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   BFH, 31.08.1994 - X R 66/92   

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https://dejure.org/1994,2597
BFH, 31.08.1994 - X R 66/92 (https://dejure.org/1994,2597)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1994 - X R 66/92 (https://dejure.org/1994,2597)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1994 - X R 66/92 (https://dejure.org/1994,2597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsbesteuerung von Spekulationsgeschäften - Berücksichtigung von Arbeitsleistungen des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 391
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Grund und Boden einerseits und aufstehendes Gebäude andererseits sind dabei als selbständige Wirtschaftsgüter zu beurteilen (BFH-Urteile vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

    Herstellungsmaßnahmen schließen die wirtschaftliche Identität (Nämlichkeit) von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut dann nicht aus, wenn das Wirtschaftsgut -- wie im Streitfall das von den Klägern angeschaffte Gebäude -- durch die Herstellungsmaßnahmen nicht in ein anderes umgewandelt wird; keine Umgestaltung in diesem Sinn ist z. B. die Fertigstellung eines im Zeitpunkt der Anschaffung im Rohbau befind lichen Einfamilienhauses (BFH in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652 m. w. N.).

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen oder Wertminderungen aus kurzfristigen Wertdurchgängen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich BFH in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; zuletzt BFH in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).§.

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, realisierte Werterhöhungen bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens zu besteuern, wobei aus Praktikabilitätsgründen (vgl. z. B. Gutachten der Steuerreformkommission 1971, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen Heft 17, Abschn. II Rz. 96 ff.) die Erfassung privater Veräußerungsgewinne auf Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums beschränkt ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Grund und Boden einerseits und aufstehendes Gebäude andererseits sind dabei als selbständige Wirtschaftsgüter zu beurteilen (BFH-Urteile vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen oder Wertminderungen aus kurzfristigen Wertdurchgängen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich BFH in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; zuletzt BFH in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).§.

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, realisierte Werterhöhungen bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens zu besteuern, wobei aus Praktikabilitätsgründen (vgl. z. B. Gutachten der Steuerreformkommission 1971, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen Heft 17, Abschn. II Rz. 96 ff.) die Erfassung privater Veräußerungsgewinne auf Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums beschränkt ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Diese Auslegung, nach der die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privat vermögens ausschließlich vom Vorliegen objektiver Merkmale abhängt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG-Beschlüsse vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302; vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66 und 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111; vgl. BVerfG-Beschluß vom 8. Oktober 1975 1 BvR 141/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1975, 581).

    Auch wenn private Veräußerungsgeschäfte wegen dieser Einschränkung anders als betriebliche Veräußerungsgeschäfte steuerlich nicht vollständig erfaßt werden, ist dies nach der Rechtsprechung des BVerfG durch Praktikabilitätsgründe gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 26, 302; zur Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung steuerrechtlicher Vorschriften z. B. BVerfG-Beschluß vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335, 427, 811/76, BStBl II 1979, 308, 315 m. w. N.; kritisch wegen der zeitlichen Beschränkung und der Ungleichbehandlung privater und betrieblicher Veräußerungsgewinne vor allem Tipke, StuW 1971, 2, 8 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1981/1988, S. 501 ff.).

    Selbst wenn entgegen der ständigen Rechtsprechung und der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (z. B. Wacker in Littmann/Bitz/Hellwig, a.a.O, § 23 EStG Rz. 3; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 23 Anm. 7) mit Rücksicht auf die Überschrift "Spekulationsgeschäft" und die Entstehungsgeschichte des § 23 EStG davon auszugehen wäre, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal sei die -- vom Gesetz bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitraumes allerdings vermutete -- Spekulationsabsicht (Jakobs, DB 1970, 1099; Neeb, StuW 1991, 52; vgl. auch BVerfGE 26, 302), ergäbe sich hinsichtlich der Beurteilung der Eigenleistungen kein anderes Ergebnis.

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67

    Spekulationsabsicht - Gesetzliches Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Der Einsatz eigener Arbeitskraft ist keine Aufwendung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1955 IV 695/54 U, BFHE 61, 104, BStBl III 1955, 238; vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1969 VI R 319/67, BFHE 96, 520, BStBl II 1969, 705; vom 1. Oktober 1985 IX R 58/81, BFHE 145, 43, BStBl II 1986, 142).

    Der Senat weicht nicht von der Entscheidung des VI. Senats in BFHE 96, 520, 523, BStBl II 1969, 705 ab.

  • BFH, 04.08.1959 - I 69/58 U

    Bestimmung des Teilwertes auf Grundlage des Marktwertes bei Entnahme eines

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    So wird bei der Entnahme eines Gebäudes des Betriebsvermögens nicht gewinnmindernd berücksichtigt, daß das Gebäude auch durch persönlichen Arbeitseinsatz des Unternehmers geschaffen worden ist (BFH-Urteil vom 4. August 1959 I 69/58 U, BFHE 69, 428, BStBl III 1959, 421).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Dabei müssen bei der Billigkeitsprüfung solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (z. B. BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Dazu gehören alle Güter, die der Veräußerer nach der Vereinbarung mit dem Erwerber als Entgelt für die Übereignung des Wirtschaftsgutes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 49/91, BFHE 173, 144).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist oder den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500 [BFH 21.01.1992 - VIII R 51/88], BStBl II 1993, 3 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 01.10.1985 - IX R 58/81

    Bestandspflegerückstellungen auch für "Einzelkämpfer"?

