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   BFH, 03.06.1992 - X R 50/91   

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BFH, 03.06.1992 - X R 50/91 (https://dejure.org/1992,3892)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1992 - X R 50/91 (https://dejure.org/1992,3892)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - X R 50/91 (https://dejure.org/1992,3892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen Festellungen beruht - Abbuchung einer Betriebsschuld bei längerer Nichtgeltendmachung durch den Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 741
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 50/91
    Der BFH hat zwar entschieden, daß Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erfüllen sind, weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz auszuweisen sind (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).

    Eine solche Annahme ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles feststeht, daß die Verbindlichkeit nicht mehr erfüllt werden muß; im allgemeinen ist jedoch davon auszugehen, daß der Gläubiger von seinen Rechten Gebrauch machen wird (BFHE 155, 322, 327, BStBl II 1989, 359).

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 50/91
    Der erkennende Senat hat sich in dem Urteil vom 16. Mai 1990 X R 72/87 (BFHE 161, 451 [BFH 16.05.1990 - X R 72/87], BStBl II 1990, 1044) der Auffassung angeschlossen, daß ein unrichtiger Bilanzansatz grundsätzlich erfolgswirksam in der ersten offenen Steuerbilanz richtigzustellen ist; diese Frage ist allerdings unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Korrekturmöglichkeiten zu beantworten, ab 1. Januar 1977 insbesondere unter Anwendung des § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO 1977), der eine Rückwärtsberichtigung unabhängig vom Ablauf der Festsetzungsfrist erlaubt (§ 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977).

    § 174 Abs. 4 AO 1977 ist indessen auf Steueransprüche, die wie hier vor dem 1. Januar 1977 entstanden sind, nicht anzuwenden (BFHE 161, 451, 454 f. [BFH 16.05.1990 - X R 72/87], BStBl II 1990, 1044), so daß im Streitfall die Schlußbilanz des Streitjahres die erste offene Bilanz ist.

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 29/82

    Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 50/91
    Das FG meint schließlich, bei einem wirksamen Erlaß der Darlehensschuld im Jahre 1967 müsse die im Streitjahr vorzunehmende Bilanzberichtigung gewinnwirksam durchgeführt werden, da die Veranlagungen vor 1972 - auch die für 1967 - wegen Verjährung nicht mehr geändert werden könnten (BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142) und die passivierte Schuld zu Lasten des Gewinns gebildet worden sei (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, BStBl II 1985, 308).

    Das BFH-Urteil in BFHE 143, 71, BStBl II 1985, 308, auf das das FG hingewiesen hat, hatte den Fall zu beurteilen, daß eine angebliche Darlehensschuld als nicht existent anzusehen war; die erfolgswirksame Ausbuchung eines solchen Passivpostens, dem keine Schuld zugrunde liegt, setzt voraus, daß der Passivposten erfolgswirksam gebildet worden ist.

  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 50/91
    Das FG meint schließlich, bei einem wirksamen Erlaß der Darlehensschuld im Jahre 1967 müsse die im Streitjahr vorzunehmende Bilanzberichtigung gewinnwirksam durchgeführt werden, da die Veranlagungen vor 1972 - auch die für 1967 - wegen Verjährung nicht mehr geändert werden könnten (BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142) und die passivierte Schuld zu Lasten des Gewinns gebildet worden sei (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, BStBl II 1985, 308).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 50/91
    Das FG beruft sich zu Unrecht auf die Äußerung in dem BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 10/83 (BFHE 141, 488, 490, BStBl II 1984, 786), die nachträgliche Erhöhung eines Anspruchs durch einen (begünstigenden) Vergleich sei bei dem Gläubiger außerhalb eines Betriebsveräußerungsvorgangs im Jahre des Vergleichs zu berücksichtigen.
  • BFH, 16.02.1996 - I R 73/95

    Sozialabgaben - Hinterzogene Lohnsteuer

    Eine Ausnahme besteht nur für Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen (so grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; ebenso BFH-Urteile vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479; vom 12. Dezember 1990 I R 27/88, BFH/NV 1992, 8; vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741; vom 9. Februar 1993 VIII R 21/93, BFHE 170, 540, BStBl II 1993, 543; vom 24. Februar 1994 IV R 103/92, BFH/NV 1994, 779; vom 30. März 1993 IV R 57/91, BFHE 170, 449, BStBl II 1993, 502; vom 20. September 1995 X R 225/93, BFHE 178, 434; zustimmend Bordewin, Rechts- und Wirtschaftspraxis 1989/1181, SG 1.3, 2938; Mathiak, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1989, 661; Kempermann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 5 B 95).

