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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91   

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BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91 (https://dejure.org/1992,6910)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1992 - IV R 64/91 (https://dejure.org/1992,6910)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1992 - IV R 64/91 (https://dejure.org/1992,6910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Annahme einer wissenschaftlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Wissenschaftliche Tätigkeit

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U

    Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder

    Auszug aus BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91
    Der Begriff der Wissenschaft ist dabei in besonderem Maße mit den Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (BFH-urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263).

    Wissenschaftlich tätig ist nicht nur derjenige, der schöpferische Arbeit leistet (reine Wissenschaft), sondern auch derjenige, der das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet (angewandte Wissenschaft), sofern grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in einem wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Fragen (BFH-Urteil in BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263).

  • BFH, 27.02.1992 - IV R 27/90

    Wissenschaftliche Tätigkeit eines Marktforschers

    Auszug aus BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91
    Welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, richtet sich nach dem Charakter des jeweiligen Fachgebietes (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 IV R 27/90, BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826).

    Demgemäß hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826 entschieden, daß die Tätigkeit eines Marktforschers wissenschaftlich sein kann.

  • BFH, 18.07.1985 - IV R 59/83

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Beratender Volkswirt - Abfassung von Gutachten -

    Auszug aus BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91
    Allerdings hat der BFH die laufende Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, beratenden Betriebswirten und anderen Angehörigen der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aufgeführten "Katalogberufe" auch dann nicht als wissenschaftlich angesehen, wenn sie in der laufenden Erstellung von Gutachten bestand (BFH-Urteile vom 22.September 1976 IV R 20/76, BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31; vom 18. Juli 1985 IV R 59/83, BFHE 144, 233, BStBl II 1985, 655).
  • BFH, 22.09.1976 - IV R 20/76

    Arzt - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Erstellung selbständiger

    Auszug aus BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91
    Allerdings hat der BFH die laufende Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, beratenden Betriebswirten und anderen Angehörigen der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aufgeführten "Katalogberufe" auch dann nicht als wissenschaftlich angesehen, wenn sie in der laufenden Erstellung von Gutachten bestand (BFH-Urteile vom 22.September 1976 IV R 20/76, BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31; vom 18. Juli 1985 IV R 59/83, BFHE 144, 233, BStBl II 1985, 655).
  • BFH, 30.03.1976 - VIII R 137/75

    Eine psychologische Beraterin (Hellseherin) übt eine gewerbliche Tätigkeit aus

    Auszug aus BFH, 26.11.1992 - IV R 64/91
    Zu einer wissenschaftlichen Arbeit gehört ferner, daß sie von der Methodik her nachprüfbar und nachvollziehbar ist (BFH-Urteil vom 30. März 1976 VIII R 137/75, BFHE 118, 473, BStBl II 1976, 464).
  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Jedoch kann eine der forschenden Tätigkeit entsprechende hochstehende, besonders qualifizierte Arbeit dann angenommen werden, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Fälle systematisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Verständniszusammenhang gebracht werden, d.h. schwierige Grundsatzfragen zu beurteilen sind, wie dies z.B. in wissenschaftlichen Gutachten, bei denen schwierige Streit- und Grenzfragen nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten zu lösen sind, der Fall ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360; in BFH/NV 1994, 89; in BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241).

    Des Weiteren müssen für die Annahme der Wissenschaftlichkeit die Ergebnisse von der Methodik her nachprüfbar und nachvollziehbar sein (BFH-Urteile vom 30. März 1976 VIII R 137/75, BFHE 118, 473, BStBl II 1976, 464; in BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826; in BFH/NV 1993, 360).

    Eine beratende Tätigkeit ist vor allem dann als wissenschaftlich zu qualifizieren, wenn die mit den einzelnen Aufträgen gestellten Aufgaben einen Schwierigkeitsgrad oder eine Gestaltungshöhe erreichen wie sie wissenschaftliche Prüfungsarbeiten (z.B. Diplomarbeiten) oder wissenschaftliche Veröffentlichungen aufweisen (BFH-Urteile in BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826, betreffend Marktforscher; in BFH/NV 1994, 89, betreffend die Gestaltungshöhe einer Diplomarbeit und eine angewandte Markt- und Produktforschung; in BFH/NV 1993, 360, betreffend die Systematisierung von Pflanzen und Tieren; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 IV B 133/99, BFH/NV 2000, 1460, betreffend Unternehmensberatung durch Diplom-Psychologen - danach ist der Begriff der Wissenschaftlichkeit in der Rechtsprechung geklärt; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 20. Juni 2006 XI B 2/06, BFH/NV 2006, 1831).

