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   BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87   

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BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87 (https://dejure.org/1991,6097)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1991 - VI R 161/87 (https://dejure.org/1991,6097)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1991 - VI R 161/87 (https://dejure.org/1991,6097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87
    Die Vorentscheidung ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. das die Reise einer Lehrerin in die DDR betreffende Senatsurteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH / NV 1990, 558, 559).

    Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 aber vor, wenn derartige Kosten nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

    Sie können, wie der Große Senat in dem genannten Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 172) nochmals hervorgehoben hat, bei einem Steuerpflichtigen nicht deshalb zum Abzug als Werbungskosten zugelassen werden, weil dieser die zufällig entstandene oder bewußt herbeigeführte Möglichkeit hat, zu den Reisezielen, ohne daß diese aus einem konkreten beruflichen Anlaß erreicht werden müßten, eine berufliche Verbindung herzustellen.

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87
    Es kann deshalb der Auffassung der Vorinstanz, daß diese auf einen privaten Charakter der Reise hinweisenden Gesichtspunkte durch das fachliche Interesse so stark überlagert gewesen seien, daß sie nicht mehr ins Gewicht fielen, nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch die einen Professor für Geographie betreffenden Urteile des Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575, sowie das die Reise einer Lehrerin in die DDR betreffende Urteil in BFH / NV 1990, 558).
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87
    Es kann deshalb der Auffassung der Vorinstanz, daß diese auf einen privaten Charakter der Reise hinweisenden Gesichtspunkte durch das fachliche Interesse so stark überlagert gewesen seien, daß sie nicht mehr ins Gewicht fielen, nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch die einen Professor für Geographie betreffenden Urteile des Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575, sowie das die Reise einer Lehrerin in die DDR betreffende Urteil in BFH / NV 1990, 558).
  • BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten - Anforderungen an das

    Auszug aus BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87
    Die Vorentscheidung ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. das die Reise einer Lehrerin in die DDR betreffende Senatsurteil vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH / NV 1990, 558, 559).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 08.08.1991 - VI R 161/87
    Sie können, wie der Große Senat in dem genannten Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 172) nochmals hervorgehoben hat, bei einem Steuerpflichtigen nicht deshalb zum Abzug als Werbungskosten zugelassen werden, weil dieser die zufällig entstandene oder bewußt herbeigeführte Möglichkeit hat, zu den Reisezielen, ohne daß diese aus einem konkreten beruflichen Anlaß erreicht werden müßten, eine berufliche Verbindung herzustellen.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    bb) Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu (Urteile vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 - Studienreisen eines Herstellers und Vertreibers von orthopädischen Hilfsmitteln; vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93 - Türkeireise einer Berufsschullehrerin, die fast ausschließlich türkische Schülerinnen unterrichtet; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 - Steuerberater-Symposium auf der "Finnjet"; vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558; vom 8. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100 - jeweils Studienreise eines Lehrers in die DDR; vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232; vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240; vom 14. Mai 1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653 - jeweils vom Dienstherrn genehmigte Auslandsstudienreise von Referendaren; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 - von der Hochschule genehmigte Auslandsstudienreise eines Geographieprofessors; vom 2. März 1995 IV R 59/94, BFH/NV 1995, 959 - Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte in Sils Maria; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 - Englandreise einer Englischlehrerin; vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681 - Israelreise einer Religionslehrerin mit dem Schulkollegium).
  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

    (so auch Thüringisches Finanzgericht Urteil vom 12. April 2000 III 1276/96, EFG 2000, 1237 ) Insoweit gelten die gleichen Grundsätze für Inlands- und Auslandsreisen (vgl. BFH-Urteil vom 08. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100).
  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 207/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Lehrerin außerhalb der Ferienzeit für eine

    Da die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558, 559 sowie vom 08.08.1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100) kommt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 28.10.1999 RsC 55/98 keine unmittelbare Bedeutung zu.
  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 208/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für eine Bildungsreise

    Da die von der Rechtsprechung des BFH zu Auslandsgruppenreisen festgelegten Grundsätze auch für Reisen gelten, die im Inland oder vor der Wiedervereinigung in die damalige DDR durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558, 559 sowie vom 08.08.1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100) kommt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 28.10.1999 Rs. C-55/98 keine unmittelbare Bedeutung zu.
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 6 K 195/95

    Lohnsteuer; Informationsreise zum Kennenlernen des Umfeldes des künftigen

    Nach den Kriterien des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. Beschluß vom 27.11.1978, BStBl II 1978, 213 [BFH 21.12.1977 - I R 181/74] ) sei eine Reise dann nicht ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich veranlaßt, wenn durch die Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt werde, das nicht von untergeordneter Bedeutung sei (BFH-Urteile vom 8.8.1991, BFH/NV 1992, 100 und vom 28.11.1990, BFH/NV 1991, 448 ).
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