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   BFH, 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90   

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https://dejure.org/1991,1413
BFH, 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90 (https://dejure.org/1991,1413)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90 (https://dejure.org/1991,1413)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - I B 227/90, I B 228/90 (https://dejure.org/1991,1413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge eines Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung bei unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge eines Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung bei unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 341
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG 1984) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (s. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 m. w. N.).

    Es gibt keine festen Regeln für die Angemessenheit der Bezüge eines Geschäftsführers (s. BFH-Urteil in BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).

  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Bei beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer klaren und im voraus getroffenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt von der Kapitalgesellschaft gezahlt werden soll (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454 m. w. N.).

    A und B waren hinsichtlich der die Nachzahlung betreffenden Vereinbarung beherrschende Gesellschafter der Antragstellerin, da sie insoweit gleichgerichtete Interessen verfolgten (BFH-Urteil in BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 41/87

    Zur steuerlichen Behandlung der Erfüllung einer Forderung des Gesellschafters an

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Andere Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen i. S. des § 27 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 KStG 1984) sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluß beruhen und sich durch einen tatsächlichen Mittelabfluß oder Verzicht auf die Vermögensmehrung konkretisiert haben (s. BFH-Urteile vom 30. Mai 1990 I R 41/87, BFHE 161, 87, BStBl II 1991, 588; vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Wird gegen einen Beschluß des FG wegen Aussetzung der Vollziehung zulässigerweise Beschwerde eingelegt, ist der Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung des FG in tatsächlicher und rechtlichr Hinsicht in vollem Umfang zu überprüfen und über den Aussetzungsantrag zu entscheiden, soweit dem nicht das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegensteht (s. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; vom 4. Juli 1969 III B 6/69, BFHE 96, 337, BStBl II 1969, 657; vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/NV 1988, 675).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 2. Auflage 1987, § 69 Anm. 88 m. w. N.).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Dabei sind zu berücksichtigen: die gesamten Vermögensvorteile (z. B. Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Prämien, geldwerte Nutzungsmöglichkeiten, Ruhegehaltszusagen), die der Gesellschafter als Entgelt für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft erhält (sog. Gesamtbezüge), die Art und der Umfang seiner Tätigkeit, die voraussichtliche Ertragsentwicklung des Unternehmens, das Verhältnis der Gesamtbezüge zum erwarteten Gesamtgewinn und zur voraussichtlichen Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe für entsprechende Tätigkeiten leisten (s. BFH-Urteile vom 11. September 1968 I 89/63, BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809; vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 04.07.1969 - III B 6/69

    Verbot der Schlechterstellung - Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Wird gegen einen Beschluß des FG wegen Aussetzung der Vollziehung zulässigerweise Beschwerde eingelegt, ist der Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung des FG in tatsächlicher und rechtlichr Hinsicht in vollem Umfang zu überprüfen und über den Aussetzungsantrag zu entscheiden, soweit dem nicht das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegensteht (s. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; vom 4. Juli 1969 III B 6/69, BFHE 96, 337, BStBl II 1969, 657; vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/NV 1988, 675).
  • BFH, 16.12.1987 - V B 40/85

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Wird gegen einen Beschluß des FG wegen Aussetzung der Vollziehung zulässigerweise Beschwerde eingelegt, ist der Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung des FG in tatsächlicher und rechtlichr Hinsicht in vollem Umfang zu überprüfen und über den Aussetzungsantrag zu entscheiden, soweit dem nicht das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegensteht (s. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538; vom 4. Juli 1969 III B 6/69, BFHE 96, 337, BStBl II 1969, 657; vom 16. Dezember 1987 V B 40/85, BFH/NV 1988, 675).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH seit dem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte Vermögensminderung angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendete, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 16.10.1991 - I B 227/90
    Dabei sind zu berücksichtigen: die gesamten Vermögensvorteile (z. B. Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Prämien, geldwerte Nutzungsmöglichkeiten, Ruhegehaltszusagen), die der Gesellschafter als Entgelt für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft erhält (sog. Gesamtbezüge), die Art und der Umfang seiner Tätigkeit, die voraussichtliche Ertragsentwicklung des Unternehmens, das Verhältnis der Gesamtbezüge zum erwarteten Gesamtgewinn und zur voraussichtlichen Kapitalverzinsung sowie Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe für entsprechende Tätigkeiten leisten (s. BFH-Urteile vom 11. September 1968 I 89/63, BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809; vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 47/88

