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   BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91   

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BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91 (https://dejure.org/1992,6937)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1992 - XI R 19/91 (https://dejure.org/1992,6937)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - XI R 19/91 (https://dejure.org/1992,6937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Verschuldens des Finanzamtes bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 534
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Da hinsichtlich der Sorgfaltspflichten bei der Wahrung prozessualer Pflichten grundsätzlich gegenüber den Finanzbehörden die gleichen Maßstäbe anzulegen sind wie gegenüber Parteien und Prozeßbevollmächtigten (BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1981 IV R 100/80, BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131), ist vom FA eine wirksame Überwachung des Postausgangs fristwahrender Schriftsätze zu verlangen.

    Vielmehr erfordert eine angemessene Behandlung derartiger Schriftstücke, daß entweder - wie bei Rechtsanwälten üblich - ein Postausgangsbuch geführt wird, daß das Schriftstück in irgendeiner geeigneten Form als fristgebunden gegenüber der Poststelle kenntlich gemacht wird (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. März 1987, 9 b RU 8/86, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1987, 786) oder daß die mit der Ausfertigung betraute Kanzleibedienstete die Postausgangsstelle auf die besondere Bedeutung des Schriftstücks und die zu wahrende Frist ausdrücklich hinweist (BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH / NV 1989, 180).

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Vielmehr erfordert eine angemessene Behandlung derartiger Schriftstücke, daß entweder - wie bei Rechtsanwälten üblich - ein Postausgangsbuch geführt wird, daß das Schriftstück in irgendeiner geeigneten Form als fristgebunden gegenüber der Poststelle kenntlich gemacht wird (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. März 1987, 9 b RU 8/86, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1987, 786) oder daß die mit der Ausfertigung betraute Kanzleibedienstete die Postausgangsstelle auf die besondere Bedeutung des Schriftstücks und die zu wahrende Frist ausdrücklich hinweist (BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH / NV 1989, 180).
  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86

    Beginn der Rechtsmittelfrist - Entscheidung des Finanzgerichts - Wiederholte

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Vielmehr erfordert eine angemessene Behandlung derartiger Schriftstücke, daß entweder - wie bei Rechtsanwälten üblich - ein Postausgangsbuch geführt wird, daß das Schriftstück in irgendeiner geeigneten Form als fristgebunden gegenüber der Poststelle kenntlich gemacht wird (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. März 1987, 9 b RU 8/86, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1987, 786) oder daß die mit der Ausfertigung betraute Kanzleibedienstete die Postausgangsstelle auf die besondere Bedeutung des Schriftstücks und die zu wahrende Frist ausdrücklich hinweist (BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH / NV 1989, 180).
  • BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Da nach § 56 Abs. 2 FGO sämtliche eine Wiedereinsetzung rechtfertigende Tatsachen mit dem Wiedereinsetzungsantrag vorzutragen sind (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH / NV 1986, 30; vom 28. Januar 1986 VIII R 9/84, BFH / NV 1986, 417), kann ein weiterer Tatsachenvortrag des FA nicht mehr erfolgen.
  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Vielmehr müssen zur Rechtfertigung eines Wiedereinsetzungsantrags Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die eine Grundlage dafür bieten, nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Versendung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen (BFH-Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Vielmehr erfordert eine angemessene Behandlung derartiger Schriftstücke, daß entweder - wie bei Rechtsanwälten üblich - ein Postausgangsbuch geführt wird, daß das Schriftstück in irgendeiner geeigneten Form als fristgebunden gegenüber der Poststelle kenntlich gemacht wird (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. März 1987, 9 b RU 8/86, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1987, 786) oder daß die mit der Ausfertigung betraute Kanzleibedienstete die Postausgangsstelle auf die besondere Bedeutung des Schriftstücks und die zu wahrende Frist ausdrücklich hinweist (BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH / NV 1989, 180).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 86/88

    Revision - Überzeugung des Finanzgerichts - Postabsendeverfahren - Datum der

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Ein bloßer Aktenvermerk der Kanzlei genügt nicht, um diesen Zeitpunkt glaubhaft zu machen, weil sonst Steuerpflichtige den ihnen regelmäßig nicht möglichen "Gegenbeweis" führen müßten (BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 86/88, BFHE 157, 19, BStBl II 1989, 695).
  • BFH, 28.01.1986 - VIII R 9/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Da nach § 56 Abs. 2 FGO sämtliche eine Wiedereinsetzung rechtfertigende Tatsachen mit dem Wiedereinsetzungsantrag vorzutragen sind (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH / NV 1986, 30; vom 28. Januar 1986 VIII R 9/84, BFH / NV 1986, 417), kann ein weiterer Tatsachenvortrag des FA nicht mehr erfolgen.
  • BFH, 16.04.1986 - IX R 62/82

