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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92   

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BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92 (https://dejure.org/1993,8889)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1993 - VII R 126/92 (https://dejure.org/1993,8889)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1993 - VII R 126/92 (https://dejure.org/1993,8889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92
    In ihm liegt jedenfalls kein Verfahrensmangel, der als solcher die zulassungsfreie Revision eröffnet (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49).
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Auszug aus BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92
    Eine solche liegt hier aber noch nicht vor, wobei es gleichgültig bleibt, ob hinsichtlich des Zeitraums an den Tag der Beratung oder an den Tag angeknüpft wird, an dem das Urteil der Geschäftsstelle spätestens zu übergeben war (hierzu Senatsurteil vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, 330, BStBl II 1988, 283).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92
    Das wäre - erst - bei einer Verspätung um fünf Monate anzunehmen (vgl. für die Fälle der Verkündung im Verwaltungsstreitverfahren den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92
    Mit der Rüge, die ehrenamtlichen Richter hätten bei der Urteilsfindung nicht mitgewirkt, macht der Kläger geltend, daß das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei (§ 116 Abs. 1 Nr. 1, § 103 FGO; vgl. Gräber/von Groll, FGO, 2. Aufl. 1987, § 103 Anm. 6; Senatsbeschluß vom 26. März 1991 VII R 72/90, BFH/NV 1992, 115).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Die Urteilsfindung als solche und die Mitwirkung der an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richter an der Urteilsfindung brauchten ferner auch nicht in der Sitzungsniederschrift (nachträglich) oder sonst wo protokolliert zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364).
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 343/03

    Keine Beschwerde gegen Beschl. über die Ablehnung von Gerichtspersonen und über

    Die nur geringfügige Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 104 Abs. 2 FGO stellt keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar (Senatsbeschluss vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252; BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1994 IV R 12/93 BFH/NV 1995, 56; vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 67/99

    Festsetzung eines Geldbetrages gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO

    Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die allein für eine zulassungsfreie Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils in Betracht kommen, schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250; vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 30/98

    Abschöpfung - Einfuhrumsatzsteuer - Zustellung des Urteils - Öffentliche

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674) ist davon aber auch im Falle der Zustellung des Urteils nach § 104 Abs. 2 FGO erst auszugehen, wenn das vollständige Urteil nicht binnen fünf Monaten, gerechnet von dem in § 104 Abs. 2 FGO vorgeschriebenen Termin, an die Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589; Beschluß vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252).
  • BFH, 28.04.1999 - V R 49/98

    Verspätete Urteilszustellung

    Die hier gegebene Verspätung der Zustellung des beratenen Urteils führt noch nicht dazu, die Vorentscheidung als nicht mit Gründen versehen zu werten (BFH-Beschluß vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1993 - II B 45/93   

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https://dejure.org/1993,26817
BFH, 18.08.1993 - II B 45/93 (https://dejure.org/1993,26817)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1993 - II B 45/93 (https://dejure.org/1993,26817)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1993 - II B 45/93 (https://dejure.org/1993,26817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 18.08.1993 - II B 45/93
    Der Beschwerdeführer muß dabei konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluß vom 30.März 1983 I B 9/83 (BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 18.08.1993 - II B 45/93
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. BFH- Beschluß vom 27.Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, [BFH 27.06.1985 - I B 23/85] m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.08.1993 - II B 45/93
    Da es sich insoweit um einen verzichtbaren Mangel handelt (§ 155 FGO i.V.m. §§ 295, 531, 538 der Zivilprozeßordnung --ZPO--), muß die Beschwerdeführerin auch vortragen, daß bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweismittel gerügt worden ist, oder daß die Absicht des FG, die angebotenen Beweismittel nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31.Juli 1990 I R 173 83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83]).
  • BFH, 20.02.1991 - II R 96/88

    Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstandes des Erwerbsvorgangs -

    Auszug aus BFH, 18.08.1993 - II B 45/93
    Soweit mit der Beschwerde behauptet wird, das FG habe das Urteil des BFH vom 20.Februar 1991 II R 96/88 "nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt", könnte darin sinngemäß die Geltendmachung des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gesehen werden.
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