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   BFH, 27.10.1992 - VII R 4/92   

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https://dejure.org/1992,7750
BFH, 27.10.1992 - VII R 4/92 (https://dejure.org/1992,7750)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1992 - VII R 4/92 (https://dejure.org/1992,7750)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - VII R 4/92 (https://dejure.org/1992,7750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prügungsrelevanter Verfahrensfehler bei Ausgabe des Aufgabentextes einer Ertragsteuerklausur vor dem bundeseinheitlichen Bearbeitungstag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 692
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.09.1992 - VII R 1/92

    Fehlerhafte Besetzung des Steuerberaterprüfungsausschuss bei der Bewertung

    Auszug aus BFH, 27.10.1992 - VII R 4/92
    Der dem Leitsatz 1 zugrundeliegende Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des Senats entsprechen denen des Urteils vom 15.09.1992 VII R 1/92, BFH/NV 1993, .
  • BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils -

    Denn die Beschwerde übersieht, dass sich der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92 (BFH/NV 1993, 692) eingehend mit der Frage der Besetzung eines Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung mit stellvertretenden Mitgliedern und zur Abwicklung der schriftlichen Steuerberaterprüfung in diesem Falle auseinandergesetzt hat.
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Sogar wenn durch ein an sich vermeidbares Versehen der Prüfungsbehörde einzelne Kandidaten einen Vorsprung in der Prüfung erhalten haben, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats dann unbeschadet des Gebots der Chancengleichheit hinzunehmen sein, wenn der Vorteil nicht wesentlich war (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 172, 254, BStBl II 1994, 259, und vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92, BFH/NV 1993, 692).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1993, 692 dahinstehen lassen, unter welchen Voraussetzungen die vorherige Kenntnis von einer Prüfungsaufgabe seitens eines Teils der Prüflinge zu einer Verletzung der Chancengleichheit derjenigen Prüfungsteilnehmer führen kann, deren Prüfungsverfahren ordnungsgemäß abgewickelt worden ist.

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung

    Sogar wenn durch ein an sich vermeidbares Versehen der Prüfungsbehörde einzelne Kandidaten einen Vorsprung in der Prüfung erhalten haben, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats dann unbeschadet des Gebots der Chancengleichheit hinzunehmen sein, wenn der Vorteil nicht wesentlich war (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 172, 254, BStBl II 1994, 259, und vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92, BFH/NV 1993, 692).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1993, 692 dahinstehen lassen, unter welchen Voraussetzungen die vorherige Kenntnis von einer Prüfungsaufgabe seitens eines Teils der Prüflinge zu einer Verletzung der Chancengleichheit derjenigen Prüfungsteilnehmer führen kann, deren Prüfungsverfahren ordnungsgemäß abgewickelt worden ist.

  • BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93

    Verletzung der Geheimhaltungspflicht für die Prüfungsaufgaben zur Prüfung zum

    In seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92 (BFH/NV 1993, 692) hat der Senat die tatsächliche Würdigung der dortigen Vorinstanz gebilligt, nach der die kurzfristige vorzeitige Austeilung der Prüfungsaufgabe auf dem Gebiet der Ertragsteuern und die etwaige Weiterverbreitung daraus erlangter Informationen nicht geeignet waren, den darüber informierten Prüfungsteilnehmern nennenswerte Vorteile zu verschaffen, die sich auf die Prüfungsleistungen ausgewirkt haben könnten.

    Der erkennende Senat hält diese Würdigung, die er bereits in seinen vorstehend zitierten Urteilen VII R 4/92 und VII R 11/93 für die im wesentlichen gleich lautenden Feststellungen der dortigen FG gebilligt hat, auch im Streitfall für rechtsfehlerfrei.

  • VG Oldenburg, 10.12.2002 - 12 A 818/01

    Zusammensetzung und Bewertung durch Prüfungsausschuss bei Berufsabschlussprüfung

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BFH - im Fall einer Prüfung zum Steuerberater - nicht verfahrensfehlerhaft, wenn das Prüfungsverfahren so organisiert ist, dass neben einem festen Stamm von (ordentlichen) Mitgliedern des Prüfungsausschusses eine ausreichende Zahl von Stellvertretern berufen wird, die neben den ordentlichen Mitgliedern mit der selbständigen Begutachtung der Arbeiten und der nachfolgenden Notenfestsetzung im Prüfungsausschuss betraut werden; die Einschaltung der stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses bei der Bewertung der Prüfungsarbeiten "nach einem vorher festgelegten Plan" kann im Vertretungsfall erfolgen, der auch dann vorliegt, wenn im Hinblick auf den Arbeitsanfall wegen der Zahl der Prüflinge die Begutachtung in angemessener Zeit nicht möglich wäre (vgl. BFH, Urteil vom 15. September 1992 - VII R 1/92 -, BFH/NV 1993, 500, und Urteil vom 27. Oktober 1992 - VII R 4/92 -, BFH/NV 1993, 692), mit anderen Worten: Die ordentlichen Mitglieder des Prüfungsausschusses sind durch ihre Inanspruchnahme als Prüfer für weitere, zugleich laufende Prüfungen verhindert.
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