Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.02.1991

Rechtsprechung
   BFH, 05.06.1991 - II R 77/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12422
BFH, 05.06.1991 - II R 77/88 (https://dejure.org/1991,12422)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1991 - II R 77/88 (https://dejure.org/1991,12422)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - II R 77/88 (https://dejure.org/1991,12422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.07.1983 - II R 105/82

    Lebzeitige Zuwendungen an Erblasser für vertragliche Erbeinsetzung als

    Auszug aus BFH, 05.06.1991 - II R 77/88
    Sein Erwerb als Vermächtnisnehmer (§ 1941 Abs. 1 und 2, §§ 2174, 2176 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974) ist durch die Aufwendungen seines Vaters nicht belastet worden; er war durch den Erbvertrag nicht verpflichtet, Zahlungen an die Erblasserin zu leisten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.02.1991 - IX B 5/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,22677
BFH, 13.02.1991 - IX B 5/90 (https://dejure.org/1991,22677)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1991 - IX B 5/90 (https://dejure.org/1991,22677)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - IX B 5/90 (https://dejure.org/1991,22677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 746
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des

    Auszug aus BFH, 13.02.1991 - IX B 5/90
    Anschluß an BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1982 VIII B 36/82.
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Die Beteiligten haben, da sich mit Ablauf des Monats März 1992 eine Änderung des vorläufig auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrages im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann (§ 42 b Abs. 3 EStG) und ein Übergang zum Fortsetzungsfeststellungsverfahren entsprechend § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Februar 1991 IX B 5/90, BFH/NV 1991, 746; vom 17. Januar 1985 VII B 46/84, BFHE 142, 564, BStBl II 1985, 302), den Rechtsstreit zutreffend in der Hauptsache für erledigt erklärt.
  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

    Da der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich für den Arbeitnehmer spätestens bei der Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum durchführen muß, der im Monat März des dem Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahres endet, besteht spätestens nach Ablauf dieses Zeitpunkts kein Rechtsschutzinteresse mehr für den Steuerpflichtigen auf Eintragung eines Freibetrags (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1982 VIII B 36/82, BFHE 137, 232, BStBl II 1983, 232, m. w. N. zur Rechtsprechung, und vom 13. Februar 1991 IX B 5/90, BFH/NV 1991, 746).
  • FG Hamburg, 03.05.2000 - VI 135/99

    Übertragung des Kinderfreibetrages

    Die Klägerin hat ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, weil eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene, rechtskräftige Entscheidung aus prozessökonomischen Gründen auch für die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 28.3. 1990 X R 160/88, BStBl 11, 815, BFH-Beschluss vom 13.2. 1991 IX B 5/90, BFH/NV 1991, 746).
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