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Der Einsatz eigener Arbeitskraft ist keine Aufwendung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1955 IV 695/54 U, BFHE 61, 104, BStBl III 1955, 238; vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1969 VI R 319/67, BFHE 96, 520, BStBl II 1969, 705; vom 1. Oktober 1985 IX R 58/81, BFHE 145, 43, BStBl II 1986, 142).
  • BFH, 30.06.1955 - IV 695/54 U

    Einordnung des Wertes eigener Arbeitsleistung als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 66/92
    Der Einsatz eigener Arbeitskraft ist keine Aufwendung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1955 IV 695/54 U, BFHE 61, 104, BStBl III 1955, 238; vgl. BFH-Urteile vom 29. August 1969 VI R 319/67, BFHE 96, 520, BStBl II 1969, 705; vom 1. Oktober 1985 IX R 58/81, BFHE 145, 43, BStBl II 1986, 142).
  • BVerfG, 08.10.1975 - 1 BvR 141/75
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

  • BFH, 03.08.1976 - VIII R 192/74

    Uneingeschränkte Übertragung von Rechtsgrundsätzen - Erbfall -

  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei

  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 96/70

    Spekulationsgewinn bei künftig drohender Enteignung

  • BFH, 15.01.1974 - VIII R 63/68

    Umlegungsverfahren - Grundstück - Einbringung - Zuteilung eines anderen

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

    Seither ist es herrschende Meinung in der Rechtsprechung, dass eine besondere Spekulationsabsicht nicht erforderlich ist (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156).

    Das bedeutet: Verkauft jemand innerhalb der Frist ein von ihm angeschafftes Wirtschaftsgut, ist das Ergebnis steuerbar; subjektive Merkmale sind nicht zu prüfen (dazu eingehend BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 391, m.w.N.).

  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Deshalb können eigene Baumaßnahmen des Erwerbers bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns nach § 23 Abs. 4 EStG nicht mindernd berücksichtigt werden, wenn sie --wie ersichtlich auch im Streitfall-- keine substantielle Umgestaltung zu einem anderen Wirtschaftsgut zur Folge haben (vgl. BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391, 393; vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Entgegen der Ansicht der Kläger werden auf persönlichem Arbeitseinsatz beruhende Eigenleistungen bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns nach § 23 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt (s. dazu im einzelnen Urteil des Senats vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391, 393, unter 3. a).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    Das bedeutet: Veräußert der Steuerpflichtige innerhalb der Frist, ist das Ergebnis steuerbar; subjektive Merkmale sind nicht zu prüfen (BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, und vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391).
  • BFH, 24.04.2012 - IX B 154/10

    Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche

    Das bedeutet: Macht der Anleger von seinem Recht auf Differenzausgleich innerhalb der Frist Gebrauch, ist das Ergebnis steuerbar; subjektive Merkmale sind nicht zu prüfen (BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296, und vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    § 23 EStG setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH keine Spekulationsabsicht voraus (z.B. Urteile vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391, und vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, unter II. 3.; Ritzrow, Betrieb und Wirtschaft 2000, 658 f., m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

    Auf die Motivation und Absichten des Steuerpflichtigen kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09

    Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur

    Der Normzweck, nämlich Wertmehrungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen, also innerhalb der 10-jähigen "Spekulations"-Frist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen, der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, a.a.O.), würde, auch wenn es dazu einer Spekulationsabsicht nicht bedarf und auf den Veräußerungsgrund nicht ankommt (BFH-Urteil vom 31. August 1994, X R 66/92, BFH/NV 1995, 391), durch die Einbeziehung des Werts des Erbbaurechts, unabhängig davon, ob man dieses als Wirtschaftsgut oder als bloßes Nutzungsrecht begreift, angesichts der deutlichen zeitlichen Überschreitung der "Steuerverstrickung" dieses Rechts verfehlt.
  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03

    Keine Realisierung eines Spekulationsverlusts bei Rückerwerb sämtlicher Aktien am

    Die Motivation für die Veräußerung ist dabei ohne Bedeutung; es kommt insbesondere nicht auf eine Spekulationsabsicht an (BFH, Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391).

    So ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass in den Fällen einer Ersatzbeschaffung aufgrund einer Zwangslage kein Veräußerungsvorgang im Rechtssinne vorliegt (BFH/NV 1995, 391; Jansen, in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG, § 23 Rn. 75; Jacobs-Soyka, in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 23 Rn. 105 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94

    Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus

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  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 K 1767/12

    Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines beantragten Erlasses von Einkommensteuer aus

  • FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 66/94

    Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen; Finanzgerichtliche

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 73/96

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Nachprüfbarkeit von

  • BFH, 01.04.1996 - X B 53/95

    Anforderungen an die Annahme eines substantiierten Vortrages bei der Rüge der

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 2 K 23/92

    Anspruch auf Erstattung von Aussetzungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit;

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