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   BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89   

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BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89 (https://dejure.org/1991,1645)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1991 - XI R 37/89 (https://dejure.org/1991,1645)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - XI R 37/89 (https://dejure.org/1991,1645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 524
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
    Anderenfalls ist der Vorgang wegen seiner geschäftstypischen Art im betrieblichen Bereich zu erfassen (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587 m. w. N., und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580, 582).

    Entgegen ihrer Auffassung ist es bei der hier vertretenen Rechtsauffassung durchaus möglich, daß auch ein gewerblicher Grundstückshändler Grundstücke im Privatvermögen hält (generell zu branchengleichen Geschäften vgl. BFH-Urteil in BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587).

  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
    Für die Zurechnung zum Betriebsvermögen genügt bereits eine bedingte Verkaufsabsicht, die sich in einer zeitnahen Veräußerung dokumentiert (BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060).

    Weder die Absicht, ein größeres und aufwendigeres Objekt zu errichten, noch der Umstand, daß die finanzielle Lage die Veräußerung erzwungen hat, rechtfertigen den Schluß, daß die veräußerten Wohnungen zum Privatvermögen gehörten (BFH-Urteil in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060).

  • BFH, 01.12.1989 - III R 56/85

    1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
    Diese Grenze ist maßgeblich für die Beurteilung, ob überhaupt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054 m. w. N.).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
    Anderenfalls ist der Vorgang wegen seiner geschäftstypischen Art im betrieblichen Bereich zu erfassen (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587 m. w. N., und vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580, 582).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89
    Weder Selbstnutzung noch Vermietung als solche lassen ohne weiteres erkennen, ob das Objekt zum gewerblichen Handel oder zur privaten Vermögensanlage bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Geschäftsvorfälle, die ihrer Art nach ständig in einem Gewerbebetrieb anfallen, können nur dann der privaten Vermögensverwaltung eines Steuerpflichtigen zugerechnet werden, wenn sie eindeutig privat veranlasst sind und aufgrund der vorliegenden Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen zu unterscheiden sind (z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24).

    Für die Zurechnung zum Betriebsvermögen genügt eine bedingte Verkaufsabsicht, die sich in einer zeitnahen Veräußerung dokumentiert (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, und in BFH/NV 1991, 524).

    Die Motive für die Veräußerung sind unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853, und BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524).

    Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privat- oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers ist unerheblich, welche Motive für die konkrete Veräußerung im Einzelfall maßgeblich waren, da Anlass und Beweggrund einer Veräußerung nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Verkaufsabsicht hatte (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 524; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

    Denn die wegen der geschäftstypischen Betätigung bestehende Schwierigkeit, von einem bereits vorhandenen gewerblichen Grundstückshandel die Veräußerung weiterer Objekte abzugrenzen, rechtfertigt die Differenzierung (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524; BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 853).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung korrespondieren mit der Vermutungsvoraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, 525).

    Insbesondere dann, wenn jeweils vom Steuerpflichtigen mit seiner Familie nur vorübergehend eigengenutzte Objekte veräußert werden, ohne daß hierfür offensichtliche Sachzwänge wie beruflich bedingte örtliche Veränderungen, Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder andere plausible private Gründe bestehen, sind sie nicht dem notwendigen Privatvermögen, sondern dem notwendigen Betriebsvermögen in Gestalt von Umlaufvermögen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, 465; in BFH/NV 1994, 627, 629;vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, 25; in BFH/NV 1992, 310, 311, 312; in BFH/NV 1991, 524, 525;vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519, mit umfangreichen Nachweisen und zugleich mit Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621; in BFH/NV 1991, 524, 525;vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580;vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Die Drei-Objekt-Grenze hat hier keine Bedeutung; sie ist nur maßgeblich für die Beurteilung, ob überhaupt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, nicht jedoch anwendbar, wenn es um die Bestimmung des Umfangs des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshändlers geht (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524).

    Gelingt der Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, das Objekt im Betriebsvermögen zu erfassen (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839, m.w.N.; vom 27. Oktober 2003 X B 30/03, BFH/NV 2004, 194).

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung und Veräußerung der Wohnungen, der eine bedingte Veräußerungsabsicht indiziert, bewirkt grundsätzlich die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Betriebsvermögen (Urteil in BFH/NV 1991, 524, m.w.N.).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Der bloße Hinweis auf eine finanzielle Notwendigkeit, durch die Einbringung der Grundstücke die wirtschaftliche Leistungskraft der T-GmbH stärken zu müssen, vermag die Indizwirkung der Gesamtzahl von fünf Veräußerungen innerhalb des dargestellten engen zeitlichen Zusammenhangs allein nicht "zweifelsfrei" zu erschüttern (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, 525; vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, m.w.N.), zumal im Streitfall ein Teil der im zeitlichen Zusammenhang stehenden und deshalb in ihrer Gesamtheit zu beurteilenden Grundstücksgeschäfte nicht mit der T-GmbH, sondern mit Dritten abgewickelt wurde.
  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

    Wie schon ausgeführt worden ist, müssen diese für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung entwickelten Grundsätze auch für die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen gelten (so ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 IX R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und Beschluß des erkennenden Senats vom 26. März 1993 III B 98/91, BFH/NV 1994, 739).

