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   BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87   

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https://dejure.org/1991,8431
BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87 (https://dejure.org/1991,8431)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1991 - VI R 134/87 (https://dejure.org/1991,8431)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - VI R 134/87 (https://dejure.org/1991,8431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen, eines Steuerpflichtigen um in dem ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (Fortbildungskosten) im Falle der Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise als Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, führen nur dann zu Werbungskosten, wenn die Reisen zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interessen unternommen werden, also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87
    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, führen nur dann zu Werbungskosten, wenn die Reisen zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interessen unternommen werden, also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine Studienreise

    Auszug aus BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87
    Der Senat hat im nicht veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78 (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 zur Polenreise von Rechtsreferendaren) die Würdigung des FG nicht beanstandet, daß der anläßlich einer USA-Reise erfolgte Besuch einer Stadtverwaltung, des Kapitols, des Supreme Court und der deutschen Botschaft nicht den speziellen beruflichen Bedürfnissen eines Gerichtsreferendars, sondern der Erweiterung dessen Allgemeinbildung gedient habe.
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