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   BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93   

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https://dejure.org/1994,4143
BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93 (https://dejure.org/1994,4143)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1994 - VII R 78/93 (https://dejure.org/1994,4143)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - VII R 78/93 (https://dejure.org/1994,4143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Ordnungsgemäße Geltendmachung wesentlicher Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 403
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Entscheidend ist für die Verfahrensrüge nur, ob erkennbar ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Die in Form von Verfahrensrügen gekleideten Rügen der Verletzung materiellen Rechts vermögen jedoch nicht, die zulassungsfreie Revision zu begründen (BFH- Beschluß in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).

  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und Urteil vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 m. w. N.).

    Wenn die Begründung aus inhaltsleeren Floskeln besteht, kann zwar ein solcher Mangel vorliegen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 46; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Anm. 24).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 46, und in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Selbst eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar (BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).

    Auch bei einer ggf. unvollständigen, unzureichenden oder sonst fehlerhaften Begründung liegt keine "nicht mit Gründen versehene Entscheidung" i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vor, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und in BFH/NV 1989, 179 m. w. N.).

  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Ein Verfahrensfehler i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO ist bei unrichtiger Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, außerdem nur dann anzuerkennen, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) niedergelegten Gebots des gesetzlichen Richters darstellt (BFH-Beschluß vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, und Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, jeweils mit umfangreichen Nachweisen der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte).

    Denn selbst wenn man dies bejahte, würde ein Verstoß gegen diese bloße Sollvorschrift keinen Einfluß auf die Ordnungsmäßigkeit der Wahl haben (BFH- Beschluß vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438; Urteil in BFH/NV 1989, 532, und Beschluß vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).

  • BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84

    Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Diese Voraussetzung kann sogar dann erfüllt sein, wenn das FG sich nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage geäußert hat (BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).

    Diese Voraussetzung kann sogar dann vorliegen, wenn das FG sich nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage geäußert hat (BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen liegt deshalb nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFHE 143, 325).

  • BFH, 06.03.1985 - II R 240/83

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rechtsmißbrauch - Streitwert

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Die in Form von Verfahrensrügen gekleideten Rügen der Verletzung materiellen Rechts vermögen jedoch nicht, die zulassungsfreie Revision zu begründen (BFH- Beschluß in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).
  • BFH, 03.02.1993 - IV R 4/92

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen Anspruchs oder

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Die vom Kläger weiterhin behaupteten Verfahrensfehler (Verletzung des rechtlichen Gehörs, verhinderte Akteneinsicht, erschwerte Prozeßführung usw.) fallen nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten wesentlichen Verfahrensmängel (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42 m. w. N.).
  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Es liegt auch kein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO vor, wenn das FG bei der rechtlichen Würdigung des die Entscheidung bildenden Sachverhalts einen bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt übergangen haben sollte (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1993 VI R 23/92, BFH/NV 1993, 552).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 80/93
    Auszug aus BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
    Anmerkung: Die Entscheidung entspricht in den Rechtsfragen den weiteren Urteilen vom 26. Juli 1994 VII R 79/93, VII R 80/93, VII R 83/93, VII R 84/93, VII R 85/93 und VII R 86/93.
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 83/93
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 84/93
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 85/93
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 86/93
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 79/93
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BFH, 18.03.1987 - V R 96/86

    Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

  • BFH, 05.12.1986 - VI R 58/86

    Berücksichtigung von Renovierungsarbeiten und Umzugskosten als Werbungskosten

  • BFH, 04.03.1987 - II R 47/86

    Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz

  • BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90

    Rüge des Fehlens tatsächlicher Feststellungen im Tatbestand

  • BFH, 15.04.1992 - III R 31/91

    Abgrenzung von Verstoß und Mangel bei der gerichtlichen Angabe von

  • BFH, 18.01.1993 - X R 5/92

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende

  • BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr

  • BFH, 02.02.1987 - III R 131/86

    Voraussetzungen für die Annahme eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

  • BFH, 13.12.2000 - X R 67/99

    Festsetzung eines Geldbetrages gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO

    Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die allein für eine zulassungsfreie Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils in Betracht kommen, schlüssig dargelegt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1990 IV R 10/89, BFH/NV 1991, 250; vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).

    Von vornherein unbeachtlich in diesem Zusammenhang sind alle Einwände gegen die inhaltliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils (BFH in BFH/NV 1995, 403, 405, m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

    Auch Verfahrensmängel i.S.d. § 119 FGO führen nur zur Zulassung der Revision, wenn sie ordnungsgemäß, d.h. schlüssig gerügt wurden (BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 1994 VII R 87/93 BFH/NV 1995, 406, und VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403).
  • BFH, 27.01.2000 - VII R 10/99

    Grundstücksveräußerungen - Veräußerungsmitteilungen -

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist aber nur gegeben, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, und in BFH/NV 1993, 610; BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 405) Zum einen ist für die Darstellung des Tatbestandes die Bezugnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), zum anderen sind den Beteiligten --über den Austausch-- der Klageschriftsatz und die übrigen jeweils von ihnen eingereichten Schriftsätze grundsätzlich bekannt bzw. nach § 78 FGO jederzeit im Wege der Akteneinsicht zugänglich.
  • BFH, 27.07.1998 - VIII R 34/97

    Gewerbesteuermeßbeträge - Fehlbeträge der Vorjahre - Ausgeschiedene

    Die Klägerin verkennt hierbei, daß eine Rüge dieser Art nur solche selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel erfaßt, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, m.w.N.); diese Voraussetzung ist beispielsweise im Hinblick auf den Vortrag erfüllt, die Vorinstanz habe einen bestimmten Sachverhaltskomplex überhaupt nicht berücksichtigt oder nur zum Grund des Steueranspruchs, nicht hingegen zur (gleichfalls streitigen) Höhe Stellung genommen (Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 25).
  • BFH, 20.11.1997 - VI R 70/97

    Rüge der falschen Besetzung einer Richterbank

    Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist nach der Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 404, m. w. N.) nur dann ordnungsgemäß gerügt worden, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 6 K 1031/12

    Keine Protokollierung der mündlichen Urteilsbegründung

    Der BFH hatte in einem Streitfall zu der Rüge, das Protokoll weise keine Beratung aus, im Urteil vom 26. Juli 1994 (VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403) zutreffend ausgeführt:" Soweit der Kläger geltend macht, das Protokoll der mündlichen Verhandlung weise keine Beratung aus, ist dieser Einwand unerheblich, da der davon betroffene Vorgang nicht zum Inhalt des Protokolls i.S. des § 94 FGO i.V.m. § 160 der Zivilprozeßordnung (ZPO) gehört.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2015 - 6 K 1031/12

    Keine Protokollierung der mündlichen Urteilsbegründung

    Der BFH hatte in einem Streitfall zu der Rüge, das Protokoll weise keine Beratung aus, im Urteil vom 26. Juli 1994 (VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403) zutreffend ausgeführt:" Soweit der Kläger geltend macht, das Protokoll der mündlichen Verhandlung weise keine Beratung aus, ist dieser Einwand unerheblich, da der davon betroffene Vorgang nicht zum Inhalt des Protokolls i.S. des § 94 FGO i.V.m. § 160 der Zivilprozeßordnung (ZPO) gehört.
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