    Denn auch ein gewerblicher Grundstückshändler kann Wohnungen im Privatvermögen errichten und halten (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 524).

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

    Allerdings ist die Aussonderung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften in den "privaten Vermögensbereich" nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m. w. N.).

    Entscheidend ist allein der objektiv verwirklichte Sachverhalt; fehlende Handlungsalternativen sind ebenso unbeachtlich wie die Motive, die zur Veräußerung veranlaßten (BFH in BFH/NV 1991, 524, 525).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, 525).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 120/05

    Divergenz; materiell-rechtliche Fehler

    Ist lediglich der Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels zu bestimmen, so ist jedes einzelne Objekt zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2002 X B 189/01, BFH/NV 2003, 634, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

    Eine Zuordnung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften zum "privaten Vermögensbereich" ist nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m.w.N.; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2002 - 5 V 1463/02

    Grundstücke im Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

    Sie ist nur maßgeblich für die Beurteilung, ob überhaupt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, nicht jedoch anwendbar, wenn es um die Bestimmung des Umfangs des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshändlers geht (BFH, Urteil vom 27.2. 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524).

    Andernfalls ist der Vorgang wegen seiner geschäftstypischen Art. im betrieblichen Bereich zu erfassen (BFH, Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524).

    Die Drei-Objekt-Grenze ist nur maßgeblich für die Beurteilung, ob überhaupt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, nicht jedoch anwendbar, wenn es um die Bestimmung des Umfangs des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshändlers geht (BFH, Urteil vom 27.2. 1991, a. a. O.).

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Der bloße Anlaß für den Verkauf sagt nichts darüber aus, ob die Kläger nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wären oder jedenfalls von Anfang an beabsichtigten, eine Zinserhöhung zum Anlaß für einen Verkauf zu nehmen und insofern bereits beim Erwerb eine bedingte Verkaufsabsicht hatten (BFH-Entscheidungen vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524; vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 160/97

    Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 26.07.2006 - X R 41/04

    Betriebsvermögen des Bauträgers

  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig

  • FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei

  • FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07

    Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98

    Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der

  • FG Nürnberg, 02.03.2006 - VII 158/03

    Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids über Aussetzungszinsen für die Einkommensteuer

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 17.12.2002 - X B 189/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91

    Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel

  • BFH, 02.09.1993 - III B 99/92

    Gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 EStG )

  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03

    Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter

  • BFH, 20.04.1994 - X B 100/93

    Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen

  • BFH, 26.03.1993 - III B 98/91

    Einkommensteuer; Supermarkt als Umlaufvermögen (§ 4 EStG )

  • FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 10 K 639/93

    Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsvermögen/Privatvermögen; Einkommensteuer

  • FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 3872/94

    Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung;

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 12 V 27/00

    Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der

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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10283
BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich der Berechnung der Ermäßigung der Einkommenssteuer und der Begrenzung bei mehreren Ermäßigungstatbetänden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.1990 - X R 44/86

    Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 17 BerlinFG ist erst nach Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85
    "Die sich ohne die Ermäßigung ergebende Steuer" ist vielmehr nach § 17 Abs. 6 BerlinFG die festzusetzende Steuer, die das Ergebnis aller auf die Ermittlung "der Steuer" hinführenden Rechenschritte ist, wie der inzwischen für die Beurteilung der hier zu entscheidenden Frage zuständig gewordene X. Senat in seinem Urteil vom 25. April 1990 X R 44/86 (BFHE 161, 243, BStBl II 1990, 739) für Recht erkannt hat.
  • FG Nürnberg, 02.03.2006 - VII 158/03

    Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids über Aussetzungszinsen für die Einkommensteuer

    Die festzusetzende Einkommensteuer ist das Ergebnis aller im Rahmen der von § 2 Abs. 3 bis 6 EStG vorgegebenen Rechenschritte (vgl. auch BFH-Urteil vom 26.02.1991 IX R 202/85, BFH/NV 1991, 524).
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 1922/10

    Steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

    "Die Einkommensteuer" ist nach dem Sprachgebrauch des Gesetzes - z.B. § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG - der Inbegriff des Steueranspruchs (ebenso BFH-Urteile vom 25. April 1990 X R 4/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 739 und vom 26. Februar 1991 IX R 202/85, juris).
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