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 2/95

    Eine Beratungstätigkeit, die auf die Lösung von Problemen in einem bestimmten

    Der Begriff der Wissenschaft ist dabei in besonderem Maße mit den Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360).
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 48/99

    Freiberufler-GbR mit berufsfremder Person

    Nach diesen Grundsätzen hat der erkennende Senat auch die Dokumentation des Vorkommens und der Fortpflanzungsstätten bestimmter Tiere durch einen selbständigen Biologen als wissenschaftliche Tätigkeit angesehen, obwohl sie laufend und zu praktischen Zwecken für den Auftraggeber erfolgt war (Urteil vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360).

    Da die M --anders als der Steuerpflichtige im Fall des Urteils in BFH/NV 1993, 360 die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nicht durch ein entsprechendes Hochschulstudium der Medizin nachweisen kann, erscheint es zwar nicht ausgeschlossen, dass sie die notwendigen gleichwertigen Kenntnisse eines wissenschaftlichen Dokumentars durch eine langjährige Praxis erworben hat.

  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - Verg W 13/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verschlechterung der Bieterposition durch Wahl des

    Bei den zu vergebenden Leistungen handelt sich um wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 1 Abs. 2 PartGG, die - da sie von den Bietern selbständig ausgeübt werden - freiberufliche Tätigkeiten darstellen (vgl. BFH, Urteil v. 26.11.1992, IV R 64/91, zitiert nach juris.de).
  • VK Niedersachsen, 30.10.2018 - VgK-41/18

    Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!

    Schon das OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2012, Verg W 13/11, NZBau 2012, S. 392) hat für eine vergleichbare Biotopkartierung unter Hinweis auf BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil v. 26.11.1992, IV R 64/91) die Auffassung vertreten, es handele sich um wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die - da sie von den Bietern selbständig ausgeübt werden - freiberufliche Tätigkeiten darstellten.
  • FG Köln, 15.12.2005 - 10 K 3800/02

    Umwelt-Auditing eines Diplom-Chemikers freiberuflich

    Denn auch die auf konkrete Vorgänge angewandte Wissenschaft ist als wissenschaftliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren, wenn für die Erstellung der Arbeit schwierige Streit- und Grenzfragen nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten zu lösen waren (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 27/90, BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826; ebenso BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360: Dokumentation über Vorkommen und Fortpflanzungsstätten bestimmter Tiere durch einen selbständigen Biologen; ferner BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 61/92, BFH/NV 1994, 89 sowie vom 23. November 2000 IV R 48/99, BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241).
  • FG Köln, 09.12.2004 - 10 K 8848/99

    Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines

    Von wissenschaftlichem Arbeiten kann aber nur dann gesprochen werden, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in einem wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Fragen (etwa für den Fall einer praxisorientierten Dokumentation, in der Tiere und Pflanzen nach wissenschaftlichen Methoden bestimmt worden und für die Erstellung der Dokumentation schwierige Streit- und Grenzfragen nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten zu lösen waren; vgl. BFH-Urteile vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360, vom 29. April 1993 IV R 61/92, BFH/NV 1994, 89, vom 23. November 2000 IV R 48/99, BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241).
  • BFH, 03.03.1998 - IV B 45/96

    Einkünfte aus der Verwertung von Rezepten im Bereich der Lebensmittelforschung

    Der Begriff der Wissenschaft ist dabei in besonderem Maße mit den Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (zuletzt Senatsurteil vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360; s. schon BFH-Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263).
  • FG Saarland, 23.03.1999 - 1 K 50/99

    Gewerbesteuer; Gutachtenerstellung für pharmazeutische Industrie

    Der Begriff der Wissenschaft ist dabei in besonderem Maße mit den Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (BFH-Urteil vom 26. November 1992 IV R 64/91, BFH/NV 1993, 360).
  • FG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 6 K 42/94

    Außenprüfung in Anwaltskanzlei; Betriebsausgabenabzug für Auslandstagegelder und

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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1992 - X B 125/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13428
BFH, 25.11.1992 - X B 125/92 (https://dejure.org/1992,13428)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1992 - X B 125/92 (https://dejure.org/1992,13428)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1992 - X B 125/92 (https://dejure.org/1992,13428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X B 125/92
    Der BFH hat wiederholt - u.a. auch zu den vom Prozeßbevollmächtigten bei seinen Mandanten (u.a. auch beim Kläger) eingeführten Ruhegeldanordnungen und den daraufhin den Ehegatten erteilten Pensionszusagen - zur Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Ehegatten nach § 6a des Einkommensteuergesetzes gebildet werden können (z.B. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 X R 64-65/87, BFH/NV 1991, 80).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen das BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 (a.a.O.) erhobene Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 25.11.1992 - X B 125/92
    Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
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