigkeit eines Mehrfamilienhauses
So hat z. B. der BFH eine (Miet-)Wohnung als bezugsfertig angesehen, in der nur noch Spüle und Herd aufzustellen und anzuschließen waren und ein Teil des Teppichbodens zu verlegen war (BFH-Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II 1981, 152) oder wenn die Fußböden soweit vorbereitet waren, dass lediglich noch die bereits entsprechend zugeschnittenen Teppichböden auszulegen und die Wände zu tapezieren waren (…BFH-Urteil vom 19. Juli 1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325) oder wenn Wände und Heizkörper noch zu streichen waren und der Bodenbelag noch verlegt werden musste (BFH-Beschluss vom 15. November 1989 II R 138/86, BFH/NV 1990, 622).