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   BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93   

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https://dejure.org/1993,10214
BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93 (https://dejure.org/1993,10214)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1993 - VII R 5/93 (https://dejure.org/1993,10214)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - VII R 5/93 (https://dejure.org/1993,10214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.02.1978 - VIII R 112/75

    Form - Zulässigkeit - Frist

    Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93
    Dieses Schreiben ist seinem weiteren Inhalt nach nicht als Einlegung einer zweiten Revision und im übrigen auch nicht als erstmalige Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde anzusehen, sondern stellt sich lediglich als weitere Rechtsmittelschrift dar (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1978 VIII R 112/75, BFHE 124, 494, 496, BStBl II 1978, 376; Beschluß vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683), mit der ersichtlich das vom Kläger persönlich eingelegte Rechtsmittel anwaltschaftlich genehmigt werden sollte.
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine nachträgliche Genehmigung einer mangels ordnungsgemäßer Vertretung unwirksamen Prozeßhandlung nicht auf den Zeitpunkt der ersten Vornahme dieser Prozeßhandlung zurückwirkt (BFH, Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, 173, BStBl II 1977, 291), so daß der Mangel in der Vertretung nicht nach Ablauf der Revisionsfrist durch Erklärung einer postulationsfähigen Person geheilt werden kann (BFH, Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).
  • BFH, 27.06.1986 - III R 24/86

    Notwendigkeit der Vertretung durch Bevollmächtigte

    Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93
    Dieses Schreiben ist seinem weiteren Inhalt nach nicht als Einlegung einer zweiten Revision und im übrigen auch nicht als erstmalige Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde anzusehen, sondern stellt sich lediglich als weitere Rechtsmittelschrift dar (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1978 VIII R 112/75, BFHE 124, 494, 496, BStBl II 1978, 376; Beschluß vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683), mit der ersichtlich das vom Kläger persönlich eingelegte Rechtsmittel anwaltschaftlich genehmigt werden sollte.
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine nachträgliche Genehmigung einer mangels ordnungsgemäßer Vertretung unwirksamen Prozeßhandlung nicht auf den Zeitpunkt der ersten Vornahme dieser Prozeßhandlung zurückwirkt (BFH, Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, 173, BStBl II 1977, 291), so daß der Mangel in der Vertretung nicht nach Ablauf der Revisionsfrist durch Erklärung einer postulationsfähigen Person geheilt werden kann (BFH, Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173).
  • BFH, 03.06.1993 - VII R 24/93
    Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93
    Anmerkung: Am selben Tag hat der Senat einen anderen Fall (VII R 24/93) in gleicher Weise entschieden.
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Die nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist durch einen vor dem BFH zugelassenen Vertreter ist ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291; vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333).
  • BFH, 08.12.2000 - VIII B 69/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde -

    Dieser Mangel der Vertretung ist nicht durch die nachträgliche Genehmigung der Beschwerdeeinlegung durch den Prozessbevollmächtigten geheilt worden, da dessen Genehmigungsschreiben erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO eingegangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333; vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
  • BFH, 19.11.1999 - II B 127/99

    NZB; persönliche Einlegung

    Der bei Einlegung des Rechtsmittels bestehende Mangel in der Vertretung kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht durch Erklärung einer postulationsfähigen Person geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333).
  • BFH, 27.04.1995 - VI R 25/95

    Verstoß gegen den Vertretungszwang

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob hierin die nachträgliche anwaltliche Genehmigung des vom Kläger persönlich eingelegten Rechtsmittels zu sehen ist; denn diese hätte nur innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgen können (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333, m. w. N.).
  • BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95
    Selbst wenn dieser die Prozeßführung des Klägers nachträglich genehmigt hatte, was im Streitfall wegen der beantragten Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde zumindest zweifelhaft ist, hat dies wegen des Ablaufs der Rechtsmittelfrist keine Auswirkungen auf die Unzulässigkeit des ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegten Rechtsmittels (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333).
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