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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1992 - X B 18/91   

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https://dejure.org/1992,4412
BFH, 10.03.1992 - X B 18/91 (https://dejure.org/1992,4412)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1992 - X B 18/91 (https://dejure.org/1992,4412)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1992 - X B 18/91 (https://dejure.org/1992,4412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Darlegungen der Steuerfahndung durch ein Finanzgericht im Rahmen seiner Schätzungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 369
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.06.1973 - V R 64/72

    Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während

    Auszug aus BFH, 10.03.1992 - X B 18/91
    Auf die Rechtsprechung zum Verwertungsverbot von Ermittlungen aus einer rechtswidrigen Prüfungsanordnung wird hingewiesen (BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716, und weitere Entscheidungen).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Umgekehrt kann --in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung-- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 208 AO 1977 Tz. 143; vgl. auch § 33 Abs. 3 FGO).

    Soweit diese Folgerungen nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 367 unter dem Vorbehalt sog. Nichtentscheidungen oder nichtiger Entscheidung des AG oder LG stehen, ist hierauf im anhängigen Verfahren nicht einzugehen; die Voraussetzungen hierfür (vgl. z.B. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., Vor § 124 Rz. 20) sind mit Rücksicht auf die gegenüber den Antragstellern ergangenen Durchsuchungs- und Beschwerdebeschlüsse offenkundig nicht erfüllt.

  • FG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 6 V 382/07

    Zum Verwertungsverbot bei Zufallsfunden durch die Steuerfahndung, wenn keine

    Zum zweiten kann ein Verwertungsverbot, das aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden Ermittlungsmaßnahme hergeleitet werden soll, nur eingreifen, wenn diese Maßnahme in dem für sie vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt wird (BFH-Beschluss vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367).

    Wird der Beschluss des AG nicht angefochten oder die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen, entfaltet eine Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine (nochmalige) Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367;vom 15. Mai 2002 V B 74/01, BFH/NV 2002, 1279).

    Umgekehrt kann -in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716)- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden -d.h. anfechtbaren- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, unter III. 3. a aa; ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497, unter II. 5.; in BFH/NV 1992, 367, unter 1.;vom 11. Juli 1979 I B 10/79, BFHE 128, 170, BStBl II 1979, 704, 705; BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, unter 3.).

  • BFH, 17.07.2003 - X B 19/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Wird der Beschluss des AG --wie im Streitfall-- nicht angefochten oder die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen, entfaltet die Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine (nochmalige) Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 15. Mai 2002 V B 74/01, BFH/NV 2002, 1279).

    Umgekehrt kann --in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716)-- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, unter III. 3. a aa; ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497, unter II. 5.; in BFH/NV 1992, 367, unter 1.; vom 11. Juli 1979 I B 10/79, BFHE 128, 170, BStBl II 1979, 704, 705; BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, unter 3.).

    Angesichts dieser ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung hätte die Klägerin näher (substantiiert) darlegen müssen, dass gleichwohl eine Klärungsfähigkeit anzunehmen ist, etwa weil der hier in Rede stehende Durchsuchungsbeschluss infolge Zeitablaufs an so schweren Mängeln leide, dass er einer "Nichtentscheidung" gleichkomme (zu dieser Konstellation vgl. die beiläufigen, keine abschließende Entscheidung treffenden Äußerungen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1992, 367, unter 1.).

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Umgekehrt kann - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung - ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden - d.h. anfechtbaren - Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497 ; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 208 AO 1977 Tz. 143; vgl. auch § 33 Abs. 3 FGO ).
  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Dies gilt jedenfalls, soweit es sich bei den Beschlüssen des AG und des LG nicht um sog. Nichtentscheidungen oder nichtige Entscheidungen handelt (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367, und in BFH/NV 2002, 749) bzw. soweit sich die Beschlüsse nicht als offensichtlich grob fehlerhaft und damit als greifbar gesetzwidrig erweisen (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 V 626/99

    Voraussetzungen der Vermögensteuer-Pflichtigkeit

    Das erkennende Gericht ist nicht befugt, die Durchsuchungsanordnung eines Amtsgerichts einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen (vgl. Beschluß des BFH vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 369).

