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   BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90   

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https://dejure.org/1994,5724
BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90 (https://dejure.org/1994,5724)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1994 - IX R 12/90 (https://dejure.org/1994,5724)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1994 - IX R 12/90 (https://dejure.org/1994,5724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für die Ferieneigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 785
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.04.1990 - IX B 201/89

    Voraussetzungen für eine Begünstigung nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
    Entgegen der Auffassung des FG ist allein das Ergebnis maßgeblich, daß eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen worden war, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 1989 IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766; Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Auszug aus BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
    Entgegen der Auffassung des FG ist allein das Ergebnis maßgeblich, daß eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen worden war, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 1989 IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766; Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 11/90

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Einkommensteuer-Absetzungen

    Auszug aus BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
    Entgegen der Auffassung des FG ist allein das Ergebnis maßgeblich, daß eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen worden war, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 1989 IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766; Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361).
  • BFH, 10.10.1989 - IX R 184/85

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Anschaffung eines

    Auszug aus BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90
    Entgegen der Auffassung des FG ist allein das Ergebnis maßgeblich, daß eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen worden war, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 1989 IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; Beschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766; Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742; vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    b) Das Finanzamt berufe sich auf das Urteil des BFH vom 8. März 1994 (IX R 12/90).

    Wenn der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit vorbehalten wolle, die Vergünstigung in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, müsse er die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden sei (BFH-Urteil vom 8. März 1994, IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785 m.w.N. betreffend erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG; BFH-Urteil vom 21. Juli 2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963 betreffend Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG).

    Wie aus den vom BFH in obiger Entscheidung in Bezug genommenen Rechtsprechungsnachweisen folge, markiere dies die Linie des BFH seit mindestens 1994 (BFH-Urteil vom 8. März 1994, IX R 12/90 zu § 7 b Abs. 5 EStG, dort LS1).

    Wenn der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit vorbehalten will, die Vergünstigung in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, muss er die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2015 X B 111/15, BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteile vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785 betreffend erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG; vom 21. Juli 2009 X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 2. Juni 2008 5 V 61/08, EFG 2008, 1294; FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. April 2009 3 V 30/09, Juris; jeweils zu § 16 Abs. 4 EStG).

    (1) Im Fall des BFH vom 8. März 1994 (IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785) war für zwei Objekte (Ferienwohnung ohne Antrag und Einfamilienhaus mit Antrag) die Vergünstigung gewährt worden.

  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

    Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG; vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).

    b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258; vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 21.07.2009 - X R 2/09

    Einkünfteübergreifender Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Verbrauch des

    Entscheidend ist allein, dass sich der Freibetrag auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat und die Steuervergünstigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. hierzu auch die BFH-Urteile vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, bzw. vom 15. Mai 2002 X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428, zur vergleichbaren Problematik bei § 7b EStG bzw. § 10e Abs. 4 EStG).
  • LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

    Bereits in den Jahren 1994 (Az. IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) habe der Bundesfinanzhof ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt worden, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden sei.

    Sofern die Kläger dazu ausführen, der Bundesfinanzhof habe bereits in den Jahren 1994 (IX R 12/90) und 2002 (X R 97/98) ausdrücklich festgehalten, dass eine antragsgemäße Steuerermäßigung auch dann für die Zukunft verbraucht sei, wenn diese zu Unrecht gewährt, insbesondere ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden ist, kommt es darauf nicht an.

  • BFH, 15.05.2002 - X R 97/98

    Wohneigentumsförderung; Objektverbrauch, § 10 e EStG

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N.) kommt es für die Frage des Objektverbrauchs nach § 7b Abs. 5 EStG nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen beantragt hat.

    Im Falle des BFH-Urteils in BFH/NV 1994, 785 hatte das FA den Steuerpflichtigen in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid darauf hingewiesen, dass es erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG berücksichtigt hat.

  • FG Münster, 17.12.1997 - 7 K 5649/96
    Hierzu verweist das FA auf das BFH-Urteil vom 08.03.1994, IX R 12/90 , BFH/NV 1994, 785, wonach selbst in der Vergangenheit zu Unrecht gewährte erhöhte Absetzungen zum Objektverbrauch führten, wenn sie nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten.

    Dies gilt auch dann, wenn die erhöhten Absetzungen zu Unrecht gewährt oder überhaupt nicht beantragt worden waren und die Gewährung der Steuervergünstigung nicht mehr insgesamt rückgängig gemacht werden kann (vgl. BFH/NV 1994, 785).

    Wegen des mit der Inanspruchnahme bzw. der Gewährung erhöhter Absetzungen verbundenen Nachteils des Objektverbrauchs hat die Rechtsprechung einem Steuerpflichtigen, der sich gegen den Ansatz dieser Absetzungen wendet, die Rechtsbehelfsbefugnis i. S. von § 350 AO zuerkannt, auch wenn die Festsetzung einer höheren Steuer begehrt wird (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 785).

  • BFH, 01.12.2015 - X B 111/15

    Verbrauch des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG trotz unberechtigter Gewährung

    Wenn der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit vorbehalten will, die Vergünstigung in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, muss er die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist (zum Ganzen BFH-Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, mit zahlreichen Nachweisen, betreffend erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG; Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, unter II.2., betreffend Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04

    Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch

    Das Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch dar (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 350 Rz 30; Pahlke in Pahlke/ Koenig, Abgabenordnung, § 350 Rz 1).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 93/01

    Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Ermäßigung -

    a) Im Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90 (BFH/NV 1994, 785) hat der BFH entschieden, dass Objektverbrauch gemäß § 7b Abs. 5 EStG auch dann eintritt, wenn erhöhte Absetzungen in der Vergangenheit ohne einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gewährt wurden und die Steuervergünstigung sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat, ohne wieder rückgängig gemacht werden zu können.

    Entscheidend sei allein das Ergebnis, dass eine Steuervergünstigung nach § 7b EStG vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wurde, die sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt habe (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 785; vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742, jeweils m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 16.12.2008 - 8 K 4495/07

    Freibetrag für Veräußerungsgewinne; Verbrauch bei endgültiger rechtswidriger

    Der Verbrauch des Freibetrages tritt auch dann ein, wenn er in der Vergangenheit zu Unrecht gewährt worden ist und die Steuervergünstigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 02. Juni 2008 5 V 61/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1294; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08. März 1994 IX R 12/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1994, 785, unter 2. der Gründe, zur vergleichbaren Problematik beim Objektverbrauch nach § 7b EStG a.F.).
  • FG München, 26.01.2005 - 9 K 694/04

    Zufluss einer Tantieme; zur Änderungsbefugnis des FA nach Antrag des

  • BFH, 31.07.2006 - IX B 147/05

    Objektverbrauch wegen erhöhter Absetzung nach § 7b EStG

  • FG Niedersachsen, 21.07.1998 - VII 578/97

    Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus;

  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2008 - 5 V 61/08

    Aussetzung der Vollziehung: keine doppelte Berücksichtigung des Freibetrags nach

  • BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92

    Absetzung der Herstellungs- oder Anschaffungskosten für eine im Inalnd belegene

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 5347/95
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