    Prämien für zwei im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Da auch eine Versendung außerhalb des Postweges nicht auszuschließen ist, kann sich das FA auf eine Verzögerung der Postlaufzeit nicht berufen (BFH-Beschluß vom 16. April 1986 IX R 62/82, BFH / NV 1986, 618).
  • BFH, 09.06.1988 - VII R 125/87

    Berücksichtigung des Verschuldens eines Boten als eigenes Verschulden an der

    Auszug aus BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91
    Vielmehr erfordert eine angemessene Behandlung derartiger Schriftstücke, daß entweder - wie bei Rechtsanwälten üblich - ein Postausgangsbuch geführt wird, daß das Schriftstück in irgendeiner geeigneten Form als fristgebunden gegenüber der Poststelle kenntlich gemacht wird (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. März 1987, 9 b RU 8/86, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1987, 786) oder daß die mit der Ausfertigung betraute Kanzleibedienstete die Postausgangsstelle auf die besondere Bedeutung des Schriftstücks und die zu wahrende Frist ausdrücklich hinweist (BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131; vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; vom 9. Juni 1988 VII R 125/87, BFH / NV 1989, 180).
  • BFH, 13.11.1986 - IX R 84/86

    Entschuldbarkeit einer Verzögerung der normalen Laufzeit mit einer Absendung per

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 20/91
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2019 - 8 U 57/16

    VOB-Vertrag: Anforderungen an eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit

    (Auch) Letzteres darzustellen, wäre die Klägerin aber verpflichtet gewesen (vgl. - dem Gedanken nach - auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 1990, Az.: 1 Ws 450/90, zit. nach "juris": "Die Einhaltung dieser Frist ist ... ausreichend dargelegt, wenn der Antragsteller mitteilt, er habe die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt zur Post gegeben, der rechtzeitigen Zugang ... vermuten lässt."; vgl. des weiteren - dem Gedanken nach - BFH, Beschluss vom 12. Februar 1992, Az.: XI R 19/91, zit. nach "juris": "Das FA trägt die Darlegungslast für den tatsächlichen Zeitpunkt der Absendung eines Schriftstücks.").
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Unterbleibt ein solcher Hinweis und findet nur eine Kontrolle der Übergabe des Poststücks an eine zur Weiterleitung zuständige Stelle wie die Registratur oder die Postausgangsstelle statt (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 47; BGH-Beschluß vom 31. Mai 1976 VII ZB 8/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 98), wird die Erledigung also lediglich durch Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, festgehalten, genügt dies nicht, um bei Fristversäumnis mangels Organisationsverschuldens Nachsicht gewähren zu können (vgl. u.a. BFH-Entscheidungen in BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534; vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614, und vom 17. Dezember 1996 IX R 12/96, BFH/NV 1997, 670).
  • BFH, 07.07.2003 - II B 5/03

    Wiedereinsetzung; Postausgangskontrolle des FA

    Unterbleibt ein solcher Hinweis und findet nur eine Kontrolle der Übergabe des Poststücks an die Postausgangsstelle statt, wird die Erledigung also lediglich durch Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, festgehalten, genügt dies nicht, um bei einer Fristversäumnis mangels Organisationsverschuldens Nachsicht gewähren zu können (vgl. u.a. BFH-Entscheidungen in BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534; vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614; vom 17. Dezember 1996 IX R 12/96, BFH/NV 1997, 670, und vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 12/96

    Frist für die Einlegung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an die Postausgangsstelle weiterleitet, genügt nicht (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534, und vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 23.04.1998 - X R 83/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der

    Wird zur Rechtfertigung eines -- hier sinngemäß gestellten -- Wiedereinsetzungsantrags die fristgerechte Bearbeitung und ein -- unverschuldeter -- Fehler bei der Übermittlung des Fristverlängerungsantrages behauptet, müssen die Tatsachen vollständig vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die eine Grundlage dafür bieten, nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitig Versendung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen (BFH-Beschluß vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1993 - VIII R 61/91

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Nichteinhaltung einer

    Im übrigen muß, wenn eine Ausgangskontrolle von Fristensachen durch Ausgangsvermerk im Postausgangsbuch oder Fristenkontrollbuch nicht vorgesehen ist, die mit der Absendung beauftragte Poststelle zumindest auf die Frist und die besondere Wichtigkeit des Schriftstücks hingewiesen werden (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFHE 137, 220, BStBl II 1982, 131; BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; Beschluß vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534 m.w.N.).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 20/91
    Parallelentscheidung: BFH, 12.2.1992, XI R 19/91, NV.
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