    Der Grad der wahrscheinlichen Inanspruchnahme ist damit bei der Passivierung der Verbindlichkeit bzw. der Bildung einer Rückstellung ein anderer (vgl. auch BFH in BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; in BFH/NV 1992, 741; Mathiak, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1987, 253, 255, 256).

  • FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19

    Körperschaftsteuer - Muss eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer

    Eine solche Annahme ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles feststeht, dass die Verbindlichkeit nicht mehr erfüllt werden muss; im Allgemeinen ist jedoch davon auszugehen, dass der Gläubiger von seinen Rechten Gebrauch machen wird (vgl. BFH-Urteil vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741).

    Schließlich sind die Forderungen der Alleingesellschafterin der Klägerin auch nicht mit einer rechtsvernichtenden Einwendung oder dauerhaft wirkenden Einrede (z.B. Verjährung) behaftet, die eine gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Bilanz der Klägerin rechtfertigen könnten, wenn anzunehmen wäre, dass sich die Klägerin hierauf berufen hätte (vgl. hierzu etwa BFH-Urteile vom 3.6.1992 - X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 und vom 9.2.1993 - VIII R 21/92, BStBl. II 1993, 543; BFH-Beschluss vom 15.2.2000 - X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 39. Aufl., 2020, § 5 Rz. 313).

  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Anders als bei dem der Senatsentscheidung vom 3. Juni 1992 X R 50/91 (BFH/NV 1992, 741) zugrunde liegenden Sachverhalt ist im Streitfall der Verlust des Beweismittels in der Einflusssphäre des FA eingetreten.
  • BFH, 15.02.2000 - X B 121/99

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des

    Es müsse im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. Urteil vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741) unterstellt werden, dass der Gläubiger von seinen Rechten Gebrauch machen werde.

    Die von den Klägern befürwortete "Unterstellung" des Inhalts, dass der Gläubiger in nicht rechtsverjährter Zeit von seinem Recht Gebrauch macht, lässt sich auch nicht dem Senatsurteil in BFH/NV 1992, 741 entnehmen.

  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 21/92

    Keine Passivierung einer Verbindlichkeit, wenn anzunehmen ist, daß sich der

    In diesem Fall stellt die Verbindlichkeit für den Schuldner keine wirtschaftliche Last mehr dar (BFH-Urteile in BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741).

    Dasselbe gilt aber auch, wenn anzunehmen ist, daß er sich auf die Verjährung berufen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 741; Hüttemann, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Verbindlichkeiten, 2. Aufl., 1976, S. 35; Döllerer, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1975, 291, 292; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 8. Aufl., § 4 V 4; Mathiak, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1987, 255, 256).

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Vielmehr sind die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) abzumildern, wenn durch unangemessene Behandlung des Verfahrens durch das FG ein Beweismittel verlorengeht (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741).
  • FG Köln, 18.06.1998 - 15 K 6097/90

    Gewinnbringende Anlegung von Überschüssen beim Geldtransfer von Uganda nach

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  • BFH, 16.02.1996 - I R 150/94

    Erlaubt § 174 Abs. 4 AO 1977 die Aufhebung eines Steuerbescheides, in dem ein

  • BFH, 31.01.2014 - X B 52/13

    Beweiserhebung und Beweiswürdigung bei Verträgen unter nahen Angehörigen -

  • BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04

    Beweislast; steuerentlastende Tatsachen

  • BFH, 05.03.2007 - IX B 29/06

    NZB: überlange Verfahrensdauer

  • FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95

    Keine Beweiserleichterung für den Nachweis des Zugangs eines Bescheids nach

  • FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14

    Passivierung von Verbindlichkeiten bei geringer Wahrscheinlichkeit einer

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 7 K 28/94
  • FG Köln, 17.11.2016 - 12 K 2859/14
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