    1. Zur Weitergabe zuvor erworbener eigener Anteile unter Preis an andere

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    In der Rechtsprechung ist bei der Prüfung der Angemessenheit der Bezüge anderer leitender Angestellter, die zugleich Gesellschafter sind, allerdings vereinzelt auch eine Gleichstellung zwischen Geschäftsführer und leitendem Angestellten vorgenommen worden (so z.B. im BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1991 I B 227, 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Weder die Gewinntantieme allein betrachtet in Höhe von 331/3 v. H. des erwirtschafteten Jahresgewinns der KG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 375, BStBl II 1986, 599) noch die Gesamtausstattung des Beigeladenen zu 1 (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341, m. w. N.) sind indessen offensichtlich unangemessen oder ungewöhnlich.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Zu prüfen bleibt ferner die Angemessenheit der Gesamtbezüge, die sich insbesondere aus dem Gehalt, der Tantieme und der Pensionszusage zusammensetzten (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1991 I B 227, 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

    Erst dieser erwartete und von den Geschäftsführern meist auch erbrachte höhere persönliche Einsatz rechtfertigt es, bei Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütungen diese nicht mit Tarifgehältern zu vergleichen und auch keine allgemeinen absoluten Obergrenzen festzulegen (vgl. Senatsentscheidungen vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341; vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Zu dieser Frage der Angemessenheit (auch im Rahmen der an W zu zahlenden Gesamtvergütung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1991 I B 227, 228/90, BFH/NV 1992, 341) hat das FG aufgrund seiner Rechtsauffassung bislang noch nicht Stellung genommen.
  • BFH, 12.01.2021 - II B 61/19

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren

    Wird gegen einen Beschluss des FG wegen AdV zulässigerweise Beschwerde eingelegt, ist der BFH berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung des FG in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341, unter III.1., m.w.N.).
  • FG Köln, 06.02.2019 - 10 V 1706/18

    Körperschaftsteuer: Keine gesetzliche Ausschlussfrist für (nachträglichen) Antrag

    Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10.07.1980 - IV B 77/79, BStBl II 1980, 697; vom 12.11.1992 - XI B 69/92, BStBl II 1993, 263; vom 16.10.1991 - I B 227/90, I B 228/90, I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Oktober 1991 I B 227/90, I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • FG Düsseldorf, 26.01.1993 - 6 K 51/88

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Nahestehende Person; Pensionsrückstellung;

    Die Angemessenheit der Bezüge leitender Angestellter einer Kapitalgesellschaft hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BFH-Beschluß vom 16.10.1991, I B 227, 228/90, BFH/NV 1992, 341).

    Dabei sind die gesamten Vermögensvorteile z.B. Gehälter, Tantiemen, Prämien, geldwerte Nutzungsmöglichkeiten, Ruhegehaltszusagen), die Art. und der Umfang der Tätigkeit, die voraussichtliche Ertragsentwicklung des Unternehmens, das Verhältnis der Gesamtbezüge zum erwarteten Gesamtgewinn und zur voraussichtlichen Kapitalverzinsung sowie Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe für entsprechende Tätigkeiten leisten, zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 341).

  • FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99

    Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von

  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

  • FG Hessen, 07.05.2004 - 4 K 2572/02

    Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen bei

  • BFH, 06.05.2004 - I B 223/03

    Gewinntantieme; vGA

  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

  • BFH, 07.04.1998 - V B 134/97

    Umsatzsteuerpflicht im Fall des echten Factoring

  • BFH, 17.03.1994 - XI B 82/93

    Verfahrensrecht; Aussetzung der Vollziehung wegen Vorsteuerabzug (§ 69 FGO )

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - 3 V 1569/21

    Zur Besteuerung von Angestellten selbständiger Organisationen

  • FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09

    Anforderungen an Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher

  • BFH, 31.08.1993 - VII B 142/93

    Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheides gegen Sicherheitsleistung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 3 V 1148/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • BFH, 30.06.1997 - V B 20/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids gegen einen

  • FG München, 24.09.2002 - 6 K 2274/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschlägen;

  • FG München, 20.11.2001 - 6 K 3763/00

    Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Gastronomiegewerbe;

  • BFH, 05.10.1993 - V B 58/93

    Heranziehung zur Umsatzsteuer wegen Verkaufs von biblischen Veröffentlichungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.10.2019 - 6 V 1039/19

    Energiesteuer - Widerruf der Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Kohle bei

  • FG Niedersachsen, 25.08.1998 - VI 275/96

    Gehalt einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als verdeckte Gewinnausschüttung;

  • FG Brandenburg, 28.11.1996 - 2 K 1453/95

    Steuerliche Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer

  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94

    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

  • FG Sachsen, 25.01.2010 - 6 V 2080/09
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