    Da die Rechtswidrigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme bisher nicht festgestellt ist, läßt sich ein Verwertungsverbot der durch diese Ermittlungsmaßnahme aufgefundenen Unterlagen daraus nicht herleiten (BFH vom 10. März 1992 X B 18/91).

  • BFH, 17.05.1995 - I B 118/94

    Steuerfahndung - Besteuerungsverfahren - Spontanauskunft

    Dasselbe würde voraussetzen, daß die Rechtswidrigkeit entweder der Durchsuchungsanordnung oder doch zumindest der Beschlagnahme der Korrespondenz in dem dafür vorgesehenen Verfahren festgestellt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716; vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789; BFH-Beschluß vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 3858/01

    Verwertungsverbot; rechtswidrige Durchsuchung; Unterlagen; Besteuerungsverfahrens

    Umgekehrt kann - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung - ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden - d.h. anfechtbaren - Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Januar 2002 VIII B 91/01, a.a.O., vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BStBl II 1995, 497 ).
  • BFH, 15.05.2002 - V B 74/01

    Verwertung von im Rahmen einer Ap ermittelten Tatsachen; Überprüfung der

    Ferner ist bereits geklärt, dass die Steuergerichte nicht befugt sind, im Steuerfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob eine (die Steuerfahndungsprüfung einleitende) Durchsuchungsanordnung eines Amtsgerichts nach § 102 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367).
  • FG Nürnberg, 07.10.1997 - II 210/96
    Die Steuergerichte sind nicht befugt, im Steuerfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob eine Durchsuchungsanordnung mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. Beschluß des BFH vom 10.03.1992 X B 18/91 , BFH/NV 1992, 367).
  • FG Köln, 08.12.1999 - 2 V 7278/99

    Reichweite des Bankgeheimnisses bei Steuerfahndungsprüfung

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Rechtsprechung
   BFH, 23.01.1991 - II R 79/87   

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https://dejure.org/1991,6610
BFH, 23.01.1991 - II R 79/87 (https://dejure.org/1991,6610)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1991 - II R 79/87 (https://dejure.org/1991,6610)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - II R 79/87 (https://dejure.org/1991,6610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens bei der Feststellung des Einheitswerts für den gewerblichen Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.05.1981 - III R 26/79

    Blockheizwerk - Fernheizwerk - Gewährung von Beihilfe - Kapitalzuschuß -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - II R 79/87
    Nach den Urteilen des III. Senats vom 8. Mai 1981 III R 109/76 (BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700) und III R 26/79 (BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702) können zwei Umstände zur generellen Entkräftung der Teilwertvermutung führen:.

    die starken unternehmenspolitischen Beschränkungen des Zuschußempfängers, wie sie in dem Fall des Blockheizwerkes vorlagen (vgl. BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702).

    Die Zuschüsse aus GA-Mitteln sind auch nicht mit solchen Verwendungsauflagen verknüpft, die mit den unternehmenspolitischen Beschränkungen des Zuschußempfängers im Falle des Blockheizwerkes (BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702) verglichen werden könnten.

  • BFH, 12.04.1989 - II R 121/87

    Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - II R 79/87
    Der erkennende Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 12. April 1989 II R 213/85 (BFHE 156, 507, BStBl II 1989, 545) und II R 121/87 (BFHE 156, 510, BStBl II 1989, 547) ausgesprochen, daß Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen die nicht um Investitionszulagen und -zuschüsse gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten Wirtschaftsgüter sind.

    Denn bezuschußte Wirtschaftsgüter haben nicht generell einen nach Maßgabe des Zuschusses verminderten Teilwert (s. BFHE 156, 510, BStBl II 1989, 547).

  • BFH, 08.05.1981 - III R 109/76

    Seeschiffahrt - Schiffbauzuschuß - Kapitalzuschuß - Bewertung eines Seeschiffes -

    Auszug aus BFH, 23.01.1991 - II R 79/87
    Nach den Urteilen des III. Senats vom 8. Mai 1981 III R 109/76 (BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700) und III R 26/79 (BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702) können zwei Umstände zur generellen Entkräftung der Teilwertvermutung führen:.

    die generelle Beeinflussung des Marktpreises von bestimmten Wirtschaftsgütern, wie dies z. B. nach Meinung des III. Senats hinsichtlich des Marktpreises der inländischen Schiffe der Fall war (vgl. BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700);.

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