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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93   

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https://dejure.org/1994,5061
BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93 (https://dejure.org/1994,5061)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1994 - IV B 95/93 (https://dejure.org/1994,5061)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - IV B 95/93 (https://dejure.org/1994,5061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei Beantragung einer Billigkeitsmaßnahme bei der Finanzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 325
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.07.1992 - V R 91/85

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93
    Beantragt der Kläger die Gewährung von Biligkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung (AO 1977), so ist nicht regelmäßig davon auszugehen, daß für eine Entscheidung nach § 74 FGO das Ermessen auf Null reduziert wäre und das Verfahren stets ausgesetzt werden müßte; es kommt vielmehr auf die Umstände des einzelnen Falles an (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH vom 14. Juli 1992 V R 91/85, nicht veröffentlicht -- NV --).

    Dabei kann dahinstehen, ob -- wie das FG meint -- nur bei Stattgabe des Antrages auf eine auf Billigkeitsgründen beruhende abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO 1977 ein Grundlagenbescheid vorliegt, der dazu führt, daß das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetzt werden müsse, oder ob ein Verhältnis wie zwischen Grundlagen- und Folgebescheid auch schon bei Stellung des Antrags auf eine abweichende Steuerfestsetzung angenommen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, BFH/NV 1988, 466, sowie Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, NV).

    Grundsätzlich darf das FG darauf abstellen, ob es prozeßökonomisch ist, das Klageverfahren abzuschließen, bevor über eine etwaige Unbilligkeit entschieden wird (BFH-Urteil V R 91/85, NV).

    Nicht unwesentlich ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, daß der Kläger den Antrag auf die Billigkeitsmaßnahme offenbar erst in der mündlichen Verhandlung gestellt hatte (vgl. BFH-Urteil V R 91/85, NV).

  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93
    Unter diesen Umständen stellt es -- wie bei der Berufung auf eine aussichtslose Verfassungsbeschwerde (BFH-Beschluß vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797) -- jedenfalls keinen Verfahrensfehler dar, daß das FG das Klageverfahren nicht ausgesetzt hat.
  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93
    Dabei kann dahinstehen, ob -- wie das FG meint -- nur bei Stattgabe des Antrages auf eine auf Billigkeitsgründen beruhende abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO 1977 ein Grundlagenbescheid vorliegt, der dazu führt, daß das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetzt werden müsse, oder ob ein Verhältnis wie zwischen Grundlagen- und Folgebescheid auch schon bei Stellung des Antrags auf eine abweichende Steuerfestsetzung angenommen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, BFH/NV 1988, 466, sowie Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, NV).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    In den Fällen eines Antrags auf Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO ist aber auch zu berücksichtigen, wann der entsprechende Antrag bei dem FA gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325) und in welchem Stand sich das Verfahren befindet.
  • BFH, 11.02.2009 - I R 67/07

    Kein doppelter Abzug des Alt-EK 02 im Rahmen der Differenzrechnung des § 38 Abs.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Billigkeitsmaßnahme erst während oder --wie im Streitfall-- nach Schluss der mündlichen Verhandlung beantragt worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96

    Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches

    In diesen und schon in den früheren Verfahren hinsichtlich der Jahre 19 bis 19 hat der Kläger ausschließlich die Anerkennung der Gewerbe- und Umsatzsteuerbefreiung der von ihm ausgeübten Fußreflexzonenmassage angestrebt und nie einen Antrag nach § 163 AO gestellt (s. dazu BFH-Beschluss vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325).
  • FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03

    Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung;

    Wenn ein Antrag auf Billigkeitsentscheidung jedoch erstmals im gerichtlichen Verfahren gestellt ist, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten bzw. verpflichtet, das Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung gestritten wird, auszusetzen (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325).
  • FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92
    Dies gilt für die bei dem Gericht anhängigen Verfahren entsprechend (vgl. BFH-Urteile vom 30.08.1994 - IX R 63/92 -, BFH/NV 1995, 388 unter I. 3. und vom 12.06.1996 - II R 3/93 -, BFHE 180, 474 , BStBl II 1996, 485 unter II. 2. sowie BFH-Beschlüsse vom 21.09.1994 - IV B 95/93 -, BFH/NV 1995, 325; vom 22.09.1994 - IX R 47/89 -, BFH/NV 1995, 294 unter II. 3. und vom 31.07.1997 - IX B 13/97 -, BFH/NV 1998, 201).
  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

    In den Fällen eines Antrags auf Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO 1977 ist aber auch zu berücksichtigen, wann der entsprechende Antrag bei dem FA gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325) und in welchem Stand sich das Verfahren befindet.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

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  • FG Niedersachsen, 13.03.2009 - 15 K 400/07

    Anwendung der Vorschrift über die Verzinsung von Steuernachforderungen und

    In den Fällen eines Antrags auf Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO ist auch zu berücksichtigen, wann der entsprechende Antrag bei dem Finanzamt gestellt worden ist (BFH-Beschluss vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325) und in welchem Stand sich das Verfahren befindet.
  • BFH, 25.02.1998 - V B 120/97

    Aussetzung eines Verfahrens bis zum Abschluss eines Billigkeitsverfahrens

    Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, bei denen die Prozeßökonomie und die Beteiligungsinteressen abzuwägen seien (BFH-Beschluß vom 21. September 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325).
  • FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99

    Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens

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  • FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 48/99

    Rückforderung des rechtsgrundlos ausbezahlten Kindergeldes ; Möglichkeit der

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 268/98

    Zahlung von Kindergeld an denjenigen, der das zu berücksichtigende Kind in seinen

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Rechtsprechung
   BFH, 19.08.1994 - X B 172/94   

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https://dejure.org/1994,12350
BFH, 19.08.1994 - X B 172/94 (https://dejure.org/1994,12350)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1994 - X B 172/94 (https://dejure.org/1994,12350)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1994 - X B 172/94 (https://dejure.org/1994,12350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage als Voraussetzung der Zulassung einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 19.08.1994 - X B 172/94
    Denn abgesehen davon, daß die Kläger nichts dazu sagen, ob und inwieweit der vorliegende Streitfall mit demjenigen des FG A vergleichbar ist -- nach ihrer Angabe handelt es sich um ein "parallel laufendes Verfahren" --, wird mit dem Hinweis auf ein beim BFH anhängiges Pa rallelverfahren zunächst nur ein individuelles Interesse des Beschwerdeführers an einer Gleichbehandlung mit dem Steuerpflichtigen in dem bereits anhängigen Verfahren geltend gemacht (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 23. April 1992 II B 162/91, BFH/NV 1992, 830; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 62).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 162/91

    Begründungsmangel einer Beschwerde hinsichtlich der Darlegung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.08.1994 - X B 172/94
    Denn abgesehen davon, daß die Kläger nichts dazu sagen, ob und inwieweit der vorliegende Streitfall mit demjenigen des FG A vergleichbar ist -- nach ihrer Angabe handelt es sich um ein "parallel laufendes Verfahren" --, wird mit dem Hinweis auf ein beim BFH anhängiges Pa rallelverfahren zunächst nur ein individuelles Interesse des Beschwerdeführers an einer Gleichbehandlung mit dem Steuerpflichtigen in dem bereits anhängigen Verfahren geltend gemacht (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 23. April 1992 II B 162/91, BFH/NV 1992, 830; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 62).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1994 - VII B 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,17844
BFH, 20.09.1994 - VII B 3/94 (https://dejure.org/1994,17844)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1994 - VII B 3/94 (https://dejure.org/1994,17844)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1994 - VII B 3/94 (https://dejure.org/1994,17844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 325
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