Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1693
BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92 (https://dejure.org/1993,1693)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1993 - IV R 28/92 (https://dejure.org/1993,1693)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1993 - IV R 28/92 (https://dejure.org/1993,1693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei einer nachhaltige Betätigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 728
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    So hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angenommen, daß beim Verkauf bebauten Grundbesitzes der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst bei Veräußerung von mehr als drei Objekten überschritten wird (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 m.w.N.).

    Fehlen dagegen die unter a bis c genannten Voraussetzungen, so ist der An- und Verkauf von zusammenhängendem Grundbesitz an einen einzigen Erwerber nicht gewerblich, weil es am Merkmal der Nachhaltigkeit fehlt (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; zustimmend BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist daher in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 m.w.N.).

    Denn die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß sich der Verkäufer mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt gewandt hat (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 m.w.N.).

    Der BFH hat dies für möglich gehalten, wenn unzusammenhängender Grundbesitz an eine ausschließlich aus nahestehenden Personen gebildete KG veräußert worden ist (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Fehlen dagegen die unter a bis c genannten Voraussetzungen, so ist der An- und Verkauf von zusammenhängendem Grundbesitz an einen einzigen Erwerber nicht gewerblich, weil es am Merkmal der Nachhaltigkeit fehlt (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; zustimmend BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

    Eine wiederholte Tätigkeit bei der Grundstücksbeschaffung reicht hierfür nicht aus (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 92).

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78 (BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) entschieden, daß auch der Erwerb und die Veräußerung eines einzigen großen Grundstücks gewerblichen Grundstückshandel darstellen könne.

    Im Streitfall mangelt es - anders als im Fall des Senatsurteils in BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700 - an ausreichend sicheren Anhaltspunkten dafür, daß die Kläger von vornherein zumindest auch eine gewinnbringende Veräußerung des Baugeländes ernstlich in Betracht gezogen hatten.

    Im Streitfall hat das FG - anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil in BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700 zugrunde lag -, keine objektiven Umstände festgestellt, die auf eine Wiederholungsabsicht schließen lassen.

  • BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U

    Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Denn die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß sich der Verkäufer mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt gewandt hat (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143 m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv nachhaltig darstellt (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Die Kläger rügen insoweit zu Recht einen Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, der als Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Es ist allerdings auch denkbar, daß eine einmalige Tätigkeit nachhaltig ist, nämlich wenn sie in der Absicht ausgeübt wird, sie zu wiederholen, und wenn sie sich auf andere Weise als durch tatsächliche Wiederholung als nachhaltig darstellt (BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92
    Sie ist Gegenstand des Revisionsverfahrens IV R 33/92 (vgl. die Entscheidung in diesem Heft, S. 739).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    bb) Allerdings hat der BFH zur Veräußerung unbebauter Grundstücke darauf hingewiesen, dass für den Verkauf unbebauten Grundbesitzes keine feste "Drei-Objekt-Grenze" aufgestellt worden ist (Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 258, BStBl II 1982, 700; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 X B 148/00, BFH/NV 2002, 192; s. auch Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.).

    - § 42 AO 1977 wird für anwendbar gehalten, wenn die Mittel des zwischengeschalteten Rechtsträgers für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil vom "dahinter stehenden" Steuerpflichtigen selbst stammen oder im Wesentlichen erst aus dem Verkaufserlös für den Weiterverkauf der Wohnungen oder Gebäude aufgebracht werden müssen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1993, 728, unter 2.; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 8.; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).

  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    Besteht die Gesellschaft hierbei ausschließlich aus Personen, die dem Veräußerer nahe stehen, sei --so der BFH-- zu vermuten, dass diese ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis zwischengeschaltet wurde (grundlegend Urteil vom 12.07.1991 - III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2.; ebenso BFH-Entscheidungen vom 04.03.1993 - IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728, unter 2., sowie vom 07.06.2000 - III B 35/97, BFH/NV 2001, 138, unter 1.b).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Hier kann allerdings ausnahmsweise eine andere Beurteilung geboten sein, wenn nur ein Grundstück im Sinne des Zivilrechts, tatsächlich aber eine größere Anzahl baureifer Parzellen veräußert werden, die nach einem vom Veräußerer erstellten Bebauungsplan zu bebauen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700, und vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728).

    Eine wiederholte Tätigkeit auf der Beschaffungsseite reicht nach der Rechtsprechung des BFH allerdings nicht aus, um das den Begriff des Gewerbebetriebs kennzeichnende Merkmal der Nachhaltigkeit zu begründen (BFH-Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92, und in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Dabei reicht nach ständiger Rechtsprechung jedoch ein wiederholtes Tätigwerden allein auf der Beschaffungsseite nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, 238, unter III.2.c).

    Vielmehr fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) angeschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert hat, wenn eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92; in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Missbrauch kommt nicht nur dann in Betracht, wenn die erwerbende Gesellschaft im Wesentlichen zum Zwecke des Kaufs und des Weiterverkaufs gegründet worden ist, oder wenn sie in Bezug auf die in Rede stehenden Veräußerungsgeschäfte "funktionslos" ist und besondere Umstände hinzutreten, dass z.B. die Mittel für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil von dem Steuerpflichtigen stammen (BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728) oder erst aus den Erlösen des Weiterverkaufs zu erbringen sind.

    Diese Regelungen enthalten bindende gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen zivil- und steuerrechtlich grundsätzlich wirksame Gestaltungen für die Besteuerung ausnahmsweise negiert werden dürfen (BFH-Beschluss in BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, 725; BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; in BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667; in BFH/NV 1993, 728; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; ferner BFH-Beschluss vom 25. Januar 2001 I B 92/00, n.v., juris, unter Bezugnahme auf das Urteil des X. Senats in BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667; Urteil des FG Münster vom 15. Januar 2003 1 K 5296/00 F, EFG 2003, 934; Fabry, GmbHR 1999, 169, 170; Berger, StbJb 1998/1999, S. 167, 178; Prinz, DStR 1996, 1145, 1148).

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    a) Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 4. März 1993 IV R 28/92 (BFH/NV 1993, 728) darauf hingewiesen, dass bei der Veräußerung eines einzigen unbebauten Grundstücks die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels nur dann in Betracht kommt, wenn die Umstände dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige die Veräußerung beim Erwerb oder den nachfolgenden Aktivitäten zumindest in Betracht gezogen hat.

    Maßnahmen zur Herbeiführung der Baureife allein bieten --so das Senatsurteil in BFH/NV 1993, 728-- hierfür keinen sicheren Anhaltspunkt, wenn eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern (typischen Vermietungsobjekten) im Gegensatz zu Reihenhäusern (typischen Verkaufsobjekten) geplant ist.

    Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit, wenn der Steuerpflichtige mehrere unbebaute Grundstücke (Grundstücksparzellen) anschafft und durch nur einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 92, und in BFH/NV 1993, 728).

  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Der VIII. Senat des BFH hat im Beschluß vom 25. April 1996 VIII B 50/95 (BFH/NV 1996, 746) ohne weiteres die Möglichkeit eines Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bejaht, wenn eine Gesellschaft in den gewerblichen Grundstückshandel zwischengeschaltet wird (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728, die die Zwischenschaltung von Personengesellschaften betrafen).

    Ob im Einzelfall bei Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft in den Grundstückshandel ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, hängt von den Umständen des Falles ab (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats des BFH in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; ferner BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 728, 730, und BFH-Entscheidungen vom 2. September 1993 III B 99/92, BFH/NV 1994, 773; vom 27. Januar 1995 X B 144/94, BFH/NV 1995, 784).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06

    Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter

  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 50/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 24.01.1996 - X R 12/92

    Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken

  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 14 K 519/03

    Anzahl der verkauften Wohnungen als Abgrenzungskriterium zwischen privater

  • FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks,

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • BFH, 03.03.1995 - VIII B 58/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 3017/97

    Gewerblicher Grundstückshandel über

  • FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91

    Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft;

  • FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 202/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